
Herr Rechtsanwalt J-H. Frank ist Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der auf internationale Erbfälle spezialisierten Kanzlei WF Rechtsanwälte Frank & Collegen. Neben einer hervorrangenden akademischen Qualifikation (2 x großes Prädikat) zeichnete ihn im Ausland erworbene Sprachkompetenz und in langjähriger Praxis erworbene Erfahrung im internationalen Erbrecht aus. Er ist Mitbegründer und Präsident des Vereins "Erben International e.V."
Die Kanzlei berät umfassend rund um das Thema "Erben und Vererben". Dabei liegt unser Fokus auf internationalem Erbrecht. Wir beraten insbesondere im Hinblick auf folgende Staaten / Rechtsgebiete:
Herr Rechtsanwalt Frank veröffentlicht regelmäßig zu Themen aus dem Bereich des deutschen und internationalen Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht. Außerdem ist er regelmäßig in den Medien als Experte für Erbrecht (z.B. Finanztest - Sonderheft "Erben und Vererben", Berliner Zeitung vom 13.03.2007: Ausführliches Interview mit Rechtsanwalt Frank zur Reform der Erbschaftssteuer
Die Zeitschrift "Kreditgenossenschaften" zitiert Rechtsanwalt Frank im Heft 03 / 07 zum Thema Erben und Vererben in Spanien) und hält Vorträge zu Fachthemen (z.B. Vortrag im Auftrag der GTZ vor chinesischer Gesetzgebungsdelegation, Vortrag in Wilmington / Delaware (USA) zum Thema Trust und deutsche Steuern).
Vorstand Erben International e.V. (Geschäftsführender Vorstand)