IT-RECHT
Schutz des geistigen Eigentums in Spanien
Autor: Karl H. Lincke - Abogados
Durch die Rechte des geistigen Eigentums sind nicht nur das Recht auf Urheberschaft des Werkschöpfers geschützt, sondern diese sichern dem Schöpfer auch die entsprechende Vergütung zu.
Spanisches Register für geistiges Eigentum
In Spanien gibt es ein allgemeines Register für geistiges Eigentum, das dem Ministerium für Bildung, Kultur und Sport untersteht.
Der Schöpfer eines Werkes kann die Existenz und die Urheberschaft seines Werkes beweisen, indem er dieses beim spanischen Register für geistiges Eigentum eintragen lässt.
Dadurch sind ausserdem alle Vergütungen, die aus einer Offenlegung oder Verteilung des Werkes entstehen könnten, dem Schöpfer zugesichert.
Werke, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages entstanden sind
In Spanien ist gemäß Artikel 51 des Gesetzes vom 12. April 1996 über Urheberrecht folgendes vermerkt:
- Die Übertragung der Nutzungsrechte eines im Rahmen eines Arbeitsvertrages geschaffenen Werks auf den Unternehmer wird durch die im Vertrag aufgestellten Vereinbarungen geregelt, wobei der Vertag unbedingt schrifftlich ausgeführt werden muss.
- Wurde keine schriftliche Vereinbarung getroffen, wird davon ausgegangen, dass die Nutzungsrechte, ausschließlich und mit dem dafür erfordelichen Umfang für die gewöhnliche Berufsausübung des Unternehmers im Auslieferungsaugenblick eines Werkes, dass in einem Arbeitsverhältnis entstanden ist, überlassen worden sind.
Nach diesem Gesetz kann in Spanien kein Autor sein Nutzungsrecht reklamieren, wenn das entsprechende Autorenwerk im Rahmen eines Arbeitsvertrages entstanden ist.
Der Autor bewahrt jedoch die persönlichen Rechte an dem Werk. Der Unternehmer kann das Werk nur im Rahmen der üblichen Aktivität der Firma nutzen. Ausserdem kann der Unternehmer das Werk nicht an Dritte verkaufen oder abgeben.
Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte
Die Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte haben Schutz und Verteilung der Vergütungen unter den Mitgliedern für die Benutzung ihrer Werke zum Ziel. Diese Gesellschaften haben Gegenseitigkeitsvereinbarungen auf europäischer und globaler Ebene erreicht.
In Spanien garantiert die Allgemeine Gesellschaft von Autoren und Herausgebern (Sociedad General de Autores y Editores, SGAE ) den Schutz der spanischen Autorenwerke in 208 Ländern, und kümmert sich um den Schutz der Interessen von ausländischen Autoren auf dem spanische Hoheitsgebiet.
Die SGAE ist verantwortlich für Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Umwandlungsrechte, wie auch für die Einziehung der Vergütungen. Außerdem erteilt sie Genehmigungen zur Nutzung der Werke.
Durch die Mitgliedschaft eines Autors oder Künstlers in einer Verwertungsgesellschaf der SGAE, delegiert dieser die Überwachung und Kontrolle der Nutzung seines Werkes in Spanien an die SGAE Gesellschaft.