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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die generelle Erlaubnis zum Weiterverkauf von Software - Lizenzen gelte nach dem neuen Urteil des EuGH grundsätzlich auch für Lizenzen, die aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Dies könnte hinsichtlich des Weiterverkaufs von Software - Lizenzen zu mehr Rechtssicherheit führen. Ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen worden sei, sei laut EuGH für die Beurteilung irrelevant. Wegen der engen Verbindung zwischen Software und dem Lizenzvertrag zur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung könnte dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen. Bei dem Weiterverkauf komme es nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Es handele sich auf jeden Fall um einen Verkauf. Dies gelte selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden sind. Die Software und der Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung seien untrennbar miteinander verbunden. Das Herunterladen einer Kopie aus dem Internet würde ... weiter lesen
Keine Online-Werbung ohne Zustimmung
In Spanien darf ein Händler den Verbraucher nur nach eindeutiger vorheriger Zustimmung per E-Mail kontaktieren.
Opt-out-Funktion bei Email-Werbung
Verbraucher haben das Recht, Einspruch einzulegen, wenn sie ungefragt per Email kontaktiert werden. Jede versendete Werbungs-Email muss eine klare Opt-out-Möglichkeit vorsehen. Unternehmen müssen ausserdem sicherstellen, dass sie in jeder kommerziellen Kommunikation mit dem Verbraucher klar als Verkäufer identifizierbar sind.
Tell-a-friend in Spanien illegal
Die Tell-A-Friend Funktion ist in Spanien technisch gesehen illegal, obwohl es Möglichkeiten gibt, diese anzuwenden: es kann z.B. ... weiter lesen
Der Strafsenat des BGH hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, und mit Urteil vom 05.03.2014, Az. 2 StR 616/12, entschieden, dass die gezielte Verschleierung der Kostenpflichtigkeit von Internetdiensten als versuchter Betrug anzusehen ist.
Wird auf einer Internetseite eine Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistungen gezielt verschleiert, liegt nach Ansicht des BGH eine Täuschungshandlung vor. Auch die Erkennbarkeit der Täuschung über die für den Nutzer entstehenden Kosten bei sorgfältiger Lektüre der Internetseite schließt hierbei eine Strafbarkeit nicht aus, da gerade darauf abgezielt wurde, die Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit der Nutzer der Seite auszunutzen.
Der Angeklagte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung des EuGH könnte Rechtssicherheit in einer für die Praxis wichtigen Frage bringen, da der in der Entscheidung insbesondere darauf eingegangen wird, wie weit der Schutz des geistigen Eigentums reichen soll. Nach Ansicht des EuGH erziele der Hersteller einer Software bereits beim ersten Verkauf die ihm zustehenden Einnahmen. Der Schutz des geistigen Eigentums gewährleiste dagegen nicht, dass er auch an jedem weiteren Verkauf verdienen müsse. Geschützt sei dagegen aber sein Recht, Kopien zu erstellen. Dazu sei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung des EuGH könnte dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen. Denn nach dem EuGH gelte die generelle Erlaubnis, Software-Lizenzen weiterverkaufen zu dürfen selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Bei dem Weiterverkauf komme es nach der Ansicht des EuGH nämlich nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Auf jeden Fall handele es sich um einen Verkauf, da die Software und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung vom 14.04.2010 (Az. 6 U 46/09) soll das OLG Karlsruhe den Schutz der Bildschirmmasken verneint haben. In dem zu entscheidenden Fall musste das OLG über die Gestaltung zweier Bildschirmmasken entscheiden. Die Klägerin ist wohl Marktführerin im Vertrieb von Reisebürosoftware. Sie klagte gegen eine Konkurrentin in diesem Bereich, welche angeblich nahezu identische Bildschirmmasken für Reisebuchungen vertreibe. Die Bildschirmmaske sei nach Ansicht der Klägerin wohl eine Nachahmung. ... weiter lesen
Unserem Kollegen Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer ist im Juli 2012 durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart der Titel "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" verliehen worden. Mit der Verleihung des Titels eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz konnte die in Esslingen am Neckar ansässige Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Weiß & Partner, ratgeberrecht.eu, ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht), Medienrecht, IT-Recht, weiter ausbauen. Seit 2008 betreut Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer nahezu ausschließlich nationale und internationale Mandate auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Marken-, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch die höchstrichterliche Entscheidung des EuGH könnte hinsichtlich des Weiterverkaufs von Software-Lizenzen nun Rechtssicherheit einkehren. Nach Ansicht des EuGH gelte die generelle Erlaubnis des Weiterverkaufs nämlich auch, wenn die in Rede stehenden Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Es komme nach Meinung des EuGH nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen worden sei. In jedem Fall handele es sich hierbei um einen Verkauf, weil die Software und der ... weiter lesen
Spanien eignet sich durch günstige MWSt-Sätze und die Regulierungen des spanischen Verbraucher- und Nutzerschutzgesetz sehr gut für den Aufbau einer Geschäftsaktivität im elektronischen Handel.
Das spanische Verbraucherschutzgesetzt vor, dass der Konsument über den Endpreis zuzüglich aller Steuern und Kosten vor Vertragsausführung informiert werden muss.
Spanisches Gesetz über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft
Darüber hinaus schreibt das spanische Gesetz über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft vor, dass Unternehmen die Preise ihrer Produkte oder Dienstleistungen klar angeben müssen.
Aus der Preisaufstellung im E-Commerce muss ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies gelte auch dann, wenn die umstrittenen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen wurden. Laut dem EuGH kommt es bei dem Weiterverkauf einer Software nicht darauf an, ob diese auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Ein Verkauf läge in jedem Fall vor. Es steht somit zu hoffen, dass die Entscheidung dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen könnte. Es bestünde eine untrennbare Verbindung zwischen der Software und dem Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung. Ohne ... weiter lesen
Bis jetzt gibt es in Spanien kein spezifisches Gesetz zur Regelung von digitalem Phishing . Man muss auf das spanische Strafgesetzbuch zurückgreifen um die Opfer dieser Art von Betrug zu schützen.
Definition digitales Phishing
Digitales Phishing bedeutet, eine falsche Identität im Internet anzugeben und Identifizierungsdaten missbräuchlich zu verwenden: Name, Spitzname, im Internet benutzten Pseudonym, Passwort, etc.
Aber auch die Nutzung anderer persönlicher Daten wie der E-Mail Adresse, IP-Adresse, URL, von Webseiten, online veröffentlichen Beiträge, Profilen sozialer Netzwerke, Logos, Bildern oder andere Arten von numerischer Information, die die Identifizierung einer ... weiter lesen