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Frankfurt (jur). Auch in wirtschaftlicher Not dürfen Arbeitgeber nicht einfach nach einem Notlagentarif bezahlen, der noch gar nicht ausgehandelt ist. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in mehreren am Montag, 31. August 2015, bekanntgegebenen Urteilen vom 28. August 2015 entschieden (Az.: 3 Sa 295/14 und weitere). Es sprach damit mehreren Mitarbeitern des Frankfurter Behindertenverbandes CeBeeF eine Entlohnung nach dem regulären Haustarif zu. Der „Club Behinderter und ihrer Freunde e.V.“ (Ce-Be-eF - CeBeeF) tritt in Frankfurt am Main als Interessenvertretung für behinderte Menschen auf und bietet gleichzeitig verschiedene Dienstleistungen an, etwa Pflege, Fahrdienste ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Immer wieder bekommen Arbeitnehmer von ihrem Arzt den medizinischen Rat zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Gründe dafür können vielschichtig sein, oftmals geht es um Burnout oder auch eine Erkrankung in Folge von Mobbing am Arbeitsplatz. Problematisch ist für Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang in erster Linie eine drohende Sperrzeit durch die Arbeitsagentur beim Bezug von Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen. Wie können Arbeitnehmer dies vermeiden? Wie sollten sie vorgehen, wenn der Arzt zur Kündigung rät? Sperrzeit bei Herbeiführen der Beendigung des ... weiter lesen
Nach § 104 Abs.1 Satz 1 SGB VII sind Unternehmer den in ihrem Unternehmen tätigen gesetzlich Unfallversicherten zum Ersatz von Personenschäden nach zivilrechtlichen Haftungsgrundsätzen nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt haben. Direkte Haftungsansprüche des Versicherten gegen den Arbeitgeber, der allein die Beiträge zahlt, sind danach ausgeschlossen. Zu den versicherten Wegen gehören zwar auch die Wege von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück. Der Achte Senat zählt hierzu jedoch nur die privat organisierten Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Ein vom Arbeitgeber durchgeführter Transport der Arbeitnehmer zur und von der ... weiter lesen
Eine außerordentliche Kündigung kann für Arbeitnehmer massive Konsequenzen haben. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie aus einem dringenden Grund und wirkt somit unmittelbar und ohne Vorwarnun g. Dies kann für Arbeitnehmer ein tiefer Einschnitt im Arbeitsverhältnis sein, da sie ihre Existenzgrundlage und damit einhergehend ihre finanzielle Absicherung verlieren können. Nachfolgend sollen einige der Gefahren aufgeführt und erläutert werden, die Arbeitnehmern im Falle einer außerordentlichen Kündigung drohen können. Verlust des Arbeitsplatzes und Einkommens : Die offensichtlichste Gefahr für Arbeitnehmer im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Verlust des Arbeitsplatzes ... weiter lesen
Schadensersatzansprüche bei außerordentlicher Eigenkündigung Der Kläger schloß mit der Beklagten, einem Unternehmen des Baugewerbes, mit Wirkung zum 1. Januar 1998 einen Vertrag, wonach er nach einer Einarbeitungszeit am 1. Juli 1998 zum Geschäftsführer bestellt werden sollte. Des weiteren sollte sich das Gehalt des Klägers am 1. Juli 1998 erhöhen. Die Frist für eine ordentliche Kündigung betrug ein Jahr zum Quartalsende. Zum 1. Juli 1998 erfolgte weder die vereinbarte Bestellung zum Geschäftsführer noch wurde das Gehalt erhöht. Die Gesellschafter der Beklagten, deren Geschäftsführer und dessen Ehefrau, hatten eine Verlängerung der Einarbeitungszeit des Klägers beschlossen, weil sie seine fachliche und persönliche Eignung ... weiter lesen
Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Die Klägerin ist bei der Beklagten als "außertarifliche Mitarbeiterin" beschäftigt und bezieht ein Jahresgehalt von ca. 95.000,00 € brutto. Nach dem Arbeitsvertrag muss die Klägerin "auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig … werden". Weitere Regelungen zur Arbeitszeit enthält der Vertrag nicht. Im Herbst 2010 hatten sich nach Angaben der Beklagten nahezu 700 Minusstunden angesammelt. Seit Oktober 2010 forderte die Beklagte die Klägerin auf, eine tägliche Arbeitszeit von mindestens 7,6 Stunden bzw. die betriebsübliche ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. „Wie verhalte ich mich, wenn mein Arbeitgeber mich kündigt?“ „Unter welchen Umständen bekomme ich eine Abfindung?“ Diese Fragen beschäftigen Arbeitnehmer, die kurz vor der Kündigung stehen oder eine solche erhalten haben. Sperrzeit vermeiden Nach einer Kündigung sollte sich jeder Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend oder arbeitslos melden, um eine Sperrzeit zu vermeiden, und zwar persönlich und am selben Tag, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat. Sofort rechtliche Beratung einholen Wer eine Abfindung will, sollte sich ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Im Streit um die sachgrundlose Mehrfachbefristung von Arbeitsverträgen hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart dem Bundesarbeitsgericht (BAG) „Wortlautakrobatik“ und einen rechtswidrigen Eingriff in die Kompetenzen des Gesetzgebers vorgeworfen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut sei nach zwei Jahren eine weitere grundlose Befristung nicht mehr zulässig, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil des LAG vom 21. Februar 2014 (Az.: 7 Sa 64/13). Nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge dürfen Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitsvertrag befristen. Wird für eine Befristung ... weiter lesen
Die Vertiv Integrated Systems GmbH (vormals Knürr GmbH) ist ein deutscher Systementwickler für IT-Infrastrukturen mit Hauptsitz in Arnstorf in Niederbayern. Das Unternehmen agiert in zahlreichen Ländern in Europa, Nordamerika, Südamerika, Asien und dem Nahen Osten. Vertiv Integrated Systems ist Entwickler, Hersteller und Vertreiber von Systemkomponenten für die Elektronik und von technischen Möbeln. Die heutige Produktpalette umfasst die Bereiche Racks, Kleingehäuse, Einhausungen, KVM-Technologie, kleine USV, Stromverteilung, Smart Solutions, Kühlung und Control Room Infrastructure (ehemals Knürr Technical Furniture). Vertiv Integrated Solutions plant nun die ... weiter lesen
Das katholische Gymnasium Mariengarden in Borken in Nordrhein-Westfalen, bzw. der dahinterstehende Oblatenorden in Mainz, hat die Einstellungszusage an einen Referendar, der als Lehrer in den Fächern Englisch und Biologie an die Schule wechseln wollte, zurückgezogen, als bekannt wurde, dass der angehende Lehrer homosexuell ist und zeitnah seinen Lebensgefährten heiraten will. Die katholischen Entscheider begründen dies damit, dass die Heirat eines Mannes nicht in das Wertebild der katholischen Kirche passe. Während der angehende Lehrer seit der Änderung des § 1353 Abs. 1 BGB für sich in Anspruch nehmen kann, seinen Lebensgefährten ebenso zu heiraten wie heterosexuelle Paare, beruft ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat am 09.03.2021 zu den Aktenzeichen C-344/19 und C-580/19 entschieden, dass eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft nur dann in vollem Umfang Arbeitszeit darstellt, wenn die dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen seine Möglichkeit, während dieser Zeit seine Freizeit zu gestalten, ganz erheblich beeinträchtigen. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 35/2021 vom 09.03.2021 ergibt sich: Organisatorische Schwierigkeiten, die eine Bereitschaftszeit infolge natürlicher Gegebenheiten oder der freien Entscheidung des Arbeitnehmers für ihn mit sich bringen kann, sind unerheblich. In der Rechtssache C-344/19 war ein spezialisierter ... weiter lesen
Einem vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmer kommt grundsätzlich eine nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte Absenkung des versicherungsmathematischen Abschlages durch Änderung der Versorgungsordnung nicht zugute. Dem Kläger war eine betriebliche Altersversorgung "nach Maßgabe der jeweils geltenden Leistungsordnung des Bochumer Verbandes" zugesagt worden. Er war bis Ende September 1979 bei der Versorgungsschuldnerin beschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt sah die Leistungsordnung einen versicherungsmathematischen Abschlag in Höhe von 0,5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme des Altersruhegeldes vor. Zum 1. Januar 1985 wurde die Leistungsordnung geändert. Der versicherungsmathematische Abschlag wurde auf 0,4 % ... weiter lesen