
Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung beispielsweise von
- der Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg
- der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München
- dem Rechtsanwalt Lutz Schröder aus Kiel
- der Frankfurter Anwaltskanzlei Kornmeier
- dem Kieler Anwalt Philipp Marquort
- der Anwaltssozietät Sasse
- der Kanzlei Baek Law aus Hamburg
- den Anwälten Baumgarten Brandt
- den Hamburger Rechtsanwälten FAREDS
- der Berliner Sozietät Denecke von Haxthausen
- der Augsburger Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter
- den Karlsruher Anwälten Nümann Lang
- den Anwälten Schalast & Partner aus Frankfurt
- den Rechtsanwälten Schulenberg Schenk aus Hamburg
- dem Anwalt Marcus Meier aus Lünen
- der Kanzlei Schutt Waetke
- den Berliner Anwälten Graf von Westphalen
- den Anwälten .rka
- der Kanzlei SKW Schwarz Kelwing Wicke aus Frankfurt
- den Anwälten Bindhardt Fiedler aus Linden
- der Anwaltskanzlei C-S-R / CSR aus Ettlingen
- dem Anwalt von Kenne aus Berlin
- den Rechtsanwälten Winterstein aus Frankfurt
- der Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng
- dem Anwalt Marko Schiek
- dem Rechtsanwalt Auffenberg
- den Anwälten Zimmermann & Decker aus Hamburg
- der Kanzlei U+C / U & C Urmann & Collegen
wegen Filesharing - Internettauschbörsen - über Peer-to-Peer Netzwerken / P2P Uploads erhalten
- wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke ?
- wegen Verletzung von Tonträgerrechten ?
- wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke ?
- allgemein wegen einer Urheberrechtsverletzung ?
- wegen Verletzung von Urheberrechten oder dem Wettbewerbsrecht ?
- wegen eines illegalen Downloads und/oder Filesharing ?
Aktuell werden im ganzen Bundesgebiet und insbesondere auch in Schleswig-Holstein durch Anwälte u.a. aus Hamburg, Frankfurt und Karlsruhe massiv Abmahnschreiben wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen, Filmen und anderweitigen urheberrechtlich geschützten Werken versendet.
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben:
UNTERSCHREIBEN Sie diese UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG und VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG KEINESFALLS und setzen Sie sich NICHT telefonisch mit der Gegenseite in Verbindung.
Informieren Sie sich in Internetforen über die weitere Vorgehensweise oder kontaktieren Sie gleich einen in diesem Bereich tätigen Rechtsanwalt.
Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kann Sie unter Umständen vor der Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe bewahren, zu welcher Sie sich andernfalls für eine unabsehbare Anzahl von Musikwerken und die Dauer von dreißig Jahren gegenüber dem abmahnenden Musikverlages verpflichten.
Lassen Sie sich nicht davon irritieren, das es insbesondere eine Anwaltskanzlei in München gibt, welche vor der Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung warnt, diese ablehnt und als "Märchen" verunglimpft. Diese Kanzlei hinterlegt sogenannte Schutzschriften bei einschlägigen Gerichten, damit nicht ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung erlassen wird. Bedauerlicherweise gibt es aber Gerichte, welche trotz einer solchen Schutzschrift zugunsten der Urheber einstweiligen Rechtsschutz gewähren mit der Folge, dass Sie dann von "Ihrem Rechtsanwalt", von welchem Sie sich eigentlich eine angemessene Vertretung gewünscht haben und der Sie auch vor weitergehenden finanziellen Schaden bewahren sollte, eine Kostenrechnung erhalten, deren Höhe der Forderung der Gegenseite in nichts nachsteht.
Natürlich darf eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht blind abgegeben werden. Es muss durch Ihren Rechtsanwalt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Sollte jedoch eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben werden, riskieren Sie ein Verfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes und eventuell auch ein Hauptsacheverfahren, wenn nicht rechtzeitig durch Abgabe einer Abschlusserklärung auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die einstweilige Verfügung verzichtet wird. Sie müssen dann mit Kosten in ganz erheblicher Höhe rechnen. Diese müssen Sie zahlen, nicht Ihr Rechtsanwalt, der Ihnen eventuell dazu geraten hat. Sie unterliegen einem erheblichen Prozessrisiko.
Der an die Gegenseite zu zahlende Betrag muss in der geforderten Höhe grundsätzlich NICHT akzeptiert werden. Es gibt immer Möglichkeiten zu handeln. Übersenden Sie dabei aber keine persönlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Leistungsbescheide usw.), da Sie nicht mehr preisgeben müssen, als tatsächlich sinnvoll ist.
Gerne stehe ich Ihnen in diesem Zusammenhang als Ihr Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie können mich auch zu den üblichen Bürozeiten unter meiner Kanzleinummer
0431 3053719
oder auch außerhalb der Bürozeiten unter meiner Notfallrufnummer
0171 1943482
erreichen. Sie können mir aber auch eine email schicken:
ra.herrle(at)t-online.de
Die Anwaltskanzlei Herrle befindet sich direkt gegenüber dem Landgericht Kiel und in unmittelbarer Nähe des Amts-, Sozial-, Arbeits- und Landesarbeitsgerichts und der Justizvollzugsanstalt.
Seit 2004 darf Rechtsanwalt Herrle die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht führen.
Im Jahr 2006 wurde Rechtsanwalt Herrle in den gemeinsamen Fachanwaltsausschuss IT-Recht der Niedersächsischen Rechtsanwaltskammer, der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwalts- kammer und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen berufen.
Die Anwaltskanzlei Herrle beschäftigt sich u.a. mit Rechtsgebieten, die mit der Kunst- und Internetbranche in Zusammenhang stehen. Zu den verschiedenen Bereichen des Urheber- und Internetrechts war RA Herrle in Kiel bereits als Referent vor der Muthesiusschule (Kunsthochschule), der Kieler Wirtschaftsakademie, der Elektrofachhochschule und der Industrie- und Handelskammer tätig.
Rechtsanwalt Herrle ist als Fachanwalt für Strafrecht im ganzen Bundesgebiet als Strafverteidiger insbesondere in Wirtschafts- strafsachen und bei Kapitalstraftaten (u.a. Tötungsdelikte) aktiv.
Zudem ist Rechtsanwalt Herrle regelmäßig mit der Ausbildung von Rechtsreferendaren betraut. Falls Sie in der Kanzlei Herrle eine Referendarstation absolvieren möchten, übersenden Sie bitte Ihre persönlichen Bewerbungsunterlagen.
Gerne stehen wir Ihnen auch in unserer Zweigstelle Groß Rheide zur Verfügung:
Hauptstrasse 18
24872 Groß Rheide
Telefon: 04624/432931
Telefax: 04624/432932
Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung beispielsweise von
- der Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg
- der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München
- dem Rechtsanwalt Lutz Schröder aus Kiel
- der Frankfurter Anwaltskanzlei Kornmeier
- dem Kieler Anwalt Philipp Marquort
- der Anwaltssozietät Sasse
- der Kanzlei Baek Law aus Hamburg
- den Anwälten Baumgarten Brandt
- den Hamburger Rechtsanwälten FAREDS
- der Berliner Sozietät Denecke von Haxthausen
- der Augsburger Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter
- den Karlsruher Anwälten Nümann Lang
- den Anwälten Schalast & Partner aus Frankfurt
- den Rechtsanwälten Schulenberg Schenk aus Hamburg
- dem Anwalt Marcus Meier aus Lünen
- der Kanzlei Schutt Waetke
- den Berliner Anwälten Graf von Westphalen
- den Anwälten .rka
- der Kanzlei SKW Schwarz Kelwing Wicke aus Frankfurt
- den Anwälten Bindhardt Fiedler aus Linden
- der Anwaltskanzlei C-S-R / CSR aus Ettlingen
- dem Anwalt von Kenne aus Berlin
- den Rechtsanwälten Winterstein aus Frankfurt
- der Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng
- dem Anwalt Marko Schiek
- dem Rechtsanwalt Auffenberg
- den Anwälten Zimmermann & Decker aus Hamburg
- der Kanzlei U+C / U & C Urmann & Collegen
wegen Filesharing - Internettauschbörsen - Peer-to-Peer Netzwerken /P2P Uploads erhalten
- wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke ?
- wegen Verletzung von Tonträgerrechten ?
- wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke ?
- allgemein wegen einer Urheberrechtsverletzung ?
- wegen Verletzung von Urheberrechten oder dem Wettbewerbsrecht ?
- wegen eines illegalen Downloads und/oder Filesharing ?
Aktuell werden im ganzen Bundesgebiet und insbesondere auch in Schleswig-Holstein durch Anwälte u.a. aus Hamburg, Frankfurt und Karlsruhe massiv Abmahnschreiben wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen, Filmen und anderweitigen urheberrechtlich geschützten Werken versendet.
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben:
UNTERSCHREIBEN Sie diese UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG und VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG KEINESFALLS und setzen Sie sich NICHT telefonisch mit der Gegenseite in Verbindung.
Informieren Sie sich in Internetforen über die weitere Vorgehensweise oder kontaktieren Sie gleich einen in diesem Bereich tätigen Rechtsanwalt.
Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kann Sie unter Umständen vor der Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe bewahren, zu welcher Sie sich andernfalls für eine unabsehbare Anzahl von Musikwerken und die Dauer von dreißig Jahren gegenüber dem abmahnenden Musikverlages verpflichten.
Lassen Sie sich nicht davon irritieren, das es insbesondere eine Anwaltskanzlei in München gibt, welche vor der Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung warnt, diese ablehnt und als "Märchen" verunglimpft. Diese Kanzlei hinterlegt sogenannte Schutzschriften bei einschlägigen Gerichten, damit nicht ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung erlassen wird. Bedauerlicherweise gibt es aber Gerichte, welche trotz einer solchen Schutzschrift zugunsten der Urheber einstweiligen Rechtsschutz gewähren mit der Folge, dass Sie dann von "Ihrem Rechtsanwalt", von welchem Sie sich eigentlich eine angemessene Vertretung gewünscht haben und der Sie auch vor weitergehenden finanziellen Schaden bewahren sollte, eine Kostenrechnung erhalten, deren Höhe der Forderung der Gegenseite in nichts nachsteht.
Natürlich darf eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht blind abgegeben werden. Es muss durch Ihren Rechtsanwalt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Sollte jedoch eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben werden, riskieren Sie ein Verfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes und eventuell auch ein Hauptsacheverfahren, wenn nicht rechtzeitig durch Abgabe einer Abschlusserklärung auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die einstweilige Verfügung verzichtet wird. Sie müssen dann mit Kosten in ganz erheblicher Höhe rechnen. Diese müssen Sie zahlen, nicht Ihr Rechtsanwalt, der Ihnen eventuell dazu geraten hat. Sie unterliegen einem erheblichen Prozessrisiko.
Der an die Gegenseite zu zahlende Betrag muss in der geforderten Höhe grundsätzlich NICHT akzeptiert werden. Es gibt immer Möglichkeiten zu handeln. Übersenden Sie dabei aber keine persönlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Leistungsbescheide usw.), da Sie nicht mehr preisgeben müssen, als tatsächlich sinnvoll ist.
Gerne stehe ich Ihnen in diesem Zusammenhang als Ihr Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie können mich auch zu den üblichen Bürozeiten unter meiner Kanzleinummer
0431 3053719
oder auch außerhalb der Bürozeiten unter meiner Notfallrufnummer
0171 1943482
erreichen. Sie können mir aber auch eine email schicken:
ra.herrle(at)t-online.de
RA Herrle ist Referent insbesondere in dem Bereich des Urheberrechts. Im Juni 2011 hielt Rechtsanwalt Herrle einen Vortrag zu dem Thema Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen im Fotorecht unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Filesharing vor der Landesberufsschule Photo + Medien in Kiel.
RA Herrle ist in verschiedenen Institutionen als aktives und passives Mitglied engagiert.