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Hannover (jur). Wer eine Fortbildung aus eigener Tasche bezahlt und dafür unbezahlten Urlaub nimmt, ist als Folge auch steuerlich bei den Fahrtkosten im Nachteil. Denn die Bildungseinrichtung wird dann zum Arbeitsort, so dass nur die „Entfernungspauschale“ für den einfachen Weg steuerlich geltend gemacht werden kann, wie das Niedersächsische Finanzgericht (FG) in Hannover in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. September 2023 entschied (Az.: 4 K 20/23 ).
Der Kläger besuchte in den Streitjahren einen in mehrere Teile untergliederten Meistervorbereitungskurs und legte im Anschluss erfolgreich die Meisterprüfung ab. Um an dem Kurs teilnehmen zu können, nahm er bezahlten und unbezahlten Urlaub und baute Überstunden ab. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Steuerpflichtige sollen in den vergangenen Jahren ihr Geld denjenigen Steueroasen anvertraut haben, deren Bankensystem sie zu kennen glaubten. Dies soll beispielsweise für Luxemburg. Liechtenstein, Österreich oder die Schweiz gegolten haben. Banken sollen sogar bei der Steuerflucht in diese Länder geholfen haben. Dem soll nun ein gegenwärtiger Wandel entgegenstehen. Banken sollen sich häufiger dadurch absichern wollen, dass sie eine Rückversicherung durch eine Bestätigung ihrer Kunden ... weiter lesen
Mit Urteil vom 06.08.2014 entschied das Finanzgericht (FG) Düsseldorf, dass bei der Veräußerung sog. Lock-in-Bull-Zertifikate nicht der gesamte Verlust steuerrechtlich anerkannt werden kann (AZ.: 4 K 1072/13 E).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Im vorliegenden Verfahren erwarb der Kläger im Jahr 2007 fünf Lock-in-Bull-Zertifikate mit einer Laufzeit vom 31.05.2007 bis zum 01.10.2008. Bis zum Observation Date (28.07.2008) sollte der Kläger je Zertifikat eine Verzinsung von 333 Euro erhalten. Aufgrund der schlechten Entwicklung und der Erreichung des Unterwerts des Zertifikats ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Die Anschrift einer deutschen Briefkastenfirma in einer Rechnung ist für den Vorsteuerabzug grundsätzlich kein Hindernis. Es ist hierfür nicht erforderlich, dass das Unternehmen im Inland auch vorwiegend seinen Geschäften nachgeht, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Mittwoch, 5. Oktober 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 1158/14).
Im konkreten Fall ging es um Rechnungen einer im Schrotthandel tätige, GmbH. Das Unternehmen war damit im Handelsregister eingetragen, es gab zudem eine deutsche Steuernummer. Als Firmenanschrift wurde der Sitz einer Anwaltskanzlei angegeben. Zwar gab es darunter eine inländische Festnetznummer, Angestellte, ... weiter lesen
Hannover (jur). Ein Finanzamt kann von der örtlichen Zeitung Auskunft über die Auftraggeberinnen von Anzeigen aus dem Rotlichtmilieu verlangen. Allerdings muss das Auskunftsersuchen hinreichend klar gefasst sein, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) in Hannover, auf das das FG in seinem Newsletter vom Mittwoch, 16. Oktober 2013, hingewiesen hat (Az.: 8 K 55/12). Danach darf es nicht Aufgabe der Zeitungsmitarbeiter sein, zu rätseln, welche Namen und Adressen sie nun herausgeben müssen.
Im Streitfall geht es um Anzeigen in einer zweimal pro Woche erscheinenden Zeitung. Das Finanzamt hatte eine sogenannte Sammelauskunft über die ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16. Juli 2024 ( VI ZR 188/22 ) entschieden, dass der merkantile Minderwert eines Unfallfahrzeugs anhand von Netto- und nicht Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist.
Sachverhalt
Ein geleastes Fahrzeug wurde bei einem Unfall erheblich beschädigt. Der Haftpflichtversicherer der Beklagten war unstreitig haftbar. Die Klägerin ließ das Fahrzeug reparieren und verlangte einen merkantilen Minderwert von 1.250 Euro. Die Beklagte zahlte nur 700 Euro. In der Klage forderte die Klägerin die Zahlung des Restbetrags an die Leasinggesellschaft. Die Parteien stritten darüber, ob vom merkantilen Minderwert ein "Umsatzsteueranteil" abzuziehen sei.
Entscheidungsbegründung
Die Revision ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Grundlegend ist im Rahmen von Grunderwerb dabei zu unterscheiden, ob Grundstücke gänzlich neu erworben werden oder sich diese bereits im Besitz der Gesellschaft befanden. Im letzteren Fall könne es sich bei der Grunderwerbsteuer anscheinend um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben handeln, so jedenfalls sahen es die Richter des Finanzgerichtes Münster in ihrem Urteil vom 14. Februar 2013 (Az.: 2 K 2838/10). Dem Gericht lag dabei ein Fall zugrunde, in dem die Klägerin wohl die gesamten ... weiter lesen
Der Beitrag gibt einen Überblick über die jährlich anfallenden Steuern für Eigentümer von Spanien Immobilien ( zu Steuern beim Erwerb von Immobilien ).
Spanische Grundsteuer („ Impuesto sobre Bienes Inmuebles “, kurz „ IBI “)
Die Grundsteuer („ Impuesto sobre Bienes Inmuebles “, kurz „ IBI “) wird auf den Wert von Land- und Stadtgrundstücken auf der Grundlage des örtlichen Katasterwertes („ valor catastral “). Die Höhe der Grundsteuer ist je nach Gemeinde unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 0,3% und 0,4% des Katasterwertes. Durch Gesetz 20/2011 (Real Decreto-ley 20/2011 de 30 de diciembre) wird die Grundsteuer ... weiter lesen
Für viele Menschen ist das Steuerrecht undurchsichtig und nur sehr schwer nachvollziehbar. Treten Probleme mit den Finanzbehörden auf, so ist eine kompetente Beratung von einem Fachanwalt in jedem Fall sinnvoll und kann viel Ärger ersparen. Der Fachanwalt Michael Hepp unterstützt in seiner Frankfurter Kanzlei Mandanten in allen steuerrechtlichen Bereichen. Oft geraten Mandanten auch unverschuldet in Konfliktsituation, wie beispielsweise bei Erbschaften, von dem das Finanzamt annimmt, es sei auf illegale Weise erworben. Auf diese Weise bekommt nicht nur derjenige mit dem Finanzamt Probleme, der größere Mengen Schwarzgeld im Ausland deponiert hat. Finanzbehörden beziehen ihren Verdacht aus den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Steht eine Erbschaft an, so sehen sich die Erben sowohl neuen Rechten als auch Pflichten gegenübergestellt. Die Pflicht, eine umfassende, die Erbschaft einbeziehende Steuererklärung abzugeben, ist dabei vielen Erben nicht bewusst. Schnell kann sich der Erbe so der Steuerhinterziehung strafbar machen, sollte er unversteuertes Vermögen im Nachlass nicht dem Finanzamt melden. So beinhalten heute viele Erbschaften Vermögen, welche zu Lebzeiten der Erblasser nicht ordnungsgemäß versteuert ... weiter lesen
Altersvorsorge und Absicherung naher Angehöriger durch Lebensversicherung gehört hier zu Lande zu den klassischen Anlageformen. Gerade Ehegatten, wie auch die Partner nicht ehelicher Lebensgemeinschaften sehen zu Recht darin eine Möglichkeit, den überlebenden Partner abzusichern. Die eintretenden steuerlichen Konsequenzen bei Auszahlung der Lebensversicherung an den begünstigten Partner werden dabei in aller Regel aber übersehen. Dies war erneut Anlass für ein aktuelles Urteil des hessischen Finanzgerichts vom 02.04.2009, AZ: 1 K 2778/07. Das Gericht hat betont, dass der Erwerb einer Lebensversicherungssumme durch den überlebenden Partner der Erbschaftssteuer unterliegt, wenn der ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 C 1.18 entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann.
Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der ... weiter lesen