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In wenigen Tagen läuft für die meisten Schlecker Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ab. Wer noch nicht geklagt hat, muss sich nun zügig entscheiden. Was ist zu beachten? Aus meiner Sicht sollte gegen die Kündigung unbedingt geklagt werden. Selbst wer ohnehin nicht mehr für Schlecker arbeiten möchte, kann zumindest noch auf eine Abfindung spekulieren. Allerdings: Wer nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht, lässt seine Kündigung wirksam werden. Dann sind auch die Chancen für eine Abfindung gleich null. Die Erfolgsaussichten für die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitgeber versuchen in der Praxis sehr häufig, den Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung zu kündigen. An eine krankheitsbedingte Kündigung werden aber strenge Anforderungen gestellt. Nicht selten greifen Arbeitgeber deshalb nach Möglichkeit auf andere Kündigungsgründe zurück, die sich aus einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers ergeben, oder schieben gar betriebsbedingte Gründe vor. Arbeitnehmer können Kündigung wegen Krankheit ggf. zurückweisen Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung laufen für Arbeitnehmer wichtige Fristen. Wer eine Kündigung ... weiter lesen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen oftmals Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge, in dem die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geregelt wird. Dies geschieht außergerichtlich oft zur Vermeidung einer Kündigung, oftmals aber auch vor dem Arbeitsgericht bei Kündigungsschutzklagen. Die Parteien einigen sich dann über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft. Oft wird zusätzlich auch vereinbart, dass der Arbeitnehmer auch vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden kann durch einseitige Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Dies soll dem Arbeitnehmer den schnelleren Wechsel in ein neues ... weiter lesen
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist für viele Arbeitnehmer eine belastende Erfahrung. Sie fühlen sich in ihrer Existenz bedroht und oft macht sich auch Angst um die Zukunft breit. Wenn der Arbeitgeber jedoch anbietet, stattdessen einen Aufhebungsvertrag zu schließen, sind viele Arbeitnehmer verunsichert. Sollten sie das Angebot annehmen oder nicht? In diesem Text soll erörtert werden, in welchem Fall Arbeitnehmer vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber einen vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrag schließen sollten, wenn der Arbeitgeber androht, andernfalls eine Kündigung auszusprechen. Grundsätzliches zum Aufhebungsvertrag Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche ... weiter lesen
Vor dem Lübecker Arbeitsgericht musste ein gekündigter Arbeitnehmer eine enttäuschende Niederlage einstecken. Seine Kündigungsschutzklage blieb ohne Erfolg. Nicht etwa, weil die Kündigung berechtigt gewesen wäre, bis zu dieser Prüfung kamen die Richter gar nicht erst. Stattdessen hatte der Anwalt des Klägers die Klage nicht den erforderlichen Formvorschriften entsprechend eingereicht. Das Gericht befand die Klageschrift als nicht wirksam eingegangen und wies die Klage ab (ArbG Lübeck, Entscheidung v. 10.10.2018 - 6 ca 2050/18). Über die Kündigungsschutzklage Kündigungsschutzklagen kommen sehr häufig vor. Arbeitnehmer können sich so gegen eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen den Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. Selbst wenn lediglich der Verdacht einer solchen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht, kann ein Kündigungsrecht gegeben sein. Viele Arbeitgeber greifen einer solchen Situation allerdings nicht zum Instrument der Kündigung, sondern legen dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vor. Der Vorteil ist, dass der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag unterzeichnet, keine Kündigungsschutzklage fürchten muss. Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben nicht nennen. Dennoch handelt es sich bei den meisten Kündigungen um betriebsbedingte Kündigungen. Eine solche Kündigung wird nur dann auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhebt. Dann ist es nämlich am Arbeitgeber, die betriebsbedingten Gründe darzulegen und zu beweisen. Damit haben Arbeitgeber in der Praxis regelmäßig Schwierigkeiten, weshalb Arbeitnehmer vor Gericht gute Abfindungen erzielen können. Voraussetzungen ... weiter lesen
Die Vertiv Integrated Systems GmbH (vormals Knürr GmbH) ist ein deutscher Systementwickler für IT-Infrastrukturen mit Hauptsitz in Arnstorf in Niederbayern. Das Unternehmen agiert in zahlreichen Ländern in Europa, Nordamerika, Südamerika, Asien und dem Nahen Osten. Vertiv Integrated Systems ist Entwickler, Hersteller und Vertreiber von Systemkomponenten für die Elektronik und von technischen Möbeln. Die heutige Produktpalette umfasst die Bereiche Racks, Kleingehäuse, Einhausungen, KVM-Technologie, kleine USV, Stromverteilung, Smart Solutions, Kühlung und Control Room Infrastructure (ehemals Knürr Technical Furniture). Vertiv Integrated Solutions plant nun die ... weiter lesen
In einer interessanten Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (2 SA 707/10) wurde höchstrichterlich festgestellt, dass eine betriebsbedingte Kündigung, deren zu Grunde liegende unternehmerische Entscheidung eigentlich nicht richterlich überprüfbar ist, gleichwohl doch rechtsmißbräuchlich sein kann. I. Allgemeine Rechtslage bei betriebsbedingten Kündigungen 1. Allgemeines zum Kündigungsschutz Soweit das Kündigungsschutzgesetz gilt (mindestens 10 Mitarbeiter und Beschäftigungsdauer des gekündigten Mitarbeiters mindestens 6 Monate), sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die einer ... weiter lesen
Angesichts der Corona -Pandemie und vieler Covid19 -Viruserkrankten und der flächendeckenden Schließung von Kindertagesstätten, Schulen, Restaurants, Geschäften und Betrieben stellen sich zahlreiche Fragen für Arbeitnehmer . Unzählige Arbeitnehmer in Deutschland stehen vor akuten Betreuungsproblemen bezüglich ihrer Kinder und vor erheblichen Einkommensunsicherheiten. Ungewiss ist die Situation von Beschäftigten, deren Betriebe von den behördlich angeordneten Schließungen erfasst sind, also Arbeitnehmer , die in Kindergärten, Schulen, Universitäten, Kultur- und Sporteinrichtungen, Gaststätten, im Handel und sonstigen Betrieben beschäftigt sind. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitgeber haben in der Praxis mitunter aus verschiedenen Gründen ein Interesse daran, den Arbeitnehmer auch nach Ablauf eines halben Jahres noch zu erproben. Manchmal ist der Arbeitnehmer zeitweise krankheitsbedingt ausgefallen oder der Arbeitgeber hat sich aus anderen Gründen noch keine abschließende Meinung bilden können. Arbeitgebern geht es dann in erster Linie darum, auch später noch das Arbeitsverhältnis ohne Probleme beenden zu können. Kündigungsschutz greift für Arbeitnehmer nach sechs Monaten Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ... weiter lesen
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat dauern muss und höchstens drei Monate betragen darf (§ 13 BBiG). Das gilt auch dann, wenn das Ausbildungsverhältnis sich an ein Arbeitsverhältnis anschließt. Haben die Parteien im Berufsausbildungsvertrag die höchstzulässige Probezeit von drei Monaten vereinbart, ist die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit nicht auf die Probezeit anzurechnen, auch nicht, soweit die gesetzliche Mindestfrist von einem Monat überschritten wird. Die Parteien dürfen die gesetzliche Höchstfrist für die Probezeit auch bei einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis ausschöpfen, wenn sie den Zeitraum von drei Monaten für die Prüfung erforderlich halten, ob ... weiter lesen