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Experten-Ratgeber
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Stuttgart/Berlin (DAV). Wer betrunken Auto fährt, haftet bei einem Unfall nicht zwangsläufig alleine. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Oktober 2006 (Az.: 13 U 74/06) hervor, über das die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Ein Autofahrer war mit 1,49 Promille unterwegs, als er mit einem entgegenkommenden Wagen kollidierte. Dessen Fahrer hatte allerdings gegen das sogenannte Rechtsfahrgebot verstoßen: Er fuhr in der Fahrbahnmitte. Die Richter entschieden, dass der Unfallgegner eines alkoholisierten Autofahrers insbesondere auch dann haftet, wenn er durch verkehrswidriges Verhalten zu dem Unfall beigetragen hat. Den Alkoholsünder treffe jedoch eine höhere Haftungsquote. In dem Fall verurteilte das ... weiter lesen
GIESSEN (DAV). Der Standstreifen auf der Autobahn ist für Autofahrer - außer in Notfällen - tabu. Er darf auch nicht als ?verlängerte Beschleunigungsspur? benutzt werden, entschied das Landgericht Gießen in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Pkw-Fahrer über die Beschleunigungsspur der Auffahrt hinaus über den Standstreifen gefahren und hatte, bevor er in den fließenden Verkehr einfädeln konnte, dort ein Streckenkontrollfahrzeug gerammt. Dieses hatte alle Warnleuchten eingeschaltet und rollte zurück, weil der Fahrer herumliegende Reifenteile bemerkt hatte und diese einsammeln wollte. Das Gericht ... weiter lesen
Berlin (DAV). An Auffahrten von Autobahnen können sich Autofahrer nicht auf das sogenannte Reißverschlussverfahren berufen und sich ?reindrängeln?. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Oktober 2005 (AZ: 16 U 25/05) hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Die durchgehenden Fahrbahnen haben auf einer Autobahn stets Vorfahrt. In dem Fall hatte sich ein Autofahrer von der Beschleunigungsspur aus in den zähfließenden Verkehr auf der Autobahn einfädeln wollen. Als der versuchte, sich vor einen LKW einzuordnen, fuhr der Lastwagen auf den PKW auf. Dabei entstand ein Sachschaden von 1.700 ?. Der PKW-Fahrer klagte, blieb jetzt aber auf seinem Schaden sitzen: Auf einer Autobahn müsse der auffahrende ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall ist sollte man zunächst froh sein, wenn es zu keinem Personenschaden gekommen ist. Leider währt die Freude jedoch nicht all zu lang, wenn die gegnerische Versicherung dann trotz der bereits geklärten Schuld und Verursachungsfrage nicht bereit ist, den Schaden angemessen zu regulieren. Aber auch, wenn es nach einem Verkehrsunfall bei der Schadensregulierung zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten kommt, können die Kosten schnell in die Höhe gehen. Im Streitfall werden vor Gericht oft Sachverständigengutachten eingeholt, die in komplexen Fällen oft mehrere tausend Euro kosten können. Um dieses Kostenrisiko möglichst zu vermeiden, sollte der Abschluss einer ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Normalerweise müssen Autofahrer bei Unfällen mit Radlern einen Teil des Schadens tragen, die ?Betriebsgefahr? des Wagens ist größer. Allerdings kann ein Radfahrer auch allein haften, wenn er den Unfall verschuldet. Dies gilt auch bei Jugendlichen, die sich gegenüber Autofahrern vorschriftswidrig verhalten. Auf das bereits am 01. Dezember 2004 ergangene Urteil des Landgerichts Koblenz vom (AZ: 12 S 159/04) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Ein vierzehnjähriger Radfahrer überquerte eine Straßenkreuzung und missachtete dabei die Vorfahrt eines Autofahrers. Der Autofahrer, der schon einem anderen Fahrrad, das kurz zuvor den gleichen Weg nahm, ausgewichen war, setzte die Fahrt ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant auf einer Landstraße mit dem Messgerät ES 1.0 geblitzt. In einem zunächst ergangenen Anhörungsbogen wurde ihm vorgeworfen, die auf der Landstraße zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten zu haben. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte ließen wir die Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen. Das Messgerät ES 1.0 ähnelt in seiner Funktionsweise sehr seinem Nachfolgermodell ES 3.0 , mit der Ausnahme, dass bei dem Messgerät ES 3.0 eine zusätzliche seitliche Abstandsmessung erfolgt. Auch bei dem Messgerät ES 1.0 ergibt sich die Plausibilität der ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Ein Versicherungsunternehmen muss seine Kunden - vor allem auf deren Nachfrage - über den Umfang des Versicherungsschutzes und über mögliche Haftungsausschlüsse genau informieren. Erfüllt es diese Verpflichtung nicht, haftet es trotz eines eventuellen Ausschlusses für entstandene Schäden, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben, ging es um die Fahrt eines Versicherungsnehmers in den asiatischen Teil der Türkei. Der Mann hatte sich zuvor ausdrücklich bei seinem Versicherungsagenten über den Schutz für Fahrten in diese Region erkundigt. Die Antwort lautete, der asiatische Teil der Türkei sei mitversichert. Außerdem ... weiter lesen
Nachdem bereits Anfang des Jahres über die veraltete Software des ES 3.0 berichtet wurde (damals AG Gießen), scheint das Problem weitestgehend behoben. Allerdings kommt es gerade bei diesem Messgerät zeitweise weiterhin zu fehlerhaften Messungen. Die Folge: Einstellung des Verfahrens. Unser Mandant wurde im Juni 2010 mit dem Gerät ES 3.0 gemessen. Zu diesem Zeitpunkt konnte man noch Zweifel an der richtigen Software Version haben, da diese erst im Laufe des ersten Halbjahres umgestellt wurden. Auf unsere Nachfrage bei der Bußgeldstelle erhielten wir zunächst folgendes Schreiben: ...zu dem Einspruch Ihres Mandanten vom 16.08.2010 wurde nach Prüfung der Sach- und Rechtslage festgestellt, ... weiter lesen
DARMSTADT (DAV). Auch wenn die Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometer überschritten wird, ist bei einem Unfall ein Mitverschulden des Betroffenen nicht zwingend. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben. Ein Sportwagenfahrer war auf der linken Autobahnspur bei knapp 160 Stundenkilometer von einem Auto ?geschnitten? worden, das vorher auf der mittleren Spur unterwegs war. Dessen Fahrer hatte seinerseits einem Wagen ausweichen müssen, der ? ohne zu blinken und auf den nachfolgenden Verkehr zu achten ? plötzlich von der rechten auf die mittlere Spur ziehen wollte. Der Sportwagen geriet ... weiter lesen
Berlin (DAV). Am 01. August 2002 tritt das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz in Kraft. Damit wird die Stellung von Kindern im Straßenverkehr erheblich verbessert. Zukünftig kann Kindern bis zu 10 Jahren kein Mitverschulden mehr entgegen gehalten werden, wenn sie von Kraftfahrzeugen angefahren werden. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Bisher erhielten beispielsweise Kinder bereits ab dem 7 Lebensjahr keinen Schadensersatz oder nur geringe Beträge, wenn sie bei Rotlicht die Straße überquerten und dabei von einem Auto erfasst wurden. Nach der Neuregelung werden Kinder bis zu 10 Jahren auch in solchen Fällen vollen Schadensersatz einschließlich eines Schmerzensgeldes erhalten. Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, ... weiter lesen
SOLINGEN (DAV). Eine auf der Fahrbahn sitzende Taube rechtfertigt kein riskantes Bremsmanöver. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Solingen in einem Urteil das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Ähnlich haben Oberlandesgerichte entschieden in Fällen, in denen ein Igel, eine Katze oder eine Wildente auf der Fahrbahn Anlass für ein Bremsmanöver mit Unfallfolge waren. In dem Solinger Fall war eine Autofahrerin an einer Kreuzung losgefahren, nachdem die Ampel auf ?Grün? umgesprungen war. Unmittelbar danach hatte sie jedoch abrupt gebremst, um eine auf der Straße sitzende Taube nicht zu überrollen. Eine nachfolgende Fahrerin konnte nicht mehr stoppen ... weiter lesen
Handyverstoß AKTUELLE GESETZGEBUNG Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu | Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. | Länder begrüßen Bußgelderhöhung Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen