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Die Umsatzsteuer aus strafrechtlicher Sicht
Die Umsatzsteuer eignet sich aufgrund ihrer systembedingten Schwächen in besonderem Maße für Hinterziehungsdelikte.
Durch unrichtige Erklärung von Umsätzen kann der Beschuldigte einen Vorsteuererstattungsanspruch vortäuschen, der vom Fiskus bar ausgezahlt werden kann.
Die Umsatzsteuerkriminalität ist daher vorwiegend auf die Erlangung von Vorsteuererstattungen und daneben auf die schlichte Nichtentrichtung von Umsatzsteuern auf Ausgangsumsätze gerichtet.
Laut Bericht Bundesrechnungshofs für das Jahr 2000 kann man mit einem Steuerschaden von bis zu 10 Mrd. € pro Jahr allein in ... weiter lesen
Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 11.07.2016 – 24 Qs 66/16
Der Schmuggel mit Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen ist auch oder gerade in Zeiten des Schengener Abkommens ein florierendes Geschäft. Osteuropäische oder asiatische Marken, die vielfach nicht die gesundheitlichen Standards hierzulande erfüllen werden in großen Mengen in die Bundesrepublik geschmuggelt. Für den Staat ist dabei nicht nur der Gesundheitsschutz, sondern auch die entgangenen Geldmittel aus der Tabaksteuer von großem Interesse. Insoweit verwundert es nicht, dass der Tabakschmuggel ein juristisch tief durchdrungenes Gebiet mit vielen Gerichtsentscheidungen darstellt.
Der vorliegende ... weiter lesen
Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b StGB) wurde nunmehr durch das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 21.01.2015 mit Wirkung vom 27.01.2015 geändert.
November 2008 war bereits die Strafbarkeit des Verbreitens, des Erwerbs und Besitzes sog. Posing-Fotos in den § 184 b StGB eingeführt worden. Diese Posingfotos fielen also bereits unter den § 184 b Absatz 1 StGB alte Fassung, nämlich unter „sexuelle Handlungen von Kindern“.
Seitdem war aber dennoch oft kritisiert worden, dass Kinder in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung, von denen aber keine Handlungen ausgehen, weil sie ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16
Der Gesetzgeber bedient sich insbesondere in verwaltungsrechtlichen Vorschriften vermehrt der Regelungstechnik, nach der ein Verstoß gegen sich aus dem jeweiligen Gesetz ergebende Pflichten zu straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen führt. So verhält es sich auch im Kreditwesengesetz, kurz KWG. Dieses ordnet im Wesentlichen die Märkte für Kredite und andere Finanzdienstleitungen.
In § 54 Absatz I Nr. 2 KWG heißt es: Wer ohne Erlaubnis nach § 32 Absatz I Satz 1 Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dies ... weiter lesen
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder im Volksmund: „Ich fahr zur Zeit ohne Lappen“, bzw. „hab ich nie gemacht“, kann aus vielen Situationen heraus geschehen. Der eine hat nie die Fahrerlaubnisprüfung gemacht oder bestanden, der andere musste aufgrund einer „Alkoholfahrt“ ein Fahrverbot kassieren oder hat die Fahrerlaubnis ganz verloren. Jugendliche fahren oft mit getunten Mofas und Rollern, „der ist offen“ und haben damit nur eine Fahrerlaubnis für ein „50er Roller“, wenn dieser jedoch um die 80 km/h fährt, bräuchte der Halter und Führer eine andere Fahrerlaubnis.
Das nicht nur Mofafahrer ihre Fahrzeuge tunen, sondern auch Motorradfahrer ... weiter lesen
Zu einer Verhaftung in Polen kann es schneller kommen als man denkt. So gilt bereits das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,2% als Straftat mit Freiheitsstrafe. Kommt es dabei noch zu einem Unfall mit Personenschaden, ist eine Verhaftung und spätere Untersuchungshaft hoch wahrscheinlich.
Wer kann verhaften?
Nach der polnischen Strafprozessordnung können folgende staatliche Institutionen bei Vorliegen eines Haftgrundes Verhaftungen vornehmen:
Polizei
Grenzpolizei (Straż Graniczna),
Agentur für Innere Sicherheit (Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego),
Zoll (Służba Celna),
Zentrales Antikorruptionsbüro (Centralne Biuro ... weiter lesen
Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB)
Die kinderpornografische Schrift muss zur Erfüllung dieser Tatbestandsalternative einer unbestimmten – nicht mehr überschaubaren - Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden sein. Verbreiten liegt also dann nicht vor, wenn der Täter die kinderpornografische(n) Datei(en) lediglich an einzelne – individualisierbare - Personen versendet, etwa als E-Mail.
Ein (vollendetes) Verbreiten im Sinne des § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist. So steht es zuletzt noch im Beschluß des BGH ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Die Operation „Himmel" nimmt kein Ende. Seit Ende 2007 wird bundesweit gegen ca. 12.000 Verdächtige ermittelt. Ob Hamburg, Berlin, Frankfurt, Darmstadt, Stuttgart oder München - seit Monaten ist sie für einen im Strafrecht und insbesondere im Sexualstrafrecht tätigen Rechtsanwalt aus dessen Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Wie leicht man(n) in den Sog der Ermittlungen geraten kann, haben wir bereits in einem unserer letzten Beiträge dargestellt .
Was aber nun tun, wenn die Polizei klingelt und einen Beschluss für eine Durchsuchung bzw. Beschlagnahmung sämtlicher Computer in der Tasche hat?
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Betroffener einer Hausdurchsuchung?
Die ... weiter lesen
Im Geschäftsverkehr – gerade auch im grenzüberschreitenden – kommt es zu Straftaten gegen das Vermögen (Betrug, Unterschlagung, Untreue). Bei diesen fällt es dem Geschädigten gewöhnlich schwer, den Schädiger zu belangen. Im Verfahren vor den Zivilgerichten trägt der Geschädigte die umfängliche Darlegungs- und Beweislast und zunächst einmal die Kosten des Verfahrens. Diese kann er im Obsiegensfalle ganz oder teilweise bei dem Schädiger eintreiben, wenn dieser dann noch über pfändungsfähiges Vermögen verfügt.
Zudem sind die Mittel der Sachverhaltsermittlung beschränkt (forensic audit; Befragung von Zeugen, Auffinden von ... weiter lesen
OLG Stuttgart, Beschl. v. 4. Mai 2016 – 4 Ss 543/15
Ist ein Dashcam-Video, das im Auto gemacht wurde und den Streitfall bzw. die Tat (in Teilen) aufzeichnet, vor Gericht als Beweismittel zulässig und auch verwertbar? Ein sehr umstrittenes Thema, bei dem mehrere Verwaltungs-, Amts- und Landgerichte bislang unterschiedlich geurteilt haben. Nun gibt es endlich eine obergerichtliche Entscheidung, die wegweisend für künftige Zivil- und Strafgerichtsverfahren sein könnte.
Bei schweren Verstößen im Straßenverkehr kann nach dem Beschluss des OLG Stuttgart das Video unter Umständen verwertet werden. Datenschützer kritisieren die Entscheidung unter Verweis auf einen Verstoß ... weiter lesen
Seitdem der BGH die Anwendbarkeit der §§ 299, 331 ff. StGB auf niedergelassene Ärzte verneint hat, hat der Gesetzgeber sich zur Einführung zweier neuer Straftatbestände entschieden:
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen gemäß § 299a StGB und Bestechung im Gesundheitswesen gemäß § 299b StGB.
Die Tatbestände sind der Struktur des § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) nachgebildet.
Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hatte am 29.03.2012 entschieden, dass Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens ... weiter lesen