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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16
Der Gesetzgeber bedient sich insbesondere in verwaltungsrechtlichen Vorschriften vermehrt der Regelungstechnik, nach der ein Verstoß gegen sich aus dem jeweiligen Gesetz ergebende Pflichten zu straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen führt. So verhält es sich auch im Kreditwesengesetz, kurz KWG. Dieses ordnet im Wesentlichen die Märkte für Kredite und andere Finanzdienstleitungen.
In § 54 Absatz I Nr. 2 KWG heißt es: Wer ohne Erlaubnis nach § 32 Absatz I Satz 1 Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dies ... weiter lesen
Das Beamtenstrafrecht
Eine kurze Übersicht über ein komplexes Kapitel der Strafverteidigung
Das Beamtenstrafrecht, also die Strafverteidigung eines Beamten in einem Strafverfahren, ist nicht nur ein Ermittlungsverfahren und ein Urteil sondern zumeist auch wegbereitend für darauffolgende Disziplinarverfahren.
Es gilt, nach dem (Straf-,) Verfahren ist vor dem (Disziplinar-,) Verfahren.
Das Strafrecht ist ebenso wie das Disziplinarrecht dem öffentlichen Recht zuzuordnen.
Beide Verfahren sind daher dem Wesen nach sehr ähnlich und bedürfen gleichermaßen hoher Aufmerksamkeit des Strafverteidigers.
Die Ergebnisse des ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist.
Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen
Nicht nur durch das aktuelle Geschehen im NSU-Prozess ist mal wieder das Recht zu schweigen in aller Munde.
Der NSU-Prozess ist aber ein gutes Beispiel für so manches Alltagsgeschäft der Strafverteidigung. Der Verteidiger rät zum Schweigen, der Mandant möchte aber in jedem Fall eine Einlassung abgeben.
Für viele Mandanten der absolute Horror, stellt das Schweigerecht des Beschuldigten ein unverzichtbares und sehr wertvolles Verteidigungsmittel für den Strafverteidiger dar.
In § 136 StPO heißt es: Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, ... weiter lesen
BAFöG-Betrug (§ 263 StGB) - Dieser Straftatbestand steht im Strafrecht derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und wird oftmals mit der Versendung eines sogenannten Strafbefehls nach §§ 407 ff. StPO abgeschlossen.
Ist sich der Strafbefehlsempfänger einer gewissen Schuld bewusst oder befürchtet er, unschuldig vor Gericht gestellt und verurteilt zu werden, wird er in der Regel den Strafbefehl mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Schließlich sind die mittels eines Strafbefehls ausgeurteilten Geldstrafen oft nicht allzu hoch und ein persönliches Gerichtsverfahren bleibt erspart.
Dass ein vorschnell akzeptierter Strafbefehl jedoch ... weiter lesen
Berlin (jur). Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) muss eine falsche Behauptung auf ihrer Homepage über eine vermeintliche US-Wahlkampfhilfe für Hillary Clinton durch das Bundesumweltministerium richtigstellen. Die Partei hat mit ihrer Äußerung, dass das Bundesumweltministerium mit Steuergeldern in Millionenhöhe den Clinton-Wahlkampf unterstützt habe, gelogen und den Ruf der Behörde beeinträchtigt, entschied das Landgericht Berlin in einem am Dienstag, 31. Juli 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 27 O 155/17).
Konkret ging es um eine Äußerung des AfD-Vorstandsmitglieds Georg Pazderski. Dieser hatte auf der AfD-Homepage im November 2016 einen Beitrag ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels
Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Trotz Nichtannahme erfolgreiche Verfassungsbeschwerden
Die Beschwerdeführer sind Strafgefangene. Ihre getrennt voneinander
eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden zu gemeinsamer Entscheidung
verbunden. Im fachgerichtlichen Verfahren hatten sie jeweils eine
Rechtsbeschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
für die Aufnahme zuständigen Rechtspfleger hatten die Niederschriften
mit einer beigefügten privatschriftlichen Begründung des jeweiligen
Beschwerdeführers an das jeweils zuständige Oberlandesgericht
weitergeleitet. Die Oberlandesgerichte verwarfen die Rechtsbeschwerden
als unzulässig, weil der Rechtspfleger gestaltend an der Abfassung der
Rechtsmittelschrift mitwirken und für deren ... weiter lesen
Verwertungsverbot einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung
Der Sachverhalt Das OLG hat in seinem Beschluss vom 16.08.2010, Az.: 1 SsBs 2/10 entschieden, dass eine Blutprobe, die an einem Werktag um 15:40 Uhr nur auf polizeiliche Anordnung hin abgenommen worden ist, ohne dass Gefahr in Verzug bestand, zu Beweiszwecken verwertbar ist. Die betroffene Person nahm im vorliegenden Fall am 13.11.2009 unter Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis stehend, am öffentlichen Straßenverkehr teil. Er war auf dem Weg zu einer Polizeiinspektion, von wo er einen Bekannten abholen wollte. Der auf der Dienststelle anwesende Polizeibeamte gewann dabei den Eindruck, dass der Betroffene unter Drogeneinfluss stand. Der ... weiter lesen
Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setzt die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solche bekannten verfassungswidrigen Organisation voraus. Diese Auslegung war zwischen mehreren Oberlandesgerichten streitig.
Auf Vorlage eines dieser Oberlandesgerichte - des Kammergerichts in Berlin - hat der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß das ... weiter lesen
Korruption ist der Oberbegriff für Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung oder schlichtweg umgangssprachlich „Schmiergeld“. Bei den früheren Postkutschenfahrten war das sogenannte Schmiergeld eine feste Gebühr. Diese Gebühr wurde für das Schmieren der Achsen verwendet.
In dem deutschen Strafrecht werden Korruptionsdelikte wie folgt erfasst: Die Abgeordnetenbestechung gemäß § 108 e StGB, die Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB, die Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB, die Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB und die Bestechung gemäß § 334 StGB sowie die Bestechlichkeit und Bestechung ... weiter lesen
Nicht selten kommt es vor, dass etwas in der GmbH oder AG passiert und das Finanzamt davon gerne Mitteilung hätte.
Die wichtigen Normen sind (für das Finanzamt) der § 17 EStG und (für den Notar) der § 54 EStDV.
54 EStDV bestimmt, dass Notare verpflichtet sind, dem nach § 20 AO zuständigen Finanzamt vor allem über die Gründung, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, Umwandlung oder Auflösung von Kapitalgesellschaften oder die Verfügung über Anteile an Kapitalgesellschaften betreffende Urkunden jeweils eine beglaubigte Abschrift zu übersenden.
Die Absendung ist innerhalb von zwei Wochen nach Beurkundung oder Beglaubigung vorzunehmen und auf der Urkunde zu ... weiter lesen