Infos zum Rechtsanwalt für Revisionsrecht
Die Revision gehört zu den Rechtsmitteln, die gegen eine richterliche Entscheidung eingesetzt werden können. Zum Teil ist eine gesonderte Zulassung für dieses Rechtsmittel notwendig. Sie kann nur auf Rechtsfehler angewendet werden. Das bedeutet, dass eine Verletzung des formellen oder materiellen Rechts entstanden ist. Werden neue Tatsachen gefunden, können diese nicht mittels einer Revision eingebracht werden. Aus diesem Grunde ist die Revisionsinstanz keine Tatsacheninstanz. Denn diese würde sich auf die anfallenden Beweise und Indizien stützen. Neue Beweise und Hinweise zum Tatnachweis könnten jedoch in einer Berufung vorgelegt werden. Im Revisionsverfahren ist die Beweiserhebung jedoch mittels des Revisionsgegenstandes möglich. Des Weiteren kann von Amts wegen jederzeit aufgrund der Lage des Verfahrens eine Beweiserhebung anberaumt werden. Die Voraussetzungen hierzu sind individuell zu prüfen. Für jede Revision ist ein formeller Antrag mit entsprechender Begründung zu erstellen. Kommt es zu einem Erfolg der Revision, wenn auch nur teilweise, so wird das Verfahren an das zuständige Gericht zurückverwiesen, nachdem das bisherige Urteil aufgehoben wurde. Das bedeutet, dass das entsprechende Amtsgericht die Angelegenheit neu verhandeln und zu einem neuerlichen Urteil kommen muss. Eine Superrevision ist nicht vorgesehen.
In folgenden Rechtsbereichen kann es zu einer Revision kommen:
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im Zivilrecht gegen Berufungsurteile des Landes- oder Oberlandesgerichtes
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im Strafrecht
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im Arbeitsrecht gegen Urteile des Landesarbeitsgerichtes
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im Sozialrecht gegen Urteil des Landessozialgerichtes
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im Verwaltungsrecht gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichtes oder des Verwaltungsgerichtshofes
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im Steuerrecht gegen Urteile des Finanzgerichtes
In den verschiedenen Rechtsbereichen gibt es viele Gründe, nach einem Urteil in Revision zu gehen. Da es für die verschiedenen Bereiche unterschiedliche Verfahrensvorschriften gibt, ist die Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Revisionsrecht angeraten. Der Anwalt für Revisionsrecht kennt sich bestens mit den Unterschieden der Verfahrensvorschriften aus. Dies versetzt ihn in die Lage, seinem Klienten nicht nur die notwendigen Informationen für die geplante Revision zu geben, sondern ihn auch über die Erfolgsaussichten aufzuklären. Dies ist besonders im Bereich des Strafrechts wichtig. Da die unterschiedlichen Rechtsbereiche bei den entsprechenden Gerichten verhandelt werden, ist es für einen Anwalt für Revisionsrecht wichtig, auch in diesen Bereichen firm zu sein. Sie bilden für ihn die Grundlage, nach der er seinen Revisionsantrag erstellen kann. Nicht immer ist die Anwesenheit des Klienten für einen Entscheid vor Gericht notwendig. Jedoch muss der Anwalt oder die Anwältin für Revisionsrecht in jedem Fall der Informationspflicht dem Mandanten gegenüber nachkommen.