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Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat in einem jetzt verkündeten Berufungsurteil einem 12-jährigen Jungen ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 350.000 EUR zuerkannt (Az: 1 U 55/03). Unmittelbar nach seiner Geburt wurde der Junge in der Kinderklinik der beklagten Stadt fehlerhaft behandelt und ist deshalb sowohl geistig als auch körperlich schwerstbehindert. Er ist spastisch gelähmt, nahezu blind, wird niemals sprechen lernen und sein Leben lang auf umfassende Betreuung angewiesen sein. Nach Auffassung der Richter verlangen die besonders schwerwiegenden Gesundheitsschädigungen, unter denen der Kläger zu leiden hat, eine herausragende Geldentschädigung. Das Landgericht Braunschweig hatte in erster Instanz ein ... weiter lesen
Kurzfassung Der wahre Liebhaber will für sein wertvolles Pferd stets nur das Beste. Stürmt es draußen, muss es der Rappe im Stall schön warm haben. Doch Vorsicht: Verletzt sich der Tierhalter beim Schließen des Tores, kann er den Stallvermieter hierfür nicht belangen. Jedenfalls dann nicht, wenn Ursache des Malheurs ein heftiger Windstoß ist, der die Stalltür zuknallen lässt. Das Landgericht Coburg wies daher in einer aktuellen Entscheidung die Klage einer auf diese Weise zu Schaden gekommenen Pferdeliebhaberin ab. Da der Reitstallbesitzer keine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe, könne sie von ihm weder Schmerzensgeld (30.000 €) noch Schadensersatz (rund 26.000 €) beanspruchen. Sie habe bei dem Unfall schlichtweg ... weiter lesen
Zur Haftung des Veranstalters von Floßfahrten, wenn sich ein Teilnehmer bei der Fahrt verletzt Die Ausrichtung einer Floßfahrt kann mitunter ein teures Vergnügen werden. Der Veranstalter muss nämlich grundsätzlich für eine gefahrlose Fahrt sorgen. Sonst kann er bei Verletzung eines Passagiers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haften. Das musste ein Ausrichter von Floßfahrten jetzt erfahren. Amtsgericht Kronach und Landgericht Coburg verurteilten ihn zur Zahlung von rund 4.600 € Schmerzensgeld und Schadensersatz an den Verletzten. Es reiche nicht aus, lediglich vor Fahrtantritt auf mögliche Gefahren und Verhaltensweisen hinzuweisen. Der Floßbootbetreiber habe nicht zusätzlich dafür Sorge getragen, dass das Holzgefährt ... weiter lesen
Gefährlicher Sommerurlaub: Keine Haftung des Veranstalters einer Grönlandexpedition für Folgen eines Schlittenhundeunfalls LG München I, Urteil vom 05.05.2004, Az.: 10 O 7576/01 Eine gebuchte Grönlanddurchquerung im Frühsommer des Jahres 2000 wurde für Expeditions- teilnehmer Georg K. zum gefährlichen Abenteuer. Am siebten Tag der Reise erlitt er einen schweren Unfall. Eine sogenannte Eiskralle an einem Hundeschlitten, die zum Bremsen und vorübergehenden Anhalten der Schlittengespanne verwendet wird, löste sich durch des plötzliche Anlaufen der Hunde aus der Verankerung im Schnee und traf K. am Oberschenkel. K. erlitt eine Kniegelenksdistorsion und musste die Expedition abbrechen. Per Hubschrauber wurde er zum Endpunkt der ... weiter lesen
Zur Frage, in welchem Umfang Gutachterkosten zur Ermittlung der Schadenshöhe an einem Pkw von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt verlangt werden können Kurzfassung Der Unfallverursacher muss dem Geschädigten grundsätzlich auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Schadenshöhe ersetzen. Dabei ist unerheblich, ob der Sachverständige auf Pauschal- oder Stundenbasis abrechnet oder seine Rechnung zu hoch ist. Erst wenn die Gutachterkosten in einem völlig unangemessenen Verhältnis zur Schadenshöhe stehen, kann die Versicherung Zahlungen verweigern. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg und verurteilte eine Kfz-Haftpflichtversicherung, einem klagenden Unfallgeschädigten rund 270,- ... weiter lesen
Zur Frage, ab welcher Uhrzeit morgens ein Unternehmer seinen Betriebshof zu räumen und zu streuen hat Kurzfassung Die aktuellen arktischen Temperaturen künden sie an, die große Widersacherin des um Fahrzeugbeherrschung bemühten Autofahrers. Ihr Name: Eisglätte. Der Pkw-Lenker sollte also zu früher Morgenstunde auf sie gefasst sein, und zwar auch auf dem Betriebshof seines Arbeitgebers. Vor dem normalen Arbeitsbeginn muss der Unternehmer dort nämlich nicht räumen und streuen, entschieden Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg. Und wiesen die Klage eines Kraftfahrers gegen seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht in Höhe von rund 3.500,- € ab. Sachverhalt ... weiter lesen
In seiner Entscheidung vom 21. Dezember 2009 hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit den Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor kosmetischen Operationen zu befassen. Im konkreten Fall hatte die damals 54-jährige Klägerin eine Fettabsaugung am Bauch (Liposuktion) durchführen lassen. In dem von ihr unterzeichneten Aufklärungsformular waren als Risiken des Eingriffs "Nachblutung, Infektion, Hautüberschussbildung, nicht sichtbare und sichtbare Narbenbildungen, unter Umständen mit Beschwerden, möglicher Folgeeingriff, Dellenbildung in der Haut, Thrombose, Embolie" aufgeführt. Auf direkte Nachfrage der Klägerin hatte der beklagte Chirurg erklärt, die Risiken ... weiter lesen
Zur Haftung einer Kfz-Werkstatt bei Sturz eines Kunden über eine Stufe zu einer Werkshalle Auf dem Gelände einer Autofirma hat der Kunde auf den Bodenbereich Acht zu geben. Übersieht er nämlich eine gut erkennbare Türschwelle und kommt dadurch zu Fall, haftet der Firmeninhaber nicht für den Schaden. Das entschied nun das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg. Das Landgericht wies die Klage einer gestürzten Stammkundin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von fast 7.500 € ab. Werde wie hier auf die Türschwelle hinreichend hingewiesen, scheide eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich aus. Sachverhalt Die spätere Klägerin hatte die Werkstatt aufgesucht, um ihren ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 04.02.2004 einen bekannten TV-Moderator, zwei Produktionsfirmen und einen privaten Fernsehsender als Gesamtschuldner zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 70.000,00 € verurteilt. Das Geld erhält eine junge Frau aus Essen, die mehrfach in der Fernsehsendung in einer Weise dargestellt wurde, die einen schweren Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstellte. Das Oberlandesgericht hat in der mündlichen Verhandlung erörtert, dass es um eine Entscheidung zwischen Kunst-/Satirefreiheit und Persönlichkeitsrecht gehe. Satire könne einen beachtlichen Freiraum beanspruchen, dürfe eine Person aber im Kernbereich nicht verletzen. Hier sei es jedoch zu einer schweren Verletzung des Persönlichkeitsrechts ... weiter lesen
Ende November 2002 joggte der spätere Kläger im Perlacher Forst. Die Beklagte ging mit ihren beiden einjährigen, weder angeleinten, noch mit einem Maulkorb versehenen Rottweilern spazieren; die Tiere hatten bereits zwei Wochen vorher eine Spaziergängerin angefallen und sie am Arm verletzt. Als die Rottweiler den ihnen entgegen laufenden Kläger wahrnahmen, rissen sie sich von der Leine los, sprangen den Kläger an und verletzten ihn durch Bisse in den rechten Unterarm und den linken Unterschenkel. Unter anderem trug der Kläger eine ca. 5 cm lange und 5 cm tiefe Bisswunde im Arm, einen Hautdurchbiss von 3 mm Durchmesser im Unterschenkel sowie 5 x 5 cm großflächige Hautablederungen davon. Die Verletzungen führten zu einer 4-wöchigen ... weiter lesen
Zur Frage, ob ein bei einem Grillunfall schwer verletztes Kleinkind wegen der Aufsichtspflichtverletzung seiner Eltern vom Schädiger weniger Schmerzensgeld verlangen kann – und zur Schmerzensgeldhöhe Kurzfassung Nur die grob fahrlässige Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht mindert den Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Kleinkindes gegen den Schadensverursacher. Das entschied das Landgericht Coburg und sprach einem bei einem Grillunfall schwer verletzten Kind ein Schmerzensgeld von 75.000,- € sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von 150,- € auf Lebenszeit zu. Der Spiritus über den Grill gießende Schadensverursacher könne sich nicht darauf berufen, dass der Vater des klagenden Kindes ... weiter lesen
Der Kläger ist Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen das beklagte Energieversorgungsunternehmen entsprechend einer ihm eingeräumten Dienstbarkeit eine Ferngasleitung mit einem zur Überwachung und Steuerung dienenden Meß- und Fernmeldekabel verlegen und nutzen darf. Dafür hat das Unternehmen rd. 520.000 DM bezahlt. Die Beklagte hat das ursprünglich in einem Kabelschutzrohr vorhandene und nur der betriebsinternen Kommunikation dienende Kabel durch ein leistungsstärkeres Lichtwellenleiterkabel (30 Faserpaare) ersetzt (Einblasen mittels Preßluft), das auch zur Erbringung von Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit geeignet ist, und die Nutzung dieses Kabels einer Firma gestattet, die eine Übertragungswegelizenz besitzt. ... weiter lesen