Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, um im Falle einer plötzlichen schweren Krankheit oder eines Unfalls, seinen Willen kundzutun. Dies wird z. B. relevant, wenn eine Person nur noch künstlich am Leben erhalten wird und Angehörige eine Entscheidung treffen müssen. Jeder einwilligungsfähige Volljährige hat das Recht, seine Behandlungssituation jederzeit schriftlich festzulegen, um mit einer Patientenverfügung Vorsorge zu treffen. In Zusammenhang mit der Patientenverfügung kann zudem die Zustimmung zu einer Organspende niedergelegt werden.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich zu einer Zeit verfasst werden, in der noch keine akute Situation besteht. Allerdings kann eine Verfügung auch mündlich ausgesprochen werden, z. B. vor einer Operation. Wer eine Patientenverfügung aufsetzt, jedoch keine Unterschrift leisten oder gar nicht schreiben kann, muss dies notariell beurkunden lassen.
Das deutsche Recht sieht vor, dass eine Patientenverfügung jederzeit aufgehoben werden kann. Dazu bedarf es keiner schriftlichen Form, sondern die Aufhebung kann sowohl mündlich als auch verhaltensmäßig erfolgen, vorausgesetzt es ist klar zu erkennen. Sind beispielsweise Angehörige nicht mit der aufgesetzten Verfügung einverstanden, muss in der Regel ein Rechtsanwalt zur Patientenverfügung den Einspruch bei Gericht erheben.
Liegt bei einem Patienten keine Verfügung vor, aber er kann keinen Wunsch mehr äußern, wird die wahrscheinlichste seiner Vorstellungen ermittelt, die sich aus Überzeugung und Wertvorstellung der Person ergibt. Insofern entscheiden, stellvertretend für den Patienten, Angehörige oder Betreuer über die vorgeschlagenen Maßnahmen des behandelnden Arztes. Wird eine Patientenverfügung missachtet, kann ein Anwalt zum Patientenverfügung eingeschaltet werden. Einfacher ist es jedoch, um lange Gerichtsverfahren zu umgehen, bei der „Deutschen Stiftung Patientenschutz“ Hilfe zu suchen, die eine entsprechende Schiedsstelle etabliert hat.