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Experten-Ratgeber
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Unter begrenzten Voraussetzungen kann eine Kündigung auch in einem Kleinbetrieb unwirksam sein. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – 25 Sa 1435/10 –. Ausgangslage: Sind in einem Betrieb regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Es handelt sich um einen so genannten Kleinbetrieb. Der Arbeitgeber kann also ohne Angabe von Gründen kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Kündigung aber ebenfalls unwirksam sein. In der Praxis wird häufig der Versuch unternommen, analog der ... weiter lesen
§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers, seine mit Zustimmung des Arbeitgebers verringerte Arbeitszeit auf die vom Arbeitnehmer gewünschten Zeiten festzulegen, soweit dieser Verteilung der Arbeitszeit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine von den Betriebsparteien vereinbarte Regelung über den Beginn der täglichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) kann ein betrieblicher Grund iSv. § 8 TzBfG sein. Das ist sie jedoch nicht, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte andere Arbeitsbeginn keinen kollektiven Bezug hat. Dieser Bezug fehlt, wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit oder andere Auswirkungen berührt werden. Die Beklagte ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitsrechtlicher Schutz besonderer Personengruppen Um eine Benachteiligung gegenüber anderen Arbeitnehmern zu vermeiden, genießen besondere Personengruppen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Dazu zählen etwa Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft. Eine Ausprägung dieses Schutzes ist der besondere Kündigungsschutz. Kündigungsschutz während der Schwangerschaft Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Kündigungen von Arbeitnehmerinnen grundsätzlich unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der ... weiter lesen
Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung nach § 1 Abs. 1 BeschFG Der Kläger war als Diplom-Chemiker bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin von Oktober 1985 bis Juli 1999 auf der Grundlage von sieben befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Mit Ausnahme des jeweils ersten Vertrags mit der Rechtsvorgängerin und der Beklagten waren in den Verträgen bestimmte Projekte oder Bereiche bezeichnet, in denen der Kläger tätig sein sollte. Als der Kläger die Wirksamkeit der letzten Befristungsvereinbarung vom 2./9. Dezember 1997 arbeitsgerichtlich überprüfen ließ, rechtfertigte die Beklagte die Befristungsabrede mit verschiedenen Sachgründen, vorrangig mit dem Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitskraft des ... weiter lesen
Muss und darf der Betriebsrat Verstöße des Arbeitgebers gegen den Datenschutz an die Aufsichtsbehörden weitergeben? Dazu ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Gegen die unübersichtlichen und schwer verständlichen, praxisfernen Vorschriften des Datenschutzes wird im Arbeitsalltag häufig verstoßen. Wenn der Betriebsrat Kenntnis von solchen Verstößen bekommt, stellt sich häufig die Frage, ob er die Verstöße an die Aufsichtsbehörden weiterleben darf oder dieses vielleicht sogar tun muss. Diese Fragen sind gerichtlich weit gehend noch ungeklärt. Klar sollte dem Betriebsrat sein, dass er sich hier auf ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Urteil vom 07.07.2021 zum Aktenzeichen 2 Ca 504/21 entschieden, dass kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bonn Nr. 1/2021 vom 23.07.2021 ergibt sich: Der Arbeitnehmerin wurde für den Zeitraum vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 Erholungsurlaub gewährt. Aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus musste sich die Arbeitnehmerin auf behördliche Anordnung in der Zeit vom 27.11.2020 bis zum 07.12.2020 in Quarantäne begeben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lag für diesen Zeitraum nicht vor. Die ... weiter lesen
Nach § 78 a Abs. 2 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied eines der in § 78 a Abs. 1 BetrVG genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung schriftlich verlangt hat. Die Vorschrift findet auch auf Personen Anwendung, die nach § 19 BBiG eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 BBiG befinden, soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist. ... weiter lesen
Männerdiskriminierung durch Begünstigung von Frauen bei vorgezogener Inanspruchnahme einer Betriebsrente? Es ist für eine Übergangszeit nicht verfassungswidrig, daß der Gesetzgeber für Frauen ein früheres Rentenzugangsalter vorgesehen hat und teilweise noch vorsieht als für Männer. Betriebsrentenzusagen dürfen sich an dieser Rechtslage orientieren. Dies führt in bestimmten Fällen dazu, daß Frauen höhere Betriebsrenten als Männer unter ansonsten gleichen Bedingungen erhalten. Dies verstößt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgericht weder gegen Europarecht noch gegen Art. 3 des Grundgesetzes noch gegen das Lohngleichheitsgebot des § 612 Abs. 3 BGB, soweit die Vorteile auf Beschäftigungszeiten ... weiter lesen
Arbeitnehmer erhalten oft eine Abmahnung , wenn sie ihre Pflichten vernachlässigen oder gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen . Eine Abmahnung ist ein formelles Schreiben des Arbeitgebers , das den Arbeitnehmer über den Verstoß und die Konsequenzen informiert. Wenn ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, hat er arbeitsrechtlich verschiedene rechtliche Möglichkeiten und Ansprüche . Diese umfassen: Recht auf Stellungnahme : Der Arbeitnehmer hat das Recht, auf die Abmahnung schriftlich zu reagieren und seine Sichtweise darzulegen. Recht auf Widerruf : Der Arbeitgeber muss die Abmahnung widerrufen, wenn sie rechtswidrig oder unangemessen ist. In diesem Fall sollte der ... weiter lesen
Wissenschaftliches Personal ist oft nur befristet angestellt. Einschlägig ist hier das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das in § 2 Abs. 1 eine befristete Anstellung bis zu neun Jahren erlaubt. Der Zeitraum kann sogar noch verlängert werden kann, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin minderjährige Kinder hat. In dieser Zeit sollen die Arbeitnehmer ihre Habilitationsschrift schreiben, also Befähigung erwerben können, um dann später selbst Hochschullehrer zu werden. § 2 Abs. 2 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes erlaubt eine befristete Anstellung aber auch, wenn eine sog. Drittmittelfinanzierung vorliegt, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Abgrenzungskatalog Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich, immer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Verstoß gegen Arbeitsvertrag durch Speichern von Unternehmensdaten Zahlreiche Arbeitsverträge enthalten ein Verbot, nach dem es Arbeitnehmern untersagt ist, unternehmensbezogene Daten auf privaten Medien, wie Handy, Notebook, USB-Stick oder externer Festplatte, zu speichern. Nichtsdestotrotz fordern Arbeitgeber in der Praxis mitunter, dass Arbeitnehmer genau das tun. Das wird dann problematisch, wenn später Streit darüber entsteht, ob der Arbeitnehmer wirklich speichern durfte. Der Arbeitnehmer ist dann insofern im Nachteil, als er beweisen muss, dass ihn der Arbeitgeber tatsächlich zur Speicherung ... weiter lesen