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Die Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten (Beschwerdeführer - Bf),
der sich gegen die Verwerfung seines Einspruchs gegen einen Strafbefehl
und die Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand wehrte, hatte Erfolg. Die 3. Kammer des Zweiten Senats
des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die verfassungsgerichtliche
Rechtsprechung, wonach die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung
verfahrensrechtlicher Vorschriften den Zugang zu den in den
Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus
Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen.
1. Der Bf hatte gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart (AG)
am letzten Tag der Frist per ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. Juni 2018 – 4 StR 561/17
§ 266 StGB stellt den Missbrauch einer Vermögenbetreuungspflicht oder deren andersartige Verletzung unter Strafe. Bekannt ist dieses Phänomen unter dem Namen Untreue. Da Geschäftsleiter im Allgemeinen eine solche Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der Gesellschaft innehaben, sind jene grundsätzlich tauglicher Täter dieses Delikts. Sie laufen somit Gefahr, den Tatbestand zu erfüllen. Insoweit verwundert es nicht, dass in Letzter Zeit vermehrt Fälle an die Öffentlichkeit gelangen, die sich mit der Organuntreue befassen, also der Verwirklichung des § 266 StGB durch ein Organ im juristischen ... weiter lesen
Verurteilung eines Rappers, der mindestens vier Frauen mit dem HI-Virus infizierte, bestätigt
Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten im Juli 2001 u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung, und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in 20 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte unter einer HIV-Infektion, als er im Oktober 1999 mit dem als "Scorpio" bekannten Rapper Eddy Morris aus New York nach Stuttgart kam. Obwohl er zumindest damit rechnete, infiziert zu sein, und obwohl der Angeklagte die Folgen und die Übertragungswege der Krankheit kannte, suchte er gezielt ... weiter lesen
Die Neufassung des § 32 ZollVG weitet den Anwendungsbereich des sog. Schmuggelprivilegs erheblich aus. Nach der bis 15.03.2017 geltenden Fassung waren ausschließlich Steuerstraftaten im grenzüberschreitenden Reiseverkehr unter bestimmten Voraussetzungen als solche nicht zu verfolgen, wenn der verkürzte Betrag 130 Euro nicht überstieg.
Nach der Neufassung sind sämtliche Steuerstraftaten, die sich auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern beziehen, privilegiert. Diese Abgaben lassen sich auch außerhalb des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs hinterziehen.
Nach der Formulierung der Norm ist auch der Schwarzbrenner umfasst, der die Branntweinsteuer ... weiter lesen
1. Der Diebstahl § 242 StGB (Strafgesetzbuch) Diebstahl - Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird nach dieser Strafvorschrift mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dabei ist bereits der Versuch strafbar. Dies ist der sogenannte einfache Fall des Diebstahls. Wesentlich härter sanktioniert sind als besonders schwerer Fall des Diebstahls nach § 244 StGB der Diebstahl mit Waffen sowie der Bandendiebstahl und der Wohnungseinbruchdiebstahl. Nach dieser Strafnorm wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ... weiter lesen
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des OLG Köln vom 22.09.2015, Aktenzeichen: III-1 RVs 118/15.
Fall:
Ein Mann hatte sich, ohne einen Fahrschein gekauft zu haben, mit einem an seiner Mütze angebrachten Zettel, auf dem gut sicht- und lesbar „Ich fahre schwarz“ stand, in einen ICE gesetzt. Er machte weder beim Einsteigen noch bei der Suche nach einem Sitzplatz einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn auf sich aufmerksam. Der Zugbegleiter bemerkte den Schwarzfahrer sowie dessen Zettel erst bei der routinemäßigen Fahrscheinkontrolle.
Nachdem das LG Bonn den Mann wegen Beförderungserschleichung verurteilt hatte, hat das OLG Köln diese ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Verbindung zweier Wirtschaftsstrafverfahren beanstandet, weil das
Gericht dem verfassungsrechtlichen Gebot fairen Verfahrens nicht
hinreichend Rechnung getragen hat.
Dem Ausgangsverfahren liegt eine gegen den Beschwerdeführer (Bf) und
vier weitere Personen gerichtete Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
zu Grunde, die ihm Beihilfe zum Subventionsbetrug in drei Fällen zur
Last legt. Das Landgericht Mühlhausen ließ die Anklageschrift zur
Hauptverhandlung zu und verband das Verfahren mit einem weiteren
Wirtschaftsstrafverfahren, das sich unter anderem auch gegen drei
Mitangeklagte des Bf richtet. Bei dem hinzuverbundenen Strafverfahren
handelt es ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels
Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine anders lautende Entscheidung des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 7. August 2001 aufgehoben, durch welche der Betroffene wegen vorsätzlicher Besorgung fremder Rechts-angelegenheiten in 170 Fällen zu Geldbußen von insgesamt DM 170.000 (jetzt € 86.919) verurteilt wurde.
In den Jahren 1997/1998 bot der Betroffene in mehreren Publikationen bundesweit Informationen zum Kauf an, auf welche Weise die Ableistung des Wehr- oder Ersatzdienstes vermieden werden kann. Für einen Betrag von DM 550 übersandte er eine 25-seitige Informationsbroschüre (den sog. „Anti-Wehrdienstreport“) und erklärte sich bereit, bei Bedarf Interessenten telefonisch und ... weiter lesen
Zulässigkeit der DNA-Identitätsfeststellung bei mehr als 10 Jahre zurückliegender Sexualstraftat
Ein wegen u.a. zweifacher Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines Kindes vom Landgericht Hagen rechtskräftig verurteilter 46 Jahre alter Mann muss sich der Anordnung der Entnahme von Körperzellen zum Zwecke der DNA-Identitätsfeststellung auch dann unterwerfen, wenn die einschlägigen Straftaten schon 10 Jahre zurück liegen. Der Mann hatte 1991 seine damals minderjährige Stieftochter zweimal vergewaltigt. Im Jahre 1993 kam es zu einem weiteren sexuellen Missbrauch des jungen Mädchens. Nach Aufdeckung der Straftaten wurde der Mann vom Landgericht Hagen im Februar 2003 rechtskräftig verurteilt. Gegen die angeordneten Maßnahmen zur ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: Ws 1267/03
1. Bei Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau des Strafgefangenen sind Feststellungen erforderlich, ob die Absenderin nicht der deutschen Sprache mächtig ist und der Strafgefangene diese fremde Sprache lesen kann.
2. Trifft dies zu, ist zu berücksichtigen, dass der den familiären Kontakt betreffende Briefverkehr Art. 6 Abs. 1 GG berührt.
3. Eine davon zu unterscheidende Frage betrifft die Notwendigkeit der Übersetzung des fremdsprachigen Briefes und der Kostentragung.
StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 6
Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...b_ws1267_03.pdf weiter lesen