Das Erbrecht regelt kurzum den Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod auf die Erben. Innerhalb des Erbrechts wird detailliert geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Erbvertrag, das Vermächtnis oder ein Testament zustande kommt. Auch die Erbfolge ist Bestandteil des Rechtsgebietes. Das Erbrecht ist im allgemeinen Zivilrecht zu finden. Aufgrund der sehr detaillierten Regelung sollte bei auftretenden Problemen stets ein Rechtsanwalt für Erbrecht zur Hilfe genommen werden. Dieser hat als Anwalt Erbrecht das nötige Wissen und kann somit eine echte Hilfe sein. Unabhängig davon, ob es um die Erstellung eines Testamentes geht oder um Streitigkeiten über die Erbfolge, der Anwalt für Erbrecht ist immer der richtige Ansprechpartner.
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Siegfried Reulein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg
Dr. Marcus A. Hosser, TEP Bettinastraße 30, 60325 Frankfurt am MainIm fünften Teil des BGB ist das Erbrecht geregelt. Es enthält in den §§ 1922 ff BGB Vorschriften, die den Übergang von Vermögen einer Person nach dessen Tod auf die Erben, sicherstellen sollen.
In Deutschland wird zwischen einer gesetzlichen und einer gewillkürten Erbfolge unterschieden. Je nach Erbfolge enthält das Erbrecht passende Regelungen. Die wohl wichtigsten Vorschriften sind diese über das Testament, über den Erbvertrag und über das Vermächtnis.
Das Vermächtnis ist allerdings in der Regel ein Bestandteil eines Testamentes bzw. eines Erbvertrages. Wesentlicher Unterschied zwischen den anderen beiden Erbfolgen ist beim Vermächtnis der, dass der Vermächtnisnehmer einen schuldrechtlichen Anspruch für einen bestimmen Gegenstand aus dem Nachlass erhält.