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ESF-Förderung betrieblicher Weiterbildung

Erziehung/Ausbildung/Beruf

Autor: Frau Anke Buchhalter Doreen Lorbeer - Dolmetscherin (beeidigt) und Übersetzerin (beeidigt), verfasst am 20.08.2010 (863 Zugriffe)

ESF-Förderung betrieblicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches Förderverfahren)

■ Zuschussprogramm für Unternehmen zur betrieblichen Weiterbildung in Sachsen
■ Weiterbildung durch externe Dienstleister
■ nicht rückzahlbarer Zuschuss
■ Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

 Zielgruppe / Zuwendungsempfänger

■ Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter)
■ KMU: kleinere (weniger als 50 Mitarbeiter), mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter)
■ Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern

Ausnahme: mehr als 500 Mitarbeiter - insbesondere bei Unternehmensansiedlungen, Unternehmenserweiterungen- oder Umstrukturierungen (gilt nicht für Projektbereich C)

■ Firmensitz oder juristisch selbstständige Niederlassung im Freistaat Sachsen

Die Teilnehmer an der Maßnahme können sein:

■ Beschäftigte, Unternehmer (auch Personen in Elternzeit)
■ Praktikanten, Werkstudenten (nicht förderfähig im Agrarsektor)
■ Auszubildende, Arbeitslose oder sonstige Personen, die wieder in das Erwerbsleben eintreten möchten (nicht förderfähig im Agrarsektor)
■ Beschäftigte aus land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen
■ Selbstständige
■ Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz im Freistaat Sachsen

Zuschusshöhe

Weiterbildungsmaßnahmen allgemein
 erlangte Kenntnisse sind auf andere Unternehmen/Bereiche übertragbar

■ kleine Unternehmen: 80 % der Kosten
■ mittlere Unternehmen: 70 % der Kosten
■ Großunternehmen: 60 % der Kosten

Weiterbildungsmaßnahmen spezifisch
 erlangte Kenntnisse sind nicht oder nur in begrenztem Umfang auf andere Unternehmen und Arbeitsbereiche übertragbar

■ kleine Unternehmen: 45 % der Kosten
■ mittlere Unternehmen: 35 % der Kosten
■ Großunternehmen: 25 % der Kosten

Zuschusshöhe kleiner / gleich 50.000 €
■ Einholen von 3 Angeboten verschiedener externer Dienstleister
■ begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot

Zuschusshöhe größer 50.000 €
■ Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens nach VOL/A

Förderausschlüsse

■ Förderbetrag muss mindestens 200,00 € betragen
■ keine Förderung firmeninterner Schulungen und Coachings

Projektbereiche - Zielsetzungen

Bereich Wirtschaft (Projektbereich A)

■ Qualifizierungen im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze
■ Unterstützung von Prozess- und Produktinnovationen, Technologietransfer
■ Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns von Mitarbeitern
■ Weiterbildungsprojekte im Dienstleistungssektor
■ Professionalisierung des Unternehmensmanagements
■ Erwerb, Ausbau und Erhalt interkultureller Kompetenzen und Kompetenzen im Bereich internationales Marketing

Bereich Umwelt und Landwirtschaft (Projektbereich B)

■ Agrarsektor und Forstwirtschaft: Unternehmensmanagement, Prozess- und Produktinnovation, Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns, Unternehmensnachfolge
■ Landtourismus: Unternehmensmanagement und Innovation
■ Regionalmanagement: Qualifizierung von Planern, Unternehmens- und Kommunalberatern Umweltschutz (Umwelttechnik, Umweltdienstleistungen), Wertstoffwirtschaft und Energie
■ Forstwirtschaft: naturnahe/moderne Waldbewirtschaftung und Holzvermarktung
■ präventiver Hochwasser- und Waldschutzes
■ Entwicklung, Umsetzung und Unterstützung lokaler und regionaler Wertschöpfungsprozesse

Bereich Gesundheit und Soziales (Projektbereich C)

■ Gesundheitsberufe
■ physiotherapeutische Berufe
■ mittelständischer Pharmaunternehmen
■ Suchberatungs- und Behandlungsstellen
■ sozialpsychiatrische Einrichtungen und Dienste
■ Einrichtungen für behinderte Menschen

Ablauf allgemein

■ schriftliche Einreichung des Antrags unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare
■ Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.
■ Beginn der Weiterbildung erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides durch SAB (als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages)
■ Einreichung des Verwendungsnachweises und der erforderlichen Unterlagen nach Abschluss der Maßnahme
■ Auszahlung der Zuwendung

Eine Übersicht finden Sie auf unserer Webseite http://www.psi-sprachen.de/sprachkurse/foerderung.html außerdem helfen wir Ihnen gern bei den Antragsformalitäten.

Ihre PSi Sprachenprofis

Anke Buchhalter & Doreen Lorbeer
Max-Pechstein-Str. 3 ■ 08056 Zwickau
Tel: 0375 785137 ■ Fax: 0375 785508
E-Mail: info@psi-sprachen.de

 

 


Autor:
Frau Anke Buchhalter Doreen Lorbeer - Dolmetscherin (beeidigt) und Übersetzerin (beeidigt), Max-Pechstein-Str. 3, 08056 Zwickau, Deutschland
Telefon: 0375 785137, Telefax: 0375 785508, E-Mail: info@psi-sprachen.de

Ratgeber von: Frau Anke Buchhalter Doreen Lorbeer - Dolmetscherin (beeidigt) und Übersetzerin (beeidigt)

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