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Leipzig/Karlsruhe (jur). Wegen der „Detektivaffäre“ in der saarländischen Stadt Homburg muss der von seinem Amt suspendierte Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) gut 10.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte am Donnerstag, 3. März 2022, ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 5 StR 228/21). Schneidewind war 2014 zum Oberbürgermeister der gut 40.000 Einwohner zählenden Kreisstadt Homburg gewählt worden. Er war unter anderem mit dem Versprechen angetreten, gegen Missstände im städtischen Baubetriebshof anzugehen. Dort sollen Mitarbeiter unter anderem Holz aus dem Staatsforst auf ... weiter lesen
Ausgangslage – was ändert sich? Durchsuchungen in Arztpraxen sind keine Seltenheit. Ermittlungsverfahren gegen Ärzte nehmen stetig zu und werden auch angesichts des im Herbst in Kraft tretenden Antikorruptionsgesetzes an Bedeutung gewinnen. Die Strafbarkeitsrisiken der Ärzteschaft liegen insbesondere im Bereich des Abrechnungsbetruges (§263 StGB), der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung (§§ 222, 223, 229 StGB), der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) und - ab Herbst 2015 - der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299 a StGB). Aber auch Pflegeeinrichtungen geraten immer stärker in das Visier der Ermittler. ... weiter lesen
Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten von dem Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels aus Rechtsgründen freigesprochen. Nach den Feststellungen des Landgerichts bot der Angeklagte im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit an, Wetten auf das Ergebnis von Fußballspielen oder von anderen sportlichen Ereignissen zu festen Gewinnquoten abzuschließen. Gegenstand der Wetten waren alle Europaligen bis herunter zu Regionalligen. In den Geschäftsräumen des Angeklagten lagen Wettprogramme aus, anhand derer die Mitspieler Tipzettel ausfüllten und diese dem Angeklagten oder einem seiner Angestellten übergaben. Die Wettdaten gab der Angeklagte nach Zahlung des Einsatzes in einen Computer ein und leitete sie ... weiter lesen
Im Rahmen der Filmberichterstattung z.B. bei YouTube darf unter Umständen das Opfer der Straftat auch gegen seinen Willen unverpixelt gezeigt werden. Dies hat das Landgericht Essen entschieden. Der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma war im Rahmen einer Observierung überfallen worden. Nachdem er Polizei und Feuerwehr informiert hatte, fand sich dort auch die Sensationspresse ein. Ein Filmteam fertigte gegen seinen Willen Videoaufnahmen an, auf denen er unverpixelt von der Seite und im Profil zu sehen ist. Im Anschluss daran wurden diese Bilder von seiner Person bei YouTube eingestellt. Ausschnitte davon wurden in Zeitungen im Fernsehen ausgestrahlt. Gegen die Veröffentlichung dieser Videoaufnahmen ging der ... weiter lesen
Straßburg (jur). Strafgefangene dürfen nicht ständig in ein anderes Gefängnis verlegt werden. Zumindest wenn dies erkennbar zu einer psychischen Erkrankung führt, bedeuten die Verlegungen eine erniedrigende und menschenrechtswidrige Behandlung, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag, 17. November 2015, gegen Belgien entschied (Az.: 47687/13). Der heute 48-jährige Beschwerdeführer ist Franzose, er lebt aber in Belgien. Zwischen 1984 und 2008 wurde er dort wegen verschiedenster Straftaten verurteilt, darunter Mord, Raub und Geiselnahme. Entsprechend verbrachte er viele Jahre im Gefängnis. 2007 diagnostizierte ein Psychiater ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 2017 – 5 StR 164/16 Der Betrieb illegaler Streaming-Webseiten ist nicht nur zivilrechtlich in Hinblick auf Urheberrechtsverstöße relevant und kann sowohl für Nutzer, als auch Betreiber der entsprechenden Seiten zu Abmahnungen oder sogar Schadensersatzansprüchen führen. Darüber hinaus wird der Betrieb auch strafrechtlich geahndet. Auch das bloße Bereitstellen von Internetlinks, die auf die Seiten Dritter, welche die konkreten Inhalte anbieten, verweisen, erfüllt den Tatbestand des § 106 Variante 1 UrhG. Vorgesehen ist dafür eine Strafe von drei Jahren oder Geldstrafe. Denn der Vorgang des Bereitstellens lässt sich unter das ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Beleidigung von Polizeibeamten ist noch kein Grund für die Durchsuchung eines verbeamteten Lehrers. Auch wenn auf diese Weise zur Bestimmung der Höhe einer möglichen Geldbuße die Einkommens- und Vermögensverhältnisse festgestellt werden sollen, könnten die Informationen auch beim Dienstherrn und damit ohne eine Durchsuchung der Wohnung erlangt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag, 15. Dezember 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 52/23). Die Durchsuchungsanordnung war damit unverhältnismäßig und rechtfertigt nicht den Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, betonten die Karlsruher Verfassungsrichter. Im Streitfall ging es um einen verbeamteten ... weiter lesen
BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 (BGH 5 StR 600/17) Zum 1. Juli 2017 trat das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft, über dessen Inhalte hier schon ausführlich berichtet wurde. Naturgemäß dauert es eine gewisse Zeitspanne, bis die ersten praktischen Rechtsprobleme nach einer Gesetzesänderung auftreten. Einschlägige Fälle müssen zunächst überhaupt vor den Gerichten verhandelt werden. Zudem müssen aufgrund des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots des Art. 103 Absatz II GG die Sachverhalte bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossen worden sein, es sei denn diese ist für den Betroffenen von ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Leipzig (jur). Anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht wegen mehrerer kleinerer Straftaten ausgewiesen werden. Voraussetzung ist eine Straftat, die für sich allein genommen mit mindestens drei Jahren Haft geahndet worden wäre, wie am Donnerstag, 31. Januar 2013, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 10 C 17.12). Geklagt hatte ein heute 39-jähriger Türke, der seit 1979 in Deutschland lebt. Wegen seiner syrisch-orthodoxen Religionszugehörigkeit wurde er 1999 als Asylberechtigter anerkannt. Seit seinem 14. Lebensjahr hat er mehrere Straftaten begangen und ist mehrfach verurteilt worden. Im Jahr 2000 beging er zwei weitere Straftaten. 2001 wurde er unter anderem wegen versuchter ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hausarbeit und Kindererziehung im sogenannten Islamischen Staat (IS) muss noch keinen dringenden Tatverdacht der Unterstützung und Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung bedeuten. Anders sieht dies jedoch aus, wenn die „häuslichen Pflichten“ die Kampfmoral des Ehemannes fördern sollen, die Kinder nach der IS-Ideologie erzogen und bei „Glaubensgeschwistern“ um Spenden für den IS geworben wird, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei am Donnerstag, 12. Mai 2022, bekanntgegebenen Beschlüssen (Az.: AK 14/22 und AK 18/22). Die Karlsruher Richter ordneten damit in einem Fall die Verlängerung der sechsmonatigen Untersuchungshaft ... weiter lesen
Für den Fall, dass jemand einer Straftat bezichtigt und somit als Beschuldigter geführt wird, gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten, um nicht später den Weg zu einer optimalen Verteidigung zu verbauen: Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen , denn niemand braucht sich selbst zu belasten. Dieses Schweigen darf Ihnen auch nicht zum Nachteil gereicht werden. Insbesondere können und dürfen hieraus auch keine Rückschlüsse hinsichtlicht Ihrer Eigenschaft als Täter erfolgen. Es gilt also nicht das Motto: Wer schweigt hat etwas zu verbergen. Anders ist es jedoch bei einer teilweisen Einlassung und einem teilweisen Schweigen zu einigen Tatvorwürfen. Da ... weiter lesen