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Rechtsanwalt in Dresden - Reiserecht
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Karlsruhe (jur). Urlauber müssen eine Reise nicht antreten, wenn die Rückreise absehbar gar nicht oder nur stark erschwert möglich sein wird. Auch wenn Urlauber Hin- und Rückreise getrennt selbst gebucht haben, kann der Veranstalter vor Ort dann keine Stornogebühren verlangen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 31. März 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: X ZR 23/22). Das Risiko „außergewöhnlicher Umstände“ habe der Gesetzgeber generell dem Veranstalter auferlegen wollen. Danach erhält der Kläger den Reisepreis von 2.335 Euro für eine einwöchige Motorradtour durch Marokko ohne Stornoabzug zurück. Bei der Abfertigung am Flughafen am 14. März 2021 hatte ihn die Fluggesellschaft darauf ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Fluggäste mit einer Umsteigeverbindung können für eine Verspätung am Zielflughafen keine höhere Entschädigung verlangen als bei einem Direktflug. Maßgeblich ist immer die Luftlinienentfernung zwischen Start und Ziel, urteilte am Donnerstag, 7. September 2017, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-559/16). Danach bekommen drei Hamburgerinnen eine Entschädigung von jeweils nur 250 Euro. Sie waren mit Brussels Airlines von Rom nach Hamburg geflogen. Dabei mussten sie in Brüssel umsteigen, Zuhause kamen sie mit einer Verspätung von drei Stunden und fünfzig Minuten an. Nach EU-Recht haben Flugpassagiere Anspruch auf eine sogenannte ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Weicht eine Kreuzfahrt erheblich von der geplanten Route ab und fallen wichtige Landgänge aus, dann kommen die Veranstalter mit einer Preisminderung eventuell nicht mehr davon. Gegebenenfalls können die Kreuzfahrer den Reisevertrag ganz kündigen; zudem können sie Anspruch auf eine „Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ haben, urteilte am Dienstag, 14. Mai 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 15/11). Das Klagende Touristikunternehmen hatte für mehrere Kunden eine 14-tägige Kreuzfahrt „Sommer in Grönland“ gebucht. Unterwegs gab es allerdings erhebliche Probleme: Weil das Schiff verschmutztes Bunkeröl ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Kostenlos mitreisende Kleinkinder haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich der gebuchte Flug verspätet. Das hat am Dienstag, 17. März 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: X ZR 35/14). Im entschiedenen Fall hatte eine Familie eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Die kleine Tochter war noch unter zwei Jahre alt und durfte daher – wie bei vielen Anbietern üblich – kostenlos mitfliegen. Auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach München hob die Maschine der Fluglinie Condor allerdings mit über sechs Stunden Verspätung ab. Daraufhin verlangten die Eltern nicht nur für sich, sondern auch für das ... weiter lesen
Zu den Informationspflichten eines Reisevermittlers über die vom Urlaubsland verlangte Gültigkeitsdauer des Reisepasses Kurzfassung Dem Feiertagstrubel entfliehen, in die Ferne ziehen: der, dem das vorschwebt, sollte sich rechtzeitig vor dem Abheben nach den Einreisebestimmungen des Urlaubslandes erkundigen. Und prüfen, ob der Reisepass noch ausreichend lange Gültigkeit besitzt. Andernfalls droht nicht nur der zwangsweise Verbleib in der Heimat, sondern auch die möglicherweise berechtigte Forderung des Reisebüros auf den Reisepreis. So geschehen einem verhinderten Urlauber, dessen kurzfristig gebuchter Ägypten-Trip mangels ausreichender Passdokumente bereits am Flughafen München endete. Amts- und Landgericht Coburg ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Fluggesellschaften müssen nicht für die Kosten eines staatlichen Rückholfluges während der Coronapandemie aufkommen. Denn solche sogenannte Repatriierungsflüge stehen vollständig in staatlicher Verantwortung, urteilte am Donnerstag, 8. Juni 2023, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-49/22). Im entschiedenen Fall hatte ein österreichisches Paar bei Austrian Airlines Flüge im März 2020 von Wien nach Mauritius und zurück gebucht. Wegen der Coronapandemie wurde der Rückflug annulliert. Zum genau selben Zeitpunkt flog Austrian Airlines aber im Auftrag der österreichischen Regierung einen Rückholflug. Das Paar meldete sich dafür an und flog so nach Wien zurück. Der Staat verlangte hierfür 500 ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Pauschalreisende kurz vor dem Abflug krank werden, ist es naheliegend, dass andere Personen in den Vertrag einsteigen und die Reise antreten. Doch das kann teuer werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei am Dienstag, 27. September 2016, verkündeten Urteilen entschied (Az.: X ZR 107/15 und X ZR 141/15). Danach kann der Reiseveranstalter den Kunden alle entstehenden Kosten übertragen, insbesondere auch für die Buchung neuer Flüge. In beiden entschiedenen Fällen war zwei Tage vor Abflug einer der Reisenden erkrankt. Die Veranstalter boten zwar die Umbuchung auf andere Personen an. Die Flugtickets könnten aber nicht umgebucht und müssten daher neu gekauft ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wer bei einem Reiseveranstalter eine „Fahrt ins Blaue“ bucht, muss auch mit Überraschungen rechnen. Sobald aber die Reisenden zu Beginn der Fahrt ein Reiseprogramm erhalten, ist dieses für den Reiseveranstalter verbindlich, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 27. April 2023, veröffentlichten Urteil klar (Az.: X ZR 18/22). Im konkreten Fall hatte der Kläger über ein Reisebüro für elf Personen eine „Fahrt ins Blaue“ bei einem Reiseveranstalter zum Gesamtpreis von 2.138 Euro gebucht. Wohin es bei der Pauschalreise ging und welches Programm vorgesehen war, war den Reisenden zunächst nicht bekannt. Zu Beginn der Reise erhielten die Reisenden ein Programm ausgehändigt. ... weiter lesen
Sommerzeit ist Reisezeit. Der Sommer neigt sich dem Ende zu und hunderttausende Touristen kehren mit dem Flugzeug nach Deutschland zurück. Dabei kommt es jedoch mittlerweile häufig zu Verspätungen und Flugausfällen. Oft ist jedoch die Flugverspätung nach dem Urlaub vergessen oder es ist nicht bekannt, dass erhebliche Entschädigungszahlungen gefordert werden können. Eine Flugverspätung muss nicht einfach hingenommen werden. Zunächst hat die Airline eine Betreuungs- und Informationspflicht. Diese gilt bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden und beinhaltet Mahlzeiten und Erfrischungen, bzw. Gutscheine, die zum Kauf dergleichen verwendet werden können. Ab einer Dauer von ... weiter lesen
Ein Reiseanbieter ist nicht verpflichtet, auf abweichende Flugzeiten in einem gesonderten Schreiben hinzuweisen. Vielmehr reicht ein Hinweis in der Reisebestätigung aus. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 03.05.2013 hervor (Az. 281 C 3666/13). Der Kläger buchte bei einem Reiseanbieter eine Orient Kreuzfahrt. Der Anbieter bestätigte mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung die Buchung (16.12 bis 23.12), sowie den Flug von München nach Dubai. Dabei enthielt das Schreiben den Hinweis dass der Abflugtag ggf. am Vortag stattfinden kann. In der Reisebeschreibung wurde darauf hingewiesen, dass der Abflug überwiegend am Vortag erfolgt und der Kunde die Flugzeiten mit den ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Reisenden nach Abbruch ihrer Flugpauschalreise in die Dominikanische Republik den gesamten Reisepreis zurückverlangten und weiter eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Reisezeit begehrten, weil die Ferienanlage kurz nach ihrem Eintreffen durch den Hurrikan "Georges" weitgehend zerstört worden war und sie in einem anderen Teil des Landes provisorisch untergebracht wurden. Das Berufungsgericht hatte eine Vertragsverletzung des Reiseveranstalters verneint, weil dieser eine in der Nacht vor dem Abflug erfolgte Hurrikan-Vorwarnung nicht habe abfragen und an die Reisenden weitergeben müssen, da die ... weiter lesen
Der u.a. für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob folgende Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reisevertrags wirksam ist: "Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren". Zugrunde lag folgender Sachverhalt: Die Klägerin hatte bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Am letzten Urlaubstag stürzte die Klägerin in der Halle ihres ... weiter lesen