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GÖRLITZ (DAV). Versicherungsnehmer sollten beim Ausfüllen einer Schadensanzeige Mühe geben und ausschließlich richtige Angaben machen. Wer seiner Versicherung falsche Daten nennt, riskiert seinen Versicherungsschutz, wie ein Urteil des Landgerichts Görlitz zeigt. Es wurde von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. In dem Fall war ein Firmenwagen gestohlen worden. Nun ging es um die Teilkasko-Entschädigung für das Fahrzeug. In der Schadensanzeige und in einem später ausgefüllten Fragebogen hatte der Geschäftsführer der Firma eine Kilometer-Laufleistung von 120.000 angegeben. Tatsächlich aber war der Wagen bei der TÜV-Abnahme vier Monate vor seinem Verschwinden bereits über 126.000 ... weiter lesen
Auch keine Haftungsbegrenzung durch ein Schild am Parkplatz Berlin (DAV). Ein Kundenparkplatz muss im Winter auch dann geräumt und gestreut werden, wenn der Betreiber das Schild ?Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut? aufstellt. Dies gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 22. September 2004 ? 7 U 94/03) vor allem dann, wenn es ein Kundenparkplatz ist, für dessen Benutzung Geld verlangt wird und dieser so eingerichtet ist, dass man nicht mit wenigen Schritten den Bürgersteig erreichen kann. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall war der Kläger auf dem Parkplatz des Hauptbahnhofes infolge Eisglätte gestürzt. An dem Parkplatz war das Schild aufgestellt: ?Bei Schnee und ... weiter lesen
Jeder weiß: Das Telefonieren mit einem Handy im Straßenverkehr ist grundsätzlich verboten. Der Grund ist klar: Das Benutzen des Mobiltelefons stellt eine Ablenkung dar, aus der eine erhöhte Unfallgefahr resultiert. Auf keinen Fall erlaubt ist das Telefonieren, Simsen oder Fotografieren mit einem Handy während der Autofahrt. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben. Auch für Radfahrer gilt das Verbot. Hier ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € zu rechnen. Wer dennoch während der Fahrt telefonieren möchte, benötigt eine fest installierte Freisprechanlage oder ein Headset. Bei letzterem spielt es keine Rolle, wo ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer müssen vor allem Autofahrer besonders achten. Sie können sich aber nicht darauf verlassen, immer Vorfahrt zu bekommen. Ein Radfahrer, der eine Vorfahrtsstraße überqueren möchte, trägt bei einem Unfall die alleinige Schuld. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 29. August 2007 (AZ: 20 U 107/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall wollte eine Radfahrerin an einer Kreuzung eine Vorfahrtstraße überqueren. Beim Überqueren der Fahrbahn kollidierte sie mit einem vorfahrtberechtigten Auto und zog sich beim Sturz Verletzungen zu. Daraufhin erhob die Radfahrerin Klage gegen den Autofahrer. ... weiter lesen
Berlin/Hamm (DAV). In einem Rechtsbeschwerdeverfahren ist es generell möglich, von einem bereits erlassenen Fahrverbot abzusehen, dafür aber die verhängte Geldbuße zu erhöhen. Ein solche Erhöhung kommt aber grundsätzlich nicht in Betracht, wenn zwischen der Tat und dem Gerichtsurteil ein großer zeitlicher Abstand liegt. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 02. Juli 2007 (Az. 3 Ss OWi/360/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Eine Frau war wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 150 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Dagegen hatte sie Rechtsbeschwerde eingelegt. Der Fall musste erneut beim Amtsgericht ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer nicht auf dem Radweg fährt, ist an einem Unfall mit Schuld, entschied das Landgericht (LG) Schwerin am 15. August 2003 (AZ: 6 S 144/03). Die Deutsche Anwaltauskunft rät daher, immer den Radweg zu benutzen. Der Kläger befuhr mit seinem Fahrrad eine Landstraße, statt den für beide Richtungen freigegebenen Radweg gegenüber zu benutzen. Der Beklagte Autofahrer wollte von einer Seitenstraße auf die vom Kläger befahrene Landstraße abbiegen. Dabei bremste er seinen PKW zunächst an der Haltelinie ab, als er den Kläger auf seinem Fahrrad erblickte. Danach fuhr er wieder kurz an. Der Radfahrer hatte das Abbremsen gemerkt, ist aber auf Grund des Anfahrens des Beklagten davon ausgegangen, dass dieser in die Straße einfahren ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Fahrzeug auf kostenlosen Park and Ride Parkplätzen (P+R) abstellt, sollte sich über die dort geltenden Benutzungsbedingungen informieren. Auf dieses Urteil des Landgerichts München I (AZ: 20 S 20801/02) vom 18. Februar 2003 weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Das Gericht verurteilte eine Autofahrerin zu einer Vertragsstrafe von 500 ?, weil sie ihr Fahrzeug dort 17 Tage abstellte. Die auf einer Tafel angebrachten Nutzungsbedingungen sahen vor, dass bei einem Abstellen des Fahrzeuges zwischen 01:30 und 03:30 Uhr jeweils 30 ? pro Tag Vertragsstrafe anfielen. Nach Ansicht der Richter komme es dabei nicht darauf an, ob der Autofahrer die Tafel mit den Benutzungsbedingungen wahrgenommen hat. Auf diesen Umstand ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein zwar unbenutztes, aber 23 Monate altes Auto ist kein ?Neuwagen? mehr. Dies gilt auch, wenn dieser Fahrzeugtyp nicht mehr gebaut wird. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 08. Januar 2007 (Az.: 15 U 71/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Vor Gericht stritten sich der Käufer und der Verkäufer eines Autos darüber, ob ein 23 Monate alte Auto ?fabrikneu? ist, wenn es ungenutzt ist. Ein solch altes Auto sei kein Neuwagen, entschieden die Richter und stellten sich auf die Seite des Käufers. Die lange Standzeit führe auch bei einem nicht benutzten Auto zwangsläufig zu einem gewissen Alterungsprozess sowie zu einer Werteinbuße. Der Umstand, dass solche Fahrzeuge ... weiter lesen
(DAV). Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall scheuen Geschädigte oft den Weg zum Anwalt und "verschenken" damit häufig Ersatzansprüche, die ihnen in Wirklichkeit zustehen, zum Beispiel Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vieles mehr. Erleidet jemand schuldlos einen Unfall, so ist er so zu stellen, wie er ohne diesen stehen würde. Zu ersetzen sind auch notwendige Kosten der Rechtsverfolgung, mithin grundsätzlich auch die Kosten, die dadurch entstehen, daß eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Nur dann, wenn dies ganz und gar nicht erforderlich erscheint, wird der Gang zum Rechtsanwalt als "entbehrlich" angesehen. Dies ist beispielsweise in solchen Fällen der Fall, wenn es dann allein um die ... weiter lesen
MANNHEIM (DAV). Berufskraftfahrer setzen ihre Fahrerlaubnis aufs Spiel, wenn sie wiederholt schwer betrunken angetroffen werden. Dabei spielt es nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg keine Rolle, dass der Betroffene im Straßenverkehr noch nie auffällig geworden ist, wie die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitteilen. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Straßenverkehrsbehörde einem Taxifahrer die Fahrerlaubnis entzogen, weil er sich weigerte, an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU - ?*****entest?) teilzunehmen. Diese war angeordnet worden, nachdem der Mann zum zweiten Mal innerhalb von fünfeinhalb Jahren stark betrunken - zuletzt mit ... weiter lesen
Grundsätzlich gilt: Alle unfreiwilligen Vermögenseinbußen, die Sie aufgrund des Unfalls erleiden und die Ihnen nicht entstanden wären, wenn Sie den Unfall nicht erlitten hätten, stellen dem Grunde nach erstattungsfähige und von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzende Schadenspositionen dar. Dabei kommt es darauf an, ob es sich bei dem Sachschaden um einen (wirtschaftlichen) Totalschaden oder einen reparaturwürdigen Schaden (Reparaturschaden) handelt. Typische Schadenspositionen bei einem Reparaturschaden sind (nicht abschließend): Reparaturkosten (ggfs. mit MwSt., falls tatsächlich eine Reparatur mit Rechnung erfolgt) Eigene Rechtsanwaltskosten Sachverständigenkosten (Kosten für ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Wer in seinem Auto-Mietvertrag die Klausel vorfindet, bei einem Unfall mit dem Mietwagen sei in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen, sollte diese Verpflichtung tunlichst einhalten. Ansonsten läuft der Mieter Gefahr, alle aus einer Kollision resultierenden Schäden selbst tragen zu müssen. Darauf weisen die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) unter Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hin. Im zu Grunde liegenden Fall war im Kfz-Mietvertrag eine Haftungsbeschränkung auf einen Selbstbehalt von 450 Mark vereinbart worden. Diese sollte allerdings nicht gelten, wenn der Mieter seine Pflichten nicht beachtet. Zu diesen Pflichten gehörte eine ... weiter lesen