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Experten-Ratgeber
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Karlsruhe (jur). Bei der Nachbarschafts- und sonstiger Gefälligkeitshilfe führt das Bestehen einer Haftpflichtversicherung dazu, dass der Helfende für von ihm verursachte Schäden tatsächlich haftet. Das geht aus einem am Dienstag, 28. Juni 2016, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor (Az.: VI ZR 467/15). Konkret muss danach die Haftpflichtversicherung eines Helfers für Wasserschäden bei seinem Nachbarn aufkommen. Der Helfende hatte während eines Kuraufenthalts des Nachbarn dessen Haus und Garten versorgt. An einem Junitag sprengte er die Blumen im Garten. Hinterher drehte er die Schlauchspritze zu, vergaß aber, auch den Wasserhahn abzudrehen. ... weiter lesen
Zur Haftungsfrage bei miteinander kämpfenden Hunden Kurzfassung Hunde werden im Allgemeinen für ihren Geruchssinn gerühmt. Trotzdem kann mitunter ein Rüde den anderen nicht riechen. Verbeißen sich dann ein angeleintes aggressives und ein unangeleintes, aber gutmütiges Tier ineinander, haften beide Hundehalter zur Hälfte. Außerdem kann jeder vom anderen verlangen, durch Vorsichtsmaßnahmen solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg. Bei zwei gleich groß gewachsenen Rüden sei bei der genannten Konstellation die sogenannte Tiergefahr gleich hoch zu bewerten. Der klagende Halter des Gutmütigeren bekam deshalb 50 % seiner Tierarztkosten zugesprochen. Weiter wurde der Beklagte ... weiter lesen
Zur Frage, ob das schwungvolle Öffnen einer Fahrstuhltüre zur Haftung des den Fahrstuhl Verlassenden führt, wenn dadurch ein vor dem Aufzug Wartender stürzt und sich verletzt Kurzfassung Dass mit der Benutzung von Aufzügen gewisse Gefahren verbunden sein können, hat Hollywood bereits in zahlreichen spektakulären Thrillern vorgeführt. Doch nicht nur der stockwerkweite Absturz droht. Auch das bloße Warten auf den Fahrstuhl birgt Risiken – z. B. wenn die Türe von innen geöffnet und der Wartende dadurch zu Fall gebracht wird. Das zeigt ein Rechtsstreit, den Amts- und Landgericht Coburg zu behandeln hatten. Dem Ansinnen einer verhinderten Liftbenutzerin, vom Aussteigenden rund 3.000,- € Schmerzensgeld zu erhalten, wurde ... weiter lesen
Zur Haftung des Veranstalters von Floßfahrten, wenn sich ein Teilnehmer bei der Fahrt verletzt Die Ausrichtung einer Floßfahrt kann mitunter ein teures Vergnügen werden. Der Veranstalter muss nämlich grundsätzlich für eine gefahrlose Fahrt sorgen. Sonst kann er bei Verletzung eines Passagiers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haften. Das musste ein Ausrichter von Floßfahrten jetzt erfahren. Amtsgericht Kronach und Landgericht Coburg verurteilten ihn zur Zahlung von rund 4.600 € Schmerzensgeld und Schadensersatz an den Verletzten. Es reiche nicht aus, lediglich vor Fahrtantritt auf mögliche Gefahren und Verhaltensweisen hinzuweisen. Der Floßbootbetreiber habe nicht zusätzlich dafür Sorge getragen, dass das Holzgefährt ... weiter lesen
Zum Umfang eines Reparaturauftrages und zur Haftung einer Autowerkstatt, wenn sie mehr repariert als erforderlich Kurzfassung Will eine Kfz-Werkstatt nicht umsonst arbeiten, hat sie sich grundsätzlich an den ihr erteilten Auftrag zu halten. Allerdings muss dann der Kunde alle hierfür notwendigen Arbeiten auch bezahlen. Das zeigt ein vom Amtsgericht Lichtenfels entschiedener Fall, bestätigt durch das Landgericht Coburg. Das Amtsgericht wies die Klage eines Autobesitzers gegen einen Reparaturbetrieb auf Rückerstattung von fast 700,-- € ab. Die von der Werkstätte durchgeführten Reparaturarbeiten seien vom Auftrag, das Fahrzeug instand zu setzen, gedeckt gewesen. Sie habe keine unnötigen Kosten verursacht. ... weiter lesen
Trier (jur). Können Bahnreisende ihrem dringenden Bedürfnis wegen einer kaputten Zugtoilette nicht nachgehen, können sie für das in die Hose machen von der Bahn grundsätzlich kein Schmerzensgeld verlangen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Bahnreisende bei einem Zugaufenthalt einfach hätte aussteigen können, entschied das Landgericht Trier in einem am Freitag, 19. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 1 S 131/15). Geklagt hatte eine Frau, die am 5. Oktober 2014 mit der Bahn von Düsseldorf nach Trier fuhr. In Koblenz stieg sie in eine Regionalbahn um. Doch hier passierte das Malheur. Die Frau musste während der knapp zweistündigen Fahrt ganz dringend auf die ... weiter lesen
Kurzfassung Allein der Gang zum Zahnarzt ist für manchen schon unangenehm. Noch unerfreulicher ist, wenn sich im nachhinein herausstellt, dass die Behandlung für die Katz war. Ein Trost für den Patienten: Unter Umständen macht sich der Dentist schadensersatzpflichtig. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg nunmehr entschiedener Fall. Es sprach einem von einem Zahnarzt mit überflüssigen Kronen bestückten Patienten 500 € Schmerzensgeld und rund 50 € Schadensersatz zu. Zudem muss der Arzt für eventuell zukünftig entstehende Schäden aufkommen. Die Überkronung sei mangels ausreichender Zahnsubstanz nicht geboten und daher unnötig gewesen. Sachverhalt Nach sechs zeitintensiven und nicht immer schmerzfreien ... weiter lesen
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs in Serbien wird die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, deren Aufgabe es ist, den Versicherten im Falle einer Beschädigung Dritter zu schützen, sodass die Kosten, die ansonsten vom Versicherten getragen würden, von der Versicherung erstattet werden. Der Ersatz des verursachten Schadens kann sich auf materielle und immaterielle Schäden beziehen. In diesem Artikel befassen wir uns mit den grundlegenden Fragen des Schadensersatzes. Was tun nach einem Verkehrsunfall in Serbien? Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie zunächst die Polizei und den Rettungsdienst informieren, wenn es verletzte Personen gibt. Der nächste Schritt wäre die ... weiter lesen
Die Klägerin macht Ersatzansprüche ihrer Versicherungsnehmerin, der WGZ-Bank, aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen des Verlustes von Postsendungen geltend, für die sie Ersatz geleistet hat. Die Bank lieferte bei Postämtern der Beklagten insgesamt sechs Pakete ein, die Banknoten im Wert von 250.000 DM, 200.000 DM und 150.000 DM enthielten und die für verschiedene Raiffeisenbanken und Volksbanken bestimmt waren. Die WGZ-Bank deklarierte die Pakete jeweils mit der Wertangabe "3.500,- DM". Am 3. März 1995 wurden die sechs Pakete aus einem Zustellfahrzeug der Beklagten gestohlen. An diesem Tag lud der Betriebsassistent K. der Beklagten die sechs Wertpakete in einen Lkw. Entgegen der Dienstanweisung trug er den für die ... weiter lesen
Zur Frage, ob derjenige, der ein Kabel in 3,60 Meter Höhe über eine Ortsstraße führt, für Schäden an Fahrzeugen haftet, die an dem Kabel hängen bleiben Kurzfassung Ein Kabel sollte in ausreichender Höhe über eine Straße gespannt werden. Ansonsten haftet der „Kabelspanner“ gegebenenfalls für Schäden an hängen bleibenden Fahrzeugen oder Maschinen. Eine Durchfahrhöhe von unter 3,60 Meter kann auf einer Ortsstraße zu wenig sein. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall, bei dem ein Verein zur Bezahlung von rund 2.350,- € Schadensersatz an einen Landwirt verurteilt wurde. Durch das Anbringen eines Antennenkabels in nicht einmal 3,60 Metern Höhe über dem öffentlichen Verkehrsraum ohne Warnzeichen habe ... weiter lesen
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für eine Fußgänger-Holzbrücke Kurzfassung Eine Gemeinde muss „ihre“ Fußgängerbrücken in möglichst gefahrlosem Zustand halten. Sonst haftet sie einem wegen einer Unebenheit gestürzten Fußgänger eventuell auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das zeigt ein durch das Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedener Fall. Weil sie nichts gegen „Stolperfallen“ auf einer Holzbrücke unternahm, wurde eine Kommune zur Zahlung von fast 8.000,- € Schadensersatz und Schmerzensgeld an eine verletzte Spaziergängerin verurteilt. Sachverhalt Für die spätere Klägerin hatte die Benutzung einer Fußgänger-Holzbrücke üble Folgen: Bei einem Sturz zog sie sich ... weiter lesen
Zur Haftung eines Getränkemarktinhabers, wenn ein Kunde mit seinem tiefer gelegten Fahrzeug auf einer Torschiene im Boden aufkommt Kurzfassung Wer mit seinem Boliden größtmöglichen Bodenkontakt sucht, muss auch die damit verbundenen Risiken in Kauf nehmen. Sitzt der tiefergelegte Wagen bei der Einfahrt auf ein Firmengelände auf, hat sein Besitzer den (Auspuff-) Schaden grundsätzlich selbst zu tragen. Das zeigt ein vom Amtsgericht Coburg entschiedener Fall, bestätigt durch das Landgericht Coburg. Das Amtsgericht wies die Klage eines mit seinem Fahrzeug „aufgesessenen“ Kunden eines Getränkemarktes auf Schadensersatz von fast 1.600 € ab. Die Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhabers gehe nicht so weit, Autos mit ... weiter lesen