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Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt Privilegien kirchlicher Arbeitgeber. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin Die Katholische Kirche regelt ihre Arbeitsverhältnisse mitunter recht mittelalterlich. Das Arbeitsverhältnis eines Chefarztes, der bei einem Krankenhaus in Trägerschaft der Katholischen Kirche angestellt war, wurde gekündigt, weil dieser sich nach seiner Scheidung wieder verheiratete. Die Kirche wollte das private Glück des Arbeitnehmers nicht teilen und setzte ihn stattdessen vor die Tür. Kirchliche Arbeitgeber haben das Recht, ihre Arbeitsverhältnisse nach ihrem Selbstverständnis zu regeln. Seit einem Grundsatzurteil des ... weiter lesen
Anwendbarkeit des KSchG auf eine Konzernholding mit nicht mehr als fünf Arbeitnehmern? Der Kläger war seit 1. März 2000 bei der Beklagten als Vorstandsassistent beschäftigt. Die Beklagte ist als Holding an mehreren Tochtergesellschaften (Autohäusern in Deutschland und Frankreich) beteiligt. Im Gesamtkonzern waren knapp 300 Mitarbeiter, bei der Beklagten selbst nach ihren Angaben nur fünf Mitarbeiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 6. September 2000 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 31. Dezember 2000 wegen Schlechtleistung. Mit seiner Kündigungsschutzklage begehrt der Kläger die Feststellung der Sozialwidrigkeit der Kündigung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Er macht vor allem ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Sollte es zu einem bundesweiten Fluglotsenstreik kommen, ist zu erwarten, dass zahlreiche Pendler zu spät zur Arbeit kommen oder einen Termin nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen. Pünktlichkeit ist grundsätzlich die arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitnehmers. Normalerweise berechtigt ein verspätetes Erscheinen des Arbeitnehmers den Arbeitgeber zur Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar zur verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsvertrages. Der Arbeitnehmer muss dafür sorgen, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint. Daher wird immer empfohlen, mit einem Zeitpuffer von Zuhause loszugehen. Was aber, ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.09.2020 zum Aktenzeichen 5 AZR 251/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer aus der formularmäßigen Vereinbarung eines „ Arbeitsvertrags für geringfügig entlohnte Beschäftigte“ nicht schließen kann, dass ihm die geschuldete Vergütung als Nettolohn zufließen soll, wenn der Wille des Arbeitgebers , eine Nettolohnvereinbarung zu treffen, in den sonstigen Parteivereinbarungen nicht unmissverständlich zum Ausdruck kommt Die Klägerin verlangt für den Zeitraum konkrete Beträge als Nettoarbeitsentgelt für geleistete Arbeit im Rahmen monatlich geleisteter Nachtdienste, über deren Anzahl zwischen den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Fristlose Kündigung wegen unbefugtem Abrufen von Daten In einem aktuellen Urteil (Urteil vom 01.09.2016, Az.: 10 SA 192/ 16) hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung einer Mitarbeiterin eines Berliner Meldeamtes bestätigt, die bereits seit über 30 Jahren dort beschäftigt war. Die Betroffene hatte wiederholt Daten abgerufen, ohne dass dafür ein beruflicher Anlass bestanden hätte, und damit gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen und sich auch strafbar gemacht. Der Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Versuche, die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen, sind gefährlich Arbeitgeber versuchen in der Praxis oftmals, eine Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes dadurch zu vermeiden, dass sie freie Mitarbeiter beschäftigen. Das kann schnell nach hinten losgehen. Ein Fallbeispiel In einem Catering-Betrieb hat der Arbeitgeber insgesamt neun Mitarbeiter als Arbeitnehmer beschäftigt. Das Kündigungsschutzgesetz ist damit nicht anwendbar und der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern jederzeit eine Kündigung aussprechen ohne eine Kündigungsgrund zu benötigen. Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unbedingt durchführen: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist bei fehlendem betrieblichem Eingliederungsmanagement zwar nicht unwirksam, sofern es sich nicht um einen schwerbehinderten Mitarbeiter handelt. Trotzdem sollten Arbeitgeber nicht darauf verzichten, auch wenn es keinen Betriebsrat im Betrieb gibt. Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast bei fehlendem betrieblichen Eingliederungsmanagement: Führt der Arbeitgeber kein betriebliches Eingliederungsmanagement durch, darf er sich später nicht bloß darauf beschränken zu bestreiten, dass es ... weiter lesen
Grundsätzlich ist der Abschluss befristeter Arbeitsverträge nicht zulässig, damit der Arbeitgeber nicht durch den fortlaufenden Abschluss solcher Verträge die zu Gunsten der Arbeitnehmer bestehenden Kündigungsschutzvorschriften umgehen kann. § 14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz ( TzBfG ) sieht dann aber die Möglichkeit einer Befristung aus sachlichem Grund vor. Das Gesetzt enthält hierzu dann einen nicht abschließenden Beispielskatalog wie z.B. nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung, Befristung zur Erprobung oder Vertretung eines anderen Arbeitnehmers. § 14 Absatz 2 TzBfG lässt dann aber auch in einem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober Nach der Insolvenz von Air Berlin ist nun die Übernahme der Tochterunternehmen Niki und LGW durch Lufthansa beschlossen. Die Unsicherheit auf Arbeitnehmerseite besteht aber fort. Zahlreichen Mitarbeitern von Air Berlin aus Verwaltung und Bodenpersonal (1400 Betroffenen) droht nach Pressemeldungen (u. a. Spiegel Online vom 6.10.2017) der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Jedenfalls wer rechtsschutzversichert ist, tut gut daran, gegen die Kündigung vorzugehen und diese nicht wirksam werden zu lassen. Kündigungsschutzklage lohnt sich Wer länger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Betriebserwerber hat die Möglichkeit, zwei Drittel der Belegschaft bereits kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen zu übernehmen. Dabei darf jedoch § 613 a BGB nicht umgangen werden. Eine Umgehung des § 613 a BGB liegt nicht vor, sofern der Betriebserwerber keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Hierdurch soll den bisherigen Arbeitnehmer ein umfassender Bestandsschutz gewährt werden. Des Weiteren ist für den Betriebsübergang der Wechsel des Betriebsinhabers ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitgeber geben in einer Kündigung in der Regel keine Begründung an. Arbeitnehmer sind daher oftmals ratlos, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Der Arbeitgeber wird zumeist einfach eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin aussprechen, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin. Kündigung bedarf keiner Begründung für Wirksamkeit: Arbeitgeber müssen Kündigungen im Arbeitsrecht in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Nur wenn ausnahmsweise ein spezieller Tarifvertrag eine ausdrückliche Begründung verlangt, gilt etwas anderes. Das ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Entsendet eine Baufirma einen Bauarbeiter zum Arbeitseinsatz ins Ausland, ohne dass der Lohn für die Arbeit konkret vereinbart wird, schuldet der Arbeitgeber nach § 612 BGB die übliche Vergütung. Doch wie bestimmt sich diese? Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20. April 2011, AZ: 5 AZR 171/10 ) wendet den Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn) an. Weiter war fraglich, ob der Mindestlohn West oder der Mindestlohn Ost zu zahlen war. Das bestimmt sich nach dem Einstellungsort, meint das Bundesarbeitsgericht. Der Kläger war bei einem ... weiter lesen