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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers wegen Schwarzarbeit kommt dann in Betracht, wenn ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht oder eine sonstige Verletzung von betrieblichen Interessen des Arbeitgebers begründet wird. Schädigt der Arbeitnehmer also dadurch, dass er schwarzarbeitet, das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit, kommt eine Kündigung in Betracht. Gleiches gilt für den Fall, dass die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers während der Probezeit durch die Schwarzarbeit nebenbei nicht mehr wiederhergestellt werden kann. Schwarzarbeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenz macht, sei es durch eine Tätigkeit bei einem Konkurrenten des Arbeitgebers oder durch selbständige Tätigkeit, dem droht eine (fristlose) Kündigung. Tätigkeit für Konkurrenten des Arbeitgebers Bei einem Tätigwerden für einen Konkurrenten seines Arbeitgebers droht dem Arbeitnehmer auch dann eine Kündigung, wenn der Arbeitsvertrag kein ausdrückliches Verbot der Konkurrenztätigkeit vorsieht. Dazu das Hessische Landesarbeitsgericht: Einem Arbeitnehmer ist während des ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Die Urlaubssaison ist langsam absehbar, viele Arbeitnehmer werden sich schon auf ihren Urlaub freuen. Umso ärgerlicher für den, der dann teilweise oder gar die ganze Urlaubszeit über krank ist. Was kann man denn in diesem Fall als Arbeitnehmer machen? Fachanwalt Bredereck: Ich erlebe vielfach, dass Arbeitnehmer meinen, sie könnten gar nichts machen und hätten einfach Pech gehabt. Das stimmt nicht! Ich muss zugeben, ich habe mich, als ich noch Arbeitnehmer war, auch nicht darum gekümmert, meinen Urlaub nachzuholen. Man hat als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Tätlichkeiten als Kündigungsgrund Grundsätzlich können Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Je nach Intensität der Auseinandersetzung ist dann eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Rolle des Arbeitnehmers unklar Streit kann in diesem Zusammenhang z. B. darüber entstehen, welche Rolle ein Arbeitnehmer in einer tätlichen Auseinandersetzung mit Kollegen innehatte. Dann stellt sich die Frage, welche Darlegungslast Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses trifft. Dazu hat sich das ... weiter lesen
Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen Die Klägerin betreibt Bordrestaurants in den Zügen der DB AG. Der Beklagte ist als Mitarbeiter im Zugservice mit einer Bruttomonatsvergütung von ca. 4.000,00 DM beschäftigt. Am 14./15. März 1998 war der Beklagte im EC auf der Strecke Dortmund-Mailand-Dortmund als Restaurantleiter eingesetzt. Er war inkassoberechtigt und für die Aufbewahrung der Einnahmen verantwortlich. Auf der Rückfahrt legte er die Brieftasche mit den bis dahin erzielten Einnahmen von 6.368,19 DM in einen unverschlossenen, aber zugezogenen Schiebetürenschrank im Küchenabteil und verließ den Restaurantwaggon für etwa fünf Minuten, um zu telefonieren. Bei seiner Rückkehr war die Kellnerbrieftasche ... weiter lesen
Immer wieder kommt es in Arbeitsverhältnissen zu Spannungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern , weil sich ein Arbeitnehmer direkt oder gegenüber Kollegen oder im privaten Bereich über WhatsApp oder Facebook über Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte äußert. Die Folge ist oft eine außerordentliche Kündigung und hilfsweise eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber . Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen sich dann meist vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wieder. Das Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 26.09.2012 – 5 Ca 949/12 hatte die folgende ... weiter lesen
Der Kläger war im Elektrofachhandel der Beklagten seit 1997 als Kundendienstmonteur beschäftigt. Seine Vergütung betrug zuletzt 5.500,00 DM brutto zuzüglich 500,00 DM Fahrkostenpauschale. Die Beklagte beschäftigt neben dem 1945 geborenen Kläger nur noch drei Mitarbeiter, die Ende 1999/Anfang 2000 eingestellt wurden, deutlich jünger als der Kläger sind und erheblich weniger verdienen. Einer der Mitarbeiter ist als Lagerarbeiter, einer als Auslieferungsfahrer und einer als Monteur und Verkäufer beschäftigt. Am 30. Juni 2000 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2000 und führte betriebliche Gründe an. Der Kläger hat geltend gemacht, die Kündigung verstoße gegen Treu und Glauben, weil die Beklagte ihre Entscheidung, ihm ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. November 2013, AZ: 12 Sa 692/13. Ausgangslage: Nach den §§ 1, 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Vereinbarungen, die gegen dieses Gebot verstoßen, sind nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam. Eine unmittelbare Benachteiligung liegt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation. Fall: Ein mit Grad der Behinderung von 70 ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 4. Mai 2023 zum Aktenzeichen 6 Sa 684/22 entschieden, dass sich eine „Betriebsabteilung“ im Sinne des § 15 Abs. 5 KSchG von dem „Betriebsteil“ im Sinne des § 4 BetrVG dadurch unterscheidet, dass die Betriebsabteilung einen eigenen Betriebszweck verfolgt. Ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen, gehören die Fotografinnen und Fotografen einer Tageszeitung nicht einer Betriebsabteilung „Fotografie“ an. Die Unternehmerentscheidung, die bisherigen Fotoarbeiten für eine Tageszeitung an freie Mitarbeiter zu vergeben, bedarf dann einer besonderen Konkretisierung und einer besonders eingehenden Darstellung des unternehmerischen Konzepts, wenn diese Unternehmerentscheidung eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11.11.2016 – 12 Sa 22/16. Die zunehmend intensivere Nutzung von sozialen Netzwerken und Messengern zum Austausch von privaten und dienstlichen Inhalten bringt viele spannende und nützliche Möglichkeiten mit sich. Arbeitsrechtlich sind damit aber auch gewisse Risiken verbunden, derer sich Arbeitnehmer bewusst sein sollten. Immer dann, wenn im Rahmen der Nutzung von Facebook, WhatsApp und dergleichen ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht, können Pflichten für Arbeitnehmer bestehen, bei deren ... weiter lesen
Erfurt (jur). Wollen Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin nach einer Fortbildung an sich binden, müssen sie eine Rückzahlungsklausel wasserdicht formulieren. So muss die Rückzahlung auf jeden Fall ausgeschlossen sein, wenn die Arbeitnehmerin unverschuldet dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag, 3. Mai 2022, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 9 AZR 260/21). Danach ist andernfalls die gesamte Rückzahlungsklausel unwirksam – auch dann, wenn der Fehler mit dem konkreten Sachverhalt gar nichts zu tun hat. Damit gab das BAG einer Altenpflegerin recht, die früher in einer ... weiter lesen
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erfasst aufgrund der Rahmenvorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen zur Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, auch Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.03.2016 zu seinem ... weiter lesen