07.01.2013
Durch die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" wird die besondere Qualifikation im Bereich Erbrecht (einschließlich angrenzenden Rechtsgebieten wie Erbschafts- und Schenkungssteuer oder Stiftungsrecht) dokumentiert. Die Befugnis zum Führen der Berufsbezeichnung Fachanwalt für Erbrecht wird von der Rechtsanwaltskammer aufgrund nachgewiesener praktischer Erfahrung und Nachweis theoretischer Kenntnisse verliehen. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Klinger ist auf internationales Erbrecht, insbesondere auf Erbfälle mit Bezügen zu englischsprachigen Jurisdiktionen (z.B. USA, Kanada, Südafrika, Australien und Neuseeland) spezialisiert. Neben internationaler Erfahrung und akademischer Qualifikation (2. Staatsexamen mit großem Prädikat) zeichnen ihn strategisches Denken und systematische Arbeitsweise aus. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt und ist bundesweit bei Erbprozessen tätig.Autor:
Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank - Rechtsanwalt, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Deutschland
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