Infos zum Rechtsanwalt für Reiserecht
Das deutsche Reiserecht splittet sich auf in drei Teilbereiche: Europäische Vorschriften, internationale Verträge und Vereinbarungen sowie nationales Recht.
In den Europäischen Vorschriften sind unter anderem die Informationspflichten der Reiseveranstalter und der Reisebüros geregelt. Ebenso finden sich hierin die Fluggastverordnungen wieder. In ihnen werden die Überbuchungs-, Verspätungs- und Annullierungsverordnungen spezifiziert. Als letzter Baustein der Europäischen Vorschriften gliedert sich die Pauschalreise-Richtlinie ein.
Die internationalen Verträge und Vereinbarungen setzen sich aus den international gültigen Vereinbarungen und Vorschriften des Luftfahrtgewerbes zusammen. Da diese das häufigste Verkehrsmittel zum Erreichen eines Reisezieles sind, gelten für die Teile einer Reise die diesbezüglichen Gesetze und Verträge. Dies ist auch auf das Gepäck anzuwenden.
Nationales Reiserecht zeigt sich zweigeteilt: Zunächst findet sich das Pauschalreiserecht. Neben den Informationspflichten des Reiseveranstalters über den gesamten Ablauf der Reise sowie der enthaltenen Leistungen gibt es in diesem Bereich das Reisevermittlungsrecht. Das zweite Standbein des nationalen Reiserechtes ist das sogenannte Individualreiserecht. Es befasst sich mit Beförderungsverträgen für Luft, Bahn, Bus und See sowie dem Gastaufnahmevertrag für Hotels und Herbergen.
Was sich im erklärenden Teil recht einfach anhört, ist letztlich eine sehr diffizile Angelegenheit. Die Grundlage für alle Anfragen das Reiserecht betreffend ist der Reisevertrag gemäß BGB. Dies beinhaltet auch Unternehmungen wie Stadtführungen und sonstige touristische Dienstleistungen. Dementsprechend ist eine fachliche Ausrichtung u.a. auch auf das Vertragsrecht für den Rechtsanwalt für Reiserecht zu begrüßen. Vorwiegend hat er mit Mängeln zu tun, die seine Mandanten gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen wollen. Hierzu gehören u.a. Mängel bei der Unterbringung, verschmutzte Zimmer, Baustellen direkt vor dem Hotel oder falsche Angaben in der Hotelbeschreibung. Doch auch Fragen hinsichtlich des Reiserücktritts, mit oder ohne Reiserücktrittversicherung, kann der Rechtsanwalt für Reiserecht klären. Je nach Problemfeld kann es hilfreich sein, wenn der Anwalt für Reiserecht auch versiert ist in Bereichen wie Widerrufsrecht, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Verbraucherrecht, Haftungsrecht und Vereinbarungen. In vielen Fällen können rechtliche Schwierigkeiten bereits außergerichtlich geklärt werden. Natürlich gibt es auch schwerwiegende Probleme wie Überbuchungen, kurzfristige Absage einer Pauschalreise oder Verschiebung der Abflugzeiten ohne vorherige Information des Reisenden. Aufgrund der Überlappung verschiedener Bereiche der Rechtsprechung erscheinen derartige Fragen für den Mandanten kompliziert. Der Anwalt jedoch ist durch stetige Fortbildung in seinen Fachbereichen sowie der Verfolgung aktueller Urteilssprechungen stets auf dem neuesten Stand. Daher ist er die beste Wahl, möchte man sein Recht, auch nachträglich, geltend machen.