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Experten-Ratgeber
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BRANDENBURG (DAV). Wer an einem ungesicherten Bolzplatz parkt, muss damit rechnen, auf den durch Bälle verursachten Schäden an seinem Auto sitzen zu bleiben. Dies gilt nach Ansicht des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sogar dann, wenn die Fläche ausdrücklich zum Parken freigegeben ist. Das entsprechende Urteil haben jetzt die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht. In dem Fall ging es um einen Schulhof, auf dem Fußballtore ohne Netze aufgestellt waren. Während der Unterrichtszeiten, aber auch nachmittags, spielten dort Kinder regelmäßig Fußball. Weil der Zaun rund um den Schulhof nur rund einen Meter hoch war, flog mancher Ball in die Umgebung. Zuweilen wurden ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Nach einem Unfall ist der Geschädigte meist berechtigt, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Dresden, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben. Lediglich dann, wenn es sich klar erkennbar um einen so genannten Bagatellschaden im Bereich von 500 bis 1.000 Euro handelt, kann der Auftrag an einen Gutachter unverhältnismäßig sein. In dem entschiedenen Fall war ? äußerlich betrachtet ? nur die Stoßstange des klägerischen Autos beschädigt worden. Der Mann hatte dennoch einen Sachverständigen beauftragt, der keine weiter gehenden Schäden ... weiter lesen
Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die Obliegenheit hat, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein konnte. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass diese Aufklärungspflicht verletzt wird, wenn sie vom ... weiter lesen
Die Rechtsprechung des BGH zur Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens wird ständig fortgeführt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit der Unfallgeschädigten möchten wir einen kurzen Überblick über die verschiedenen Abrechnungsmethoden nach einem Verkehrsunfall geben: Sofern der Schaden am Kraftfahrzeug (inkl. Wertminderung) über dem Wiederbeschaffungswert liegt (s.g. 130 % Abrechnung): Wenn der Geschädigte nicht repariert, erhält er lediglich den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert Wenn der Geschädigte teilweise repariert, dann erhält er ebenfalls nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Bei konkreter Abrechnung jedoch bis zum Wiederbeschaffungswert. Wenn der ... weiter lesen
NÜRNBERG (DAV). Ein Autofahrer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er beim Bedienen des Autoradios kurz unaufmerksam ist und dabei einen Unfall verursacht. Seine Vollkasko-Versicherung müsse für die entstandenen Schäden einstehen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Mann während der Suche nach dem passenden Sender auf eine Verkehrsinsel aufgefahren, die sich in der Straßenmitte befand. Seine Kasko-Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen und argumentierte, sie sei wegen einer groben Unachtsamkeit des Versicherten von ihrer Leistungspflicht befreit. Das OLG Nürnberg war ... weiter lesen
HANNOVER (DAV). Bei einem Schnee- und Hagelschauer sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit im eigenen Interesse deutlich reduzieren. Wer beispielsweise auf einer Bundesstraße bei Glätte mit Tempo 90 unterwegs ist und dabei von der Fahrbahn abkommt, handelt grob fahrlässig, urteilte das Landgericht Hannover. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hatte der Kläger eingeräumt, dass die Straße schneeglatt war. Der Unfall habe sich aber erst ereignet, als er versucht habe, einem auf der Fahrbahn stehenden Reh auszuweichen. Ob dies tatsächlich der Fall war, ließ sich im Prozess nicht beweisen. Den Richtern kam es aber letztlich auf diese Frage gar nicht mehr an: Sie bewerteten bereits die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer durch sogenannten Sekundenschlaf einen Unfall verursacht, darf ihm die Versicherung nicht automatisch den Versicherungsschutz verweigern. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 13. September 2005 (AZ - 8 U 82/04 -) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Der Mann hatte nach einer elfstündigen Schicht die Heimfahrt angetreten. Aus ungeklärten Gründen gelangte er auf die Gegenfahrbahn und verursachte einen Unfall. Die Versicherung machte geltend, vermutliche Unfallursache sei Sekundenschlaf wegen Übermüdung gewesen. Da der Kläger sonst nur neun Stunden gearbeitet habe, hätte ihm die erhöhte Gefahr bewusst sein müssen und verweigerte den Versicherungsschutz. Die Richter ... weiter lesen
Berlin/Koblenz (DAV). Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (Az. 10 U 56/06). Der Kläger hatte das Auto unter anderem durch Veränderungen der Bereifung, an den Achsen und durch Leistungssteigerung des Motors getunt. Er überließ das Auto seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm. Nachdem beide getrunken hatten, fuhr der Freund. Durch ... weiter lesen
Berlin (DAV). Fährt ein Polizeifahrzeug aufgrund einer Kollision mit einem anderen Auto auf einen geparkten Wagen, kann der Eigentümer Schadensersatz direkt beim Halter des Polizeifahrzeugs geltend machen. Er muss sich nicht auf den Verursacher der Kollision mit der Polizei verweisen lassen. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin vom 20. November 2006 (Az. 12 U 151/05) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Polizeiauto stieß im Einsatz mit einem aus einer Grundstücksausfahrt kommenden PKW zusammen. Dessen Fahrer hatte Schuld an der Kollision. Dadurch wurde die Polizei auf den geparkten VW Jetta des Klägers geschoben. Der Eigentümer des Jettas machte für den Schadensersatz den Halter des ... weiter lesen
Begeht ein Kraftfahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit- beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung- kann unter den Voraussetzungen des § 25 StVO und der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden. Allerdings kann in Einzelfällen die Behörde bzw. das Gericht vom Fahrverbot absehen. Im vorliegenden Fall überschritt der Betroffene die zulässige Geschwindigkeit auf einer Bundesautobahn um 41 km/h, woraufhin gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 185,00 € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wurde, wobei hier schon bußgelderhöhend berücksichtigt wurde, dass der Betroffene mehrmals verkehrsrechtlich in ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Eine neben einer Kraftfahrstraße befindliche Nothaltebucht darf nicht zum Wenden benutzt werden. Wer dies dennoch tut, riskiert eine Geldbuße und ein vierwöchiges Fahrverbot. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Der Betroffene hatte auf dem rechten Seitenstreifen in Höhe einer Nothaltebucht kurz gestoppt und anschließend in einem Zug unter Benutzung beider durchgehender Fahrspuren gewendet. Schilder, die auf die Einstufung der Straße als ?Kraftfahrstraße? sowie auf das Wendeverbot hinweisen, waren etwa einen Kilometer vor der Wendestelle installiert. Das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 28. Februar 2006 (AZ ? 5 C 545/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Bei dem Auto des Klägers wurden durch Marderbiss drei Kabel zerstört, die untrennbar mit zwei Lamdasonden bzw. dem Positionsgeber verbunden sind. Die Reparatur mit dem Austausch auch dieser Bauteile kostete 702,98 EUR. Die Versicherung wollte den Schaden in diesem Umfang nicht zahlen, da ausschließlich die Kabel, nicht jedoch die Sonden und der Positionsgeber beschädigt worden wären. Dabei ... weiter lesen