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Ausgangslage Die Nutzung der EDV im Betrieb ist häufig nur unzureichend geregelt. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz gibt Veranlassung, auf die erheblichen arbeitsrechtlichen Risiken beim Zugang zum Internet im Arbeitsverhältnis hinzuweisen. Nach der obigen Entscheidung kann die (auch unbewußte) Installation von Schadsoftware beim privaten Herunterladen von Software am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Entscheidung (LArbG Mainz, Urteil vom 11.12.2015, 5 Sa 10/15): Im Streit stand im Wesentlichen die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber stützte die Kündigung darauf, dass der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf, 9 Sa 1207/13, Urteil vom 24.03.2014. Ausgangslage: Darf ein Arbeitnehmer seinen Hund mit zur Arbeit ins Büro bringen? Mich erstaunt immer wieder, dass es hierbei so häufig zu Diskussionen kommt. Die Rechtslage ist eigentlich sehr einfach. Grundsätzlich nicht. Ausnahmsweise kann sich ein Anspruch entweder unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten (anderen Arbeitnehmern wird das Mitbringen des Hundes gestattet) oder im Zusammenhang mit einer einmal erteilten Erlaubnis ergeben. Übersehen wird hier allerdings, dass der Arbeitgeber eine solche Erlaubnis jederzeit ... weiter lesen
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob dem Arbeitnehmer als Gläubiger einer Entgeltforderung gegen den Arbeitgeber die gesetzlichen Verzugszinsen aus dem sog. Bruttobetrag oder nur aus dem sog. Nettobetrag zustehen. Der Kläger verlangte von seinem Arbeitgeber unter Fristsetzung die Zahlung restlicher Arbeitsvergütung. Das Landesarbeitsgericht hat ihm eine Bruttovergütung nebst 4 % Zinsen "aus dem sich ergebenden Nettobetrag" zugesprochen. In der Revisionsinstanz geht es nur noch um die Frage, ob der Kläger die Zinsen weitergehend aus dem gesamten zuerkannten Bruttobetrag verlangen kann. Der für die Entscheidung zuständige Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts möchte der Revision des ... weiter lesen
Haben die Parteien in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist vom Arbeitgeber übernommene Ausbildungskosten zurückzahlen muss, ohne dass es auf den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ankommt, ist diese Rückzahlungsklausel unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist damit nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Eine Auslegung der Klausel dahingehend, dass sie nur für den Fall gilt, dass das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer selbst oder wegen eines von ihm zu vertretenden Grundes durch den Arbeitgeber beendet wird (geltungserhaltende ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Vorsicht bei der Verwendung In einem Muster lassen sich nicht alle Fragen klären, die ihm Einzelfall relevant sein können. Arbeitnehmern sollte bewusst sein, dass ein Aufhebungsvertrag für sie oftmals mit erheblichen Nachteilen (z. B. Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld) einhergeht. Bevor man einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, empfiehlt es sich daher dringend, einen spezialisierten Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu konsultieren. Vorschlag für einen Musteraufhebungsvertrag 1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende ... weiter lesen
Keine schadensersatzpflichtige Diskriminierung einer Schwangeren bei Kündigung in Unkenntnis der Schwangerschaft. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2013 - 8 AZR 742/12 - Der Fall: Die Kündigung einer Schwangeren ist immer unwirksam. Das war auch im vorliegenden Fall nicht strittig. Allerdings kommt in Fällen einer solchen Kündigung immer auch eine Schadensersatzforderung wegen Diskriminierung in Betracht. Darum ging es hier: Der Arbeitgeber hatte der Arbeitnehmerin gekündigt, obwohl diese schwanger war. Allerdings wusste der Arbeitgeber von der Schwangerschaft nichts. Nachdem die ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Es gab zuletzt verschiedene Nachfragen zum Thema MDK auf YouTube, insbesondere ging es darum, ob Arbeitnehmer eigentlich verpflichtet sind, einer entsprechenden Vorladung zu folgen. Vielleicht erst einmal zur Klarstellung, was macht der MDK eigentlich? Fachanwalt Bredereck: Der MDK ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen und überprüft Krankschreibungen von Arbeitnehmern. Arbeitgeber wirken auf eine entsprechende Begutachtung hin, wenn sie Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers haben. Maximilian Renger: Und müssen ... weiter lesen
Pimkie ist eine Modemarke für jugendliche Damenoberbekleidung. Pimkie hat 75 Filialen in Deutschland, von denen nun 40 Filialen geschlossen werden. Promod ist ebenfalls ein Modeunternehmen für Damenkleidung. Promod schließt nun alle seine 32 Filialen in Deutschland. Insgesamt werden 150 Arbeitnehmer die betriebsbedingte Kündigung erhalten. Beide Unternehmen sind durch die Corona -Pandemie ins wirtschaftliche Straucheln geraten und waren zuvor bereits durch Online-Konkurrenz angeschlagen. Die Unternehmen begründen den Schritt der Filialschließungen damit, das damit das Unternehmen an sich gerettet werde und dadurch auch Arbeitsplätze erhalten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist zulässig, dass ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen übernimmt, ohne den § 613a BGB zu umgehen, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Damit soll ein lückenloser Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer gewährleistet werden. Für den Betriebsübergang bedarf es dann eines Wechsels des Betriebsinhabers. Sollten Arbeitnehmer eine Eigenkündigung gegenüber dem bisherigen ... weiter lesen
(Stuttgart) Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar. Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die einmalige Erfüllung der Wartezeit. Das BUrlG bindet den Urlaubsanspruch damit weder an die Erfüllung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis noch ordnet es die Kürzung des Urlaubsanspruchs für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses an. Allerdings sehen spezialgesetzliche Regelungen für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Kürzung ... weiter lesen
Ist die Internetnutzung durch den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zulässig und wenn ja, in welchem Umfang? In der Folge wird auf die wichtigsten Aspekte zur Nutzung des Internets eingegangen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Maßgeblich für die Klärung der Frage, ob das Internet vom Arbeitnehmer während der Arbeitszeit genutzt werden darf, ist der Arbeitsvertrag. Sofern eine Nutzung vertraglich erlaubt ist, kann das Internet für private Zwecke benutzt werden, wenn nicht die Pflicht zur Arbeitsleistung verletzt wird. Unzulässige Nutzung: Eine erhebliche Verletzung der vertraglichen Haupt- und Nebenleistungspflichten liegt dann ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wie hoch ist die Abfindung? Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, umso mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen