HAUSSCHWAMM
Immobilienerwerb
Autor: Herr Dieter Müller - Sachverständiger und Gutachter
Beim Immobilienkauf gilt in der Regel: Gekauft wie gesehen!
Grundsätzlich ist der Verkäufer eines Hauses dem Käufer gegenüber verpflichtet auf Mängel am Haus hinweisen. Dies betrifft Feuchteschäden und Schwammbefall ebenso wie asbesthaltige Baumaterialien am und im Haus (asbesthaltige Brandschutzeinrichtungen etc.). Diese Hinweispflicht gilt auch, wenn der Verkäufer den bloßen Verdacht hat, dass ein solcher Mangel vorliegt.
Schwierig, denn es gilt beim Hauskauf ebenso wie beim Autokauf der Grundsatz: Gekauft wie gesehen! Letztlich muss bei Schäden der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass er von dem Mangel wusste, bzw. dass ein dringender Verdacht dahingehend vorlag.
Da es in unserer Erfahrungspraxis immer wieder vorgekommt, dass gravierende Mängel wie z. B. ein Hausschwammbefall erst nach dem Hauskauf entdeckt wird, empfehlen wir Immobilienkäufern vor Immobilienerwerb eine Immobilienbesichtigung durch einen Bauschadstoffgutachter vornehmen zu lassen. Gleiches gilt auch für Immobilienverkäufer, um sich vor späteren Regressansprüchen anzusichern.
- Schwammbefall durch Echter Hausschwamm
In Mitteleuropa gibt es etwa 60 verschiedene Holz zerstörende Pilze. Zu unterscheiden sind die Arten der Weiß- und Braunfäule-Pilze.
Der zu den Braunfäulen zählende Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) besitzt ein erhebliches Zerstörungspotential und ist in einem Temperaturbereich von 7 bis 23°C lebensfähig. Seine Fruchtkörper fallen durch ihr ockergelbes Aussehen mit einem weißen, meist wulstigem Zuwachsrand sowie durch den rostbraunen, zimtfarbigen Sporenstaub auf, der auf dem Fruchtkörper oder in der Umgebung des Fruchtkörpers liegt.
In der sogenannten Trockenstarre ist er bei 7,5°C (normale Kellertemperatur) bis zu 7 Jahre überlebensfähig.
Echter Hausschwamm kann bereits bei relativ niedriger Holzfeuchte (ab 20%) wachsen und nahezu trockenes Holz befallen, wenn er gleichzeitig in einem anderen Bereich mit höherer Feuchte angesiedelt ist. Dabei transportiert er das für die Holzzersetzung benötigte Wasser mittels seiner Strangmycelien über weite Distanzen und ist so in der Lage über holzfreie Bereiche wie z. B. Mauerwerk hindurchzuwachsen. Auf diese Weise kann er über lange Zeit unbemerkt mit hohem Zerstörungspotential von Bereichen erhöhter Feuchte in an sich trockene Wohnbereiche vordringen.
Der Hausschwamm zersetzt dabei die Cellulose, den Hauptbestandteil des Holzes. Er schädigt damit die Stabilität und die Standfestigkeit des Baustoffs Holz und hinterlässt ein Schadensbild, das als Würfelbruch bezeichnet wird. Die Zerstörung des Holzes ist aggressiv; und der Holzabbau liegt immer am Ende eines Schadens. Im fortgeschrittenen Stadium lässt sich das Holz zwischen den Fingern zu Pulver zerreiben.
Neben Holz kann Echter Hausschwamm auch andere cellulosehaltige Substanzen wie Tapeten, Bücher, Rohrgeflechte, aber selbst Leder und Kartoffeln angreifen und als Nahrungsquelle nutzen.
Seine Mycelstränge können mehrere Meter lang sein und Mauerwerk und Schüttungen durchwachsen. Zum Wachstum benötigt er einen Ort, der vor Luftzug geschützt ist, wie z.B. in Kellerräumen oder Dachböden, die nicht häufig betreten oder genutzt werden.
Der vom Echten Hausschwamm schwer zu unterscheidende Wilde Hausschwamm (Serpula himantioides), auch als lilarandiger Hausschwamm bezeichnet, ist verhältnismäßig selten. Vergleichsweise mit dem Echten Hausschwamm besitzt er ein geringeres Zerstörungspotential. Er kann jedoch ebenfalls Mauerwerk durchwachsen und so zu einer Holzzerstörung im Innenraumbereich beitragen.
Eine Hausschwammbekämpfung und Sanierung ist oft aufwendig, kostspielig und schwierig. Sie ist in der Holzschutznorm DIN 68800 Teil 4: "Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten", festgelegt.
Vor einer Beauftragung und Inangriffnahme von Hausschwammsanierungen ist eine Untersuchung durch einen Sachverständigen zu empfehlen.
Autor: Dieter Müller,
Müller & Partner - Sachverständige für Bau- und Gebäudeschadstoffe -
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