Infos zum Rechtsanwalt für Zwangsversteigerungsrecht
Das Zwangsversteigerungsrecht wird in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt. Die Zwangsversteigerung ist ein Verfahren der Vollstreckung, welches durch das ZVG zur Anwendung kommt.
Eine Zwangsvollstreckung ist das erfolgreiche Eintreiben eines Anspruches mittels staatlicher Machtmitteln. Um seinen Anspruch auf eine Geldforderung geltend zu machen, erhält der Gläubiger durch die Zwangsvollstreckung die Möglichkeit, in das unbewegliche Vermögen des Schuldners zu vollstrecken. Bei dem unbeweglichen Vermögen handelt es sich um Grundstücke, Immobilien, Wohnungseigentum, Teileigentum und grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht. Sind Flugzeuge oder Schiffe in ein Register eingetragen, werden sie ebenfalls zum unbeweglichen Vermögen. Eine Zwangsversteigerung führt immer eine Verwertung der vorhandenen Substanz mit sich. Die Zwangsverwaltung hingegen steht für den Erhalt des Grundstückes.
Das zuständige Amtsgericht ist für gewöhnlich das betreffende Vollstreckungsgericht. Dies wird sachliche Zuständigkeit genannt. Es kann jedoch auch das regionale Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht eingesetzt werden, was örtliche Zuständigkeit genannt wird. Es ist anzumerken, dass in vielen Fällen die Zuständigkeit von verschiedenen Bezirken zentral zusammengezogen wird. Luftfahrtzeuge werden ausschließlich vom Amtsgericht Braunschweig veräußert, da sich dort auch der Sitz des Luftfahrtbundesamtes befindet. Dieser ist maßgeblich für das zuständige Vollstreckungsgericht.
Die Zwangsversteigerung wird durch den Gläubiger beantragt. Dieses Recht kann für den Gläubiger entweder im Grundbuch eingetragen sein oder aufgrund einer sonstigen Geldforderung bestehen. Von einem Rechtspfleger werden die Gültigkeit des Anspruches und die formellen Voraussetzungen geprüft. Der Beschluss wird dem Schuldner schnellstmöglich zugestellt. Neben dem Gläubiger und dem Schuldner sind noch diejenigen an dem Zwangsversteigerungsverfahren beteiligt, die ebenfalls berechtigtes Interesse an den Grundbuchrechten aufweisen können.
In der heutigen wirtschaftlichen Lage kommt es schnell vor, dass man sich mit der Aufnahme eines Darlehens verschätzt hat und somit ein Zwangsversteigerungsverfahren in Gang gesetzt wird. In den meisten Fällen wird der Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungsverfahren bereits im Vorwege kontaktiert, um selbiges noch abzuwenden. Ob und wie dies zu bewerkstelligen ist, erarbeitet der Anwalt oder Anwältin für Zwangsvollstreckungsverfahren zusammen mit dem Klienten und eventuell seinem Steuerberater, der einen Überblick über die finanzielle Lage des Mandanten gewährleisten kann. In diesem Zuge wird dem Gläubiger / den Gläubigern ein Angebot zur Tilgung der Schuld gemacht. Ist dies akzeptabel, wird ein entsprechender Vertrag durch die Anwaltskanzlei für Zwangsvollstreckungsverfahren aufgesetzt und von beiden Parteien angenommen. Der Rechtsanwalt für Zwangsversteigerungsrecht kann in der Folge als Kontrollorgan eingesetzt werden, um zu gewährleisten, dass die Forderungen eingehalten werden. Kommt es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung, wird die Zwangversteigerung vor dem Vollstreckungsgericht des zuständigen Amtsgerichtes verhandelt. Auch hier bestehen Möglichkeiten mit Hilfe des Anwalts für Zwangsvollstreckungsverfahren die Zwangsvollstreckung noch abzuwenden und eine anderweitige Lösung zu finden.