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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Einige Parteien versagten dem Steuerabkommen am 23.11.2012 die Zustimmung. Nun wird im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über das Abkommen beraten. Ziel des Abkommens war eine Nachversteuerung des von deutschen Staatsangehörigen in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes". Dadurch sollten dem deutschen Staat wohl Steuermehreinnahmen von rund 10 Milliarden Euro zufließen. Nach dem Steuerabkommen sollte das "Schwarzgeld" rückwirkend für die letzten zehn Jahre pauschal mit 21 bis zu 41 Prozent besteuert werden. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ob Anleger mit einer Gewinn- oder einer Verlustzuweisung rechnen müssen ist abhängig von dem positiven oder negativen Ausfall des Unterschiedsbetrages. Generell ist der Anleger verpflichtet, den Unterschiedsbetrag zu versteuern. Dies ist unabhängig von dem Ergebnis. Unter dem Unterschiedsbetrag versteht man die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert. Gleichzeitig wird er mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder ... weiter lesen
Bei einem Verzicht künftiger Erben eines Gesellschafters einer Personengesellschaft mittels Vergleich gegen Geld auf die Geltendmachung der Erbrechte, unterliegt die Abfindungszahlung nach o. a. Urteil als Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Die Klage würde durch die Vergleichsbeteiligten damit begründet, dass als Vermächtnisnehmer diese nicht am Gewinnfeststellungsverfahren der Personengesellschaft zu beteiligen seien. Dies sieht der BFH anders: Die Abfindung hätten die Beteiligten nicht als Vermächtnis erhalten, weil ein Vermächtnis nur vom Erblasser ausgelobt und nicht im Nachhinein durch Vergleichsvereinbarung geregelt werden könne. Entgegen der Ansicht der Beteiligten ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.11.2016 V R 53/15 Mit dem Aschermittwoch ist die närrische Zeit in den west- und süddeutschen Karnevalshochburgen vorbei. In den unzähligen Karnevalsvereinen ist zunächst Ruhe eingekehrt. Interesse dürfte in dem Zusammenhang ein Urteil des Bundesfinanzhofes für die Vorbereitung der nächsten Karnevalszeit wecken. Im Streitfall hatte ein eingetragener Karnevalsverein im Jahr 2009 innerhalb der Karnevalswoche eine Kostümparty veranstaltet, die als „Nacht der Nächte“ angekündigt worden war. Diese hatte er in den Jahren zuvor schon diverse Male abgehalten. Bei einer Gästezahl von bis zu 1.200 Personen wurden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Steuerpflichtige sollen in den vergangenen Jahren ihr Geld denjenigen Steueroasen anvertraut haben, deren Bankensystem sie zu kennen glaubten. Dies soll beispielsweise für Luxemburg. Liechtenstein, Österreich oder die Schweiz gegolten haben. Banken sollen sogar bei der Steuerflucht in diese Länder geholfen haben. Dem soll nun ein gegenwärtiger Wandel entgegenstehen. Banken sollen sich häufiger dadurch absichern wollen, dass sie eine Rückversicherung durch eine Bestätigung ihrer Kunden ... weiter lesen
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 27.11.2014 hat in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2015 bei Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind" erstellt. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Es geht um den Fall, dass Arbeitnehmer-Ehegatten oder -Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, für den Lohnsteuerabzug wählen können, ob beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden oder der Höherverdienende in die ... weiter lesen
München (jur). Bei teils gewerblich und teils privat genutzten Gebäuden können sich Vermieter oder Nutzer die Abrechnungsmethode für die Umsatzsteuer nicht aussuchen. Es gilt der sogenannte Flächenschlüssel, also die Aufteilung des Vorsteuerabzugs nach der Fläche, heißt es in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: V R 19/09). Unternehmen können von der eigenen Umsatzsteuerschuld diejenigen Umsatzsteuerbeträge als sogenannte Vorsteuer abziehen, die schon in den eigenen betrieblichen Ausgaben enthalten war. Bei gemischt genutzten Gebäuden besteht daher ein Interesse, einen möglichst hohen Teil ... weiter lesen
Münster (jur). Die Kosten einer Ehescheidung sind nach wie vor steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ absetzbar. Nach dem Finanzgericht (FG) Neustadt hat dies mit einem am Mittwoch, 10. Dezember 2014, bekanntgegebenen Urteil auch das FG Münster entschieden (Az.: 4 K 1829/14). Beide Gerichte haben aber die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. 2011 hatte der BFH die steuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten ausgeweitet (Urteil vom 12. Mai 2011, Az.: VI R 42/10; JurAgentur-Meldung vom 13. Juli 2011). Darauf hatte der Gesetzgeber reagiert und mit Wirkung zum Jahresbeginn 2013 den Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen ... weiter lesen
Leipzig (jur). Finanzbeamte sollten eine ehrliche Steuererklärung abgeben. Der Chef eines Finanzamts muss schon bei geringeren Verstößen mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis rechnen, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Dienstag, 13. Februar 2018, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 2 B 18.17). Es bestätigte damit die Entlassung des Vorstehers eines Finanzamts in Mecklenburg-Vorpommern. Er war dort in die Besoldungsgruppe A 15 (derzeit mit entsprechender Berufserfahrung um 5.000 Euro monatlich) eingruppiert. Von seiner Ehefrau trennte er sich 2001, war sich mit ihr jedenfalls in Sachen Steuern sparen aber einig. Beide kreuzten in den Jahren 2002 bis 2006 weiterhin die ... weiter lesen
Mit Urteil vom 06.08.2014 entschied das Finanzgericht (FG) Düsseldorf, dass bei der Veräußerung sog. Lock-in-Bull-Zertifikate nicht der gesamte Verlust steuerrechtlich anerkannt werden kann (AZ.: 4 K 1072/13 E). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Im vorliegenden Verfahren erwarb der Kläger im Jahr 2007 fünf Lock-in-Bull-Zertifikate mit einer Laufzeit vom 31.05.2007 bis zum 01.10.2008. Bis zum Observation Date (28.07.2008) sollte der Kläger je Zertifikat eine Verzinsung von 333 Euro erhalten. Aufgrund der schlechten Entwicklung und der Erreichung des Unterwerts des Zertifikats ... weiter lesen
Mit Urteil vom 20.09.2013 entschied das Verwaltungsgericht Freiburg, dass ein Gewerbesteuermessbescheid auch im Hinblick auf die persönliche Steuerpflicht Bindungswirkung für den Gewerbesteuerbescheid entfaltet (AZ.: 5 K 766/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Hier verlangt die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Feststellung der Nichtigkeit eines Gewerbesteuerbescheids. Das Verwaltungsgericht wies die Feststellungsklage ab. Die GbR erwarb ein bebautes Grundstück und einige Monate später schied eine der drei Gesellschafterinnen aus und ihren Anteil ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Die einkommensteuerliche Gewinnermittlung einer Schiffsbeteiligung, oftmals als Tonnagesteuer bezeichnet, wird in der Regel am Ende der Beteiligung fällig. Der Unterschiedsbetrag, welcher die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert (inklusive aller stillen Reserven) angibt, wird für gewöhnlich im Rahmen dieser Gewinnermittlung berechnet. Wird das Schiff durch ein Fremdgewährungsdarlehen finanziert, so wird der Unterschiedsbetrag, welcher sich hier aus den verschiedenen ... weiter lesen