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Rechtsanwalt in Techau - Steuerrecht
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München (jur). Eine schienengebundene Rodelbahn stellt kein Personennahverkehr dar. Daher wird bei der Rodelbahn nicht der ermäßigte, sondern der volle Umsatzsteuersatz fällig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 19. Juni 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: XI R 12/11). Die ermäßigte Umsatzsteuer komme nur bei einer „Beförderungsleistung“ infrage. Diese liege jedoch nicht vor, wenn der Rodelschlitten den Fahrgästen überlassen werde, so die Münchener Richter. Konkret ging es um die Hasenhorner „Coasterbahn“ in Todtnau im Schwarzwald. Auf der 2,9 Kilometer langen Strecke können die Nutzer mit bis zu 40 ... weiter lesen
Mit Urteil vom 20.09.2013 entschied das Verwaltungsgericht Freiburg, dass ein Gewerbesteuermessbescheid auch im Hinblick auf die persönliche Steuerpflicht Bindungswirkung für den Gewerbesteuerbescheid entfaltet (AZ.: 5 K 766/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Hier verlangt die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Feststellung der Nichtigkeit eines Gewerbesteuerbescheids. Das Verwaltungsgericht wies die Feststellungsklage ab. Die GbR erwarb ein bebautes Grundstück und einige Monate später schied eine der drei Gesellschafterinnen aus und ihren Anteil ... weiter lesen
FG Düsseldorf EuGH Vorlagebeschluss 09.08.2017 - 4 K 1404/17 Z Seit Mai 2016 gilt europaweit der neue Unionszollkodex. Die Zollbehörden sind gerade dabei, sich ausgiebig mit diesem auseinanderzusetzen. Typischerweise bestehen in den Anfangsphasen neuer unionrechtlicher Regelungen noch Unklarheiten. So verhält es sich auch hier. Der Unionszollkodex enthält eine Reihe von Fragen, die die Zollbehörde zur Beantwortung an die betroffenen Unternehmen weiterleitet: Der sogenannte Fragenkatalog zur Selbstbewertung. Dieser betrifft in erster Linie Unternehmen, die über zollrechtliche Bewilligungen verfügen, wodurch sie die Ein- und Ausfuhr von Gütern in der Regel schneller und kostengünstiger ... weiter lesen
Münster (jur). Liegen dem Finanzamt alle erforderlichen Steuerinformationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vor, stellt die Nichtabgabe einer verpflichtenden Steuererklärung keine vollendete Steuerhinterziehung oder -verkürzung dar. Das Finanzamt darf daher nicht die regelmäßige vierjährige Festsetzungsfrist zur Abgabe der Steuererklärung auf zehn beziehungsweise fünf Jahre verlängern und Einkommensteuer verlangen, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 15. August 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 K 135/19 E). Die Münsteraner Richter ließen die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zu. Im konkreten Fall ging es um ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Betrieb bestehender Internetseiten darf auch aus steuerlichen Gründen in andere EU-Staaten verlagert werden. Missbräuchlich ist es nur, wenn durch eine entsprechende Lizenzvergabe der tatsächliche Sitz des Betreibers nur verschleiert werden soll, urteilte am Donnerstag, 17. Dezember 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-419/14). Danach dürfen die Finanzbehörden bei ihren Ermittlungen auch auf Erkenntnisse zurückgreifen, die in einem noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren gewonnen wurden, solange die Grundrechte gewahrt werden. Im Streitfall geht es um eine von dem ungarischen Unternehmen WML entwickelte Internetplattform. Dort konnten Models aus ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Vermehrt sollen sich Anleger in der Vergangenheit Investitionen in Medienfonds zugewandt haben. Bei Medienfonds handelt es sich in der Regel um geschlossene Fonds. Beteiligte Anleger sollten dann anscheinend an den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme beteiligt werden. Zum Zwecke der Kundengewinnung solle wohl zum Zeitpunkt der Zeichnung damit geworben worden sein, dass erhebliche Steuervorteile für Anleger bestünden. Es soll sich allerdings in der Folge alsbald herausgestellt haben, dass die ... weiter lesen
Wenn ein Steuerbescheid gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ergeht, hat nur diese - und nicht der einzelne Gesellschafter - das Recht und die Möglichkeit, hiergegen Einspruch einzulegen. Wird dieser Umstand verkannt, wird der Steuerbescheid bestandskräftig, auch wenn die Gesellschafter irrtümlicherweise davon ausgehen, sie hätten wirksam Rechtsmittel gegen den belastenden Bescheid erhoben. Soll ein Steuerbescheid gegen die GbR "angegriffen" werden, muss der Einspruch im Namen der Gesellschaft nach §§ 709 Abs. 1, 714 BGB und zudem durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden. Dies gilt gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB selbst ... weiter lesen
Bei einem Verzicht künftiger Erben eines Gesellschafters einer Personengesellschaft mittels Vergleich gegen Geld auf die Geltendmachung der Erbrechte, unterliegt die Abfindungszahlung nach o. a. Urteil als Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Die Klage würde durch die Vergleichsbeteiligten damit begründet, dass als Vermächtnisnehmer diese nicht am Gewinnfeststellungsverfahren der Personengesellschaft zu beteiligen seien. Dies sieht der BFH anders: Die Abfindung hätten die Beteiligten nicht als Vermächtnis erhalten, weil ein Vermächtnis nur vom Erblasser ausgelobt und nicht im Nachhinein durch Vergleichsvereinbarung geregelt werden könne. Entgegen der Ansicht der Beteiligten ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Nicht jeder Selbstständige muss die Steuererklärung in elektronischer Form abgeben. Denn ist die Abgabe „wirtschaftlich unzumutbar“, kann die Erklärung ausnahmsweise auch handschriftlich mit den amtlichen Papier-Formularen verfasst werden, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem kürzlich bekanntgegebenen Urteil vom 12. Oktober 2016 (Az.: 2 K 2352/15). Damit bekam ein selbstständiger Zeitungszusteller von den Finanzrichtern recht. Seine Einkommensteuererklärung gab er ausgefüllt auf den amtlichen Papiervordrucken ab. In den Jahren 2013 und 2014 erzielte er danach Einnahmen von jeweils knapp 6.000 Euro. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hingegen sei sie doch als regelmäßige Arbeitsstätte zu klassifizieren, sofern der Arbeitgeber im Betrieb des Kunden über eine eigene Arbeitsstätte verfüge. Sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werden soll, sollte eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit erfolgen. Handelt es sich um eine regelmäßige Arbeitsstätte, so sind die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und ... weiter lesen
Hatte ein Erblasser Kapitalanlagen in den USA, stellen sich neben Fragen der deutschen Erbschaftsteuer, der Bundes-Nachlasssteuer („federal estate tax“) und der Erbschafts- und Nachlassteuern der US Bundestaaten im Todesfall auch Fragen der Besteuerung von Kapitaleinkünften. Der Beitrag gibt eine Einführung. Besteuerung von Kapitaleinkünften von beschränkt Steuerpflichtiger Die USA erheben auf „Non resident aliens“ (beschränkt Steuerpflichtige) gezahlte US-Kapitalerträge (z.B. auf Zinsen, Dividenden, Fonderträge, Zahlungen einer Lebensversicherung) eine Quellensteuer in Höhe von 30%. Regelungen im DBA Deutschland / USA ... weiter lesen
Der Artikel gibt einen Überblick über die beim Kauf einer Immobilie in Spanien anfallenden Steuern. Mehrwertsteuer („Impuesto sobre el Valor anadido", kurz „IVA") Beim Kauf einer neuen Immobilie von einem gewerblichen Unternehmen fällt spanische Mehrwertsteuer an. Der Steuersatz beträgt beim Verkauf von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen 8 %. Für 201 und 2012 wurde der Betrag auf 4 % ermäßigt. Stempelsteuer („Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados") Unterliegt der Verkauf einer Immobilie der Mehrwertsteuer, so fällt zusätzlich die sogenannte Stempelsteuer an. Der Steuersatz ist regional unterschiedlich und liegt zwischen 0,1 % und 1% des ... weiter lesen