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Die einzeltestamentarische Bestimmung eines Erblassers, nach der die "Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen" soll, ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem "Berliner Testament" verbunden hat. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 22.07.2014 unter Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Münster entschieden. Der im Jahre 2013 im Alter von 89 Jahren verstorbene Erblasser aus Münster war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der geschiedenen ersten Ehe des Erblassers sind eine Tochter und ein Sohn hervorgegangen, die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschied mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az.: 15 W 79/12), dass eine transmortale Vollmacht, welche seitens des Erblassers erlassen wurde, wohl erlischt sofern der Bevollmächtigte Alleinerben sei. In dem von dem OLG zu entscheidenden Fall soll eine beantragte Eigentumsumschreibung eines Ehemanns der Erblasserin anscheinend von dem Grundbuchamt abgelehnt worden sein. Vor ihrem Tod soll die verstorbene Ehefrau ihrem Ehemann eine notarielle Generalvollmacht erteilt haben. Diese sollte ... weiter lesen
Wenn der Erblasser nicht durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmt, werden seine nächsten Verwandten und der Ehegatte kraft Gesetzes seine gesetzlichen Erben. Durch Testament oder Erbvertrag können die gesetzlichen Erben aber recht unkompliziert enterbt werden, indem einfach eine andere Erbfolge bestimmt wird. Diese Freiheit des Testierenden, über sein Vermögen auch für den Todesfall frei zu bestimmen, wird aber durch das Gesetz eingeschränkt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt das Recht der gesetzlichen Erben auf einen Mindestanteil. Bestimmte nahe Angehörige erhalten zum Ausgleich für die Enterbung ein Pflichtteilsrecht. Das Pflichtteilsrecht bezweckt damit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Erbrechtsreform, im Zuge derer die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB alte Fassung weggefallen ist, trat am 01.01.2010 in Kraft. Zum 31.12.2012 könnte nun ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren, denn seit dem 01.01.2010 fallen erbrechtliche Ansprüche unter die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese verkürzte Verjährungsfrist gilt insbesondere bei Vermächtnissen. Verschont von ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) München äußerte sich mit Beschluss vom 17.07.2014 zur Reichweite der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers über Nachlassgegenstände (AZ.: 34 Wx 161/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG führt aus, dass der Testamentsvollstrecker nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich zwar nur dann Verbindlichkeiten für den Nachlass wirksam eingehen könne, wenn die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung dies erfordere, allerdings auch dazu berechtigt sein könne, Verbindlichkeiten zu Verfügungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com erläutern dazu: Der Eintritt eines Erbfalls stellt für die Erben in den meisten Fällen eine Ausnahmesituation dar. Dies kann zum einen an den emotionalen Auswirkungen und zum anderen an den juristischen Folgen, die ein Erbfall mit sich bringt, liegen. Das geschlossene Mietverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Mieter geht normalerweise nach dem Tod des Erblassers auf dessen Erben über. Der Erbe hat jedoch die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristgerecht zu kündigen. Folglich sind Forderungen aus ... weiter lesen
In seinem Beschluss vom 01.10.2014 äußerte sich das Oberlandesgericht (OLG) München zu den Anforderungen an den Erbschein, insbesondere dessen Inhalt, für den Nacherben (AZ.: 31 Wx 314/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG führte aus, dass der nach Eintritt der Nacherbefolge erteilte Erbschein positiv oder negativ angeben muss, dass sich das Erbrecht des Nacherben nicht auf die Gegenstände erstreckt, welche der Vorerbe durch Vorausvermächtnis erhalten hat, beispielsweise der bewegliche Nachlass und ein Teil des Grundbesitzes. Hier hatte das OLG zu entschieden, ... weiter lesen
Bei Immobilien in einer Erbschaft werden etwaige Nacherben durch einen Vermerk im Grundbuch geschützt. Das Münchener Oberlandesgericht (OLG)musste nun in einer Entscheidung darüber entscheiden, ob Begünstigte auf diesen erbrechtlichen Schutz verzichten können. Unterschied zwischen Nacherbenvermerk und Testamentsvollstreckervermerk In dem zu entscheidenden Fall war eine Mutter vor Erwin und ihr Sohn nach Erbe. Mit der herrschenden Meinung im Erbrecht geht das OLG München davon aus, dass der Verzicht auf die Eintragung eines Nacherbenvermerk zulässig ist. Sehr einzeln wird, unter Hinweis auf den Testamentsvollstreckervermerk, auch eine andere Ansicht vertreten. ... weiter lesen
Bei einem Testament denkt man häufig zuerst an "Enterbung", die Ausschließung von gesetzlichen Erben. Ein Testament ermöglicht aber viel mehr und muss nicht das Geringste mit Enterbung zu tun haben. Ein sorgfältig formuliertes Testament kann viel Streit unter den Erben vermeiden. 1. Inhalt eines Testaments Mit einem Testament kann der Erblasser vielfältigste Verfügungen von Todes wegen treffen und sicherstellen, dass sein Wille verwirklicht wird. Neben der Ausschließung von Erben kann der Erblasser auch Vermächtnisse bestimmen und den Erben Auflagen erteilen, Mit einem Testament kann man auch die ... weiter lesen
Nach dem Wills Act 1837 in der Fassung des Justice Act 1982 ist ein Testament nur wirksam, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt: (a) es muss schriftlich sein und von dem Testierenden unterzeichnet werden. Es kann auch von einer anderen Person unterschrieben werden, wenn der Testator bei der Unterschriftsleistung dieser Person anwesend ist und diese Person anweist zu unterschreiben. (b) erkennbar ist, dass der Testierende mit seiner Unterschrift dem Testament Wirkung geben wollte. (c) die Unterschrift wurde bei gleichzeitiger Anwesenheit von zwei oder mehr Zeugen anerkannt oder geleistet. (d) Jeder Zeuge bestätigt entweder das Testament oder unterschreibt es in der Gegenwart des Testierenden (nicht ... weiter lesen
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Wer als Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers geworden ist, hat in der Regel Probleme bei der Übertragung der Konten und Depots des Erblassers auf sich. Nicht nur, dass er den Nachweis für die Zahlung der Erbschaftsteuer erbringen muss; viele Bankinstitute verlangen trotz testamentarischer Erbeinsetzung und gerichtlich erfolgter Testamentseröffnung die Vorlage eines Erbscheins. Dies geschieht häufig sogar bei Testamenten in notarieller Form. Die deutschen Sparkassen und Banken berufen sich hierbei auf eine entsprechende Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Kommt der Erbe dieser Aufforderung der Bank nach, kann ihn ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Facebook muss Eltern Zugriff auf das Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes geben. Als Erben haben sie grundsätzlich Anspruch auf den digitalen Nachlass ihres Kindes, entschied am Donnerstag, 12. Juli 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil (Az.: III ZR 183/17). Es gebe keinen Grund, die Inhalte des Facebook-Kontos nicht zu vererben, schriftliche Tagebücher und persönliche Briefe aber schon, so die Karlsruher Richter. Hintergrund des Rechtsstreits war der Tod eines 15-jährigen Mädchens im Jahr 2012, welches in einem Berliner U-Bahnhof von einem Zug erfasst wurde. Die Todesumstände sind bislang unklar. Die Eltern vermuteten einen Suizid. ... weiter lesen