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Die Klägerin ist die 1970 geborene Tochter des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe. Nach dem 1991 abgelegten Abitur hat sie im November 1992 eine Ausbildung zur Heilpraktikerin begonnen. Da der Beklagte im September 1993 seine Unterhaltszahlungen einstellte, nahm sie im November 1993 eine Anstellung in der Verwaltung einer Universität an. Im Mai 1994 brach sie die Ausbildung als Heilpraktikerin ab. In der Folgezeit bewarb sie sich bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen um einen Studienplatz für das Medizinstudium, nahm im November 1994 erfolgreich an dem (damals erforderlichen) Eignungstest teil und begann im April 1995 mit dem Studium, in dem sie im September 1997 das Physikum bestand. Sie nimmt den Beklagten für ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Wirksamkeit eines notariellen Ehevertrages zu beurteilen. Die seit 2001 geschiedenen Parteien hatten 1985 geheiratet. Der 1948 geborene Ehemann ist Unternehmensberater; seine sieben Jahre jüngere Ehefrau hatte vor der Ehe ein Hochschulstudium abgeschlossen und war als Archäologin tätig gewesen. 1988, zwei Jahre nach Geburt ihres ersten und rund ein Jahr vor Geburt ihres zweiten Kindes, vereinbarten sie Gütertrennung, schlossen den Versorgungsausgleich aus und verzichteten wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt mit Ausnahme des Unterhalts der Ehefrau wegen Kindesbetreuung. Der Ehemann verpflichtete sich im übrigen, durch laufende ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern herangezogen werden können. Der Senat hatte vor ca. zehn Jahren über eine ähnliche Fallgestaltung zu entscheiden, die allerdings in seiner Rechtsprechung ein Einzelfall blieb, weil der sogenannte Aszendentenunterhalt damals normalerweise nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens werden konnte. Seit der Erweiterung des Zuständigkeitskatalogs der Familiengerichte durch die Kindschaftsrechtsreform 1998 ist auch der Verwandtenunterhalt in aufsteigender Linie Familiensache und damit revisibel geworden. Die steigenden Heim- und Pflegekosten einerseits ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hat ein Kind eine gute soziale Bindung zu seinem rechtlichen Vater, kann der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft nicht erfolgreich anfechten. Die Anfechtung ist dann „stets unbegründet“, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 4. Januar 2018, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: XII ZB 389/16). Das gilt danach auch, wenn der leibliche Vater ebenfalls eine enge Beziehung zu dem Kind hat. Hintergrund des Streits sind die wechselnden Beziehungen einer Frau zu zwei Männern. Vom ersten Mann bekam sie zwei 2007 und 2011 geborene Söhne. Der Vater hatte nie mit der Mutter und den Kindern zusammengewohnt, hatte diese aber nahezu täglich ... weiter lesen
Berlin (jur). Stirbt der Partner nach langer Krankheit und nach nur 19 Tagen Ehe, kann immer noch ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Denn war die Heirat zeitig geplant, wegen eines vorherigen langen Scheidungsverfahrens aber unmöglich, kann dies ein Hinweis gegen das Bestehen einer Versorgungsehe sein, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Donnerstag, 14. Juni 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 11 R 5359/08). Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht ein Witwen- oder Witwerrentenanspruch in der Regel erst, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Stirbt der Ehepartner vorher, ist zu vermuten, dass die Ehe nur zur späteren Versorgung des Ehegatten geschlossen wurde. Ein Anspruch auf eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG führt in seinem Beschluss vom 29.05.2013 aus, dass sich der Bedarf eines volljährigen Kindes nicht dadurch verringere, dass es kostenfrei im Haus seiner Großmutter und ihres Ehepartners lebe (Az.: 2 WF 98/13). Der volljährige Antragsteller, welcher 1994 geboren wurde, verlangt wohl von seinem Vater Unterhalt ab Erreichen der Volljährigkeit. Der Antragsteller besucht offenbar die Höhere Handelsschule und bezieht bislang keine BAföG-Leistungen. Er lebe kostenfrei im Haus seiner ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied am 09. April 2024, dass die bestehenden Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter nicht mit dem Elterngrundrecht vereinbar sind (Az.: 1 BvR 2017/21 ). Leiblicher Vater verliert: Gericht verwehrt Vaterschaftsanerkennung Ein nichtehelicher Vater klagte auf Anerkennung seiner Vaterschaft, nachdem die Mutter des gemeinsamen Kindes und ihr neuer Partner die Vaterschaft rechtlich anerkannten. Der leibliche Vater unterhielt weiterhin Kontakt zum Kind und strebte nach der rechtlichen Anerkennung seiner Vaterschaft. Sein Antrag wurde jedoch unter Berufung auf § 1600 Abs. 2, Abs. 3 BGB vom Oberlandesgericht abgelehnt, da der rechtliche Vater bereits eine ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluß vom 30.05.2003, Az: 11 UF 850/03 1. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen kann im Mangelfall herabgesetzt werden, wenn er mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt und dadurch Wohn- und Haushaltskosten spart. 2. Zins- und Tilgungsraten für Schulden können in der Regel nur bis zur Höhe des pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO) berücksichtigt werden, wenn der das Existenzminimum ohnehin nicht abdeckende niedrigste Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige Kinder nicht geleistet werden kann. BGB § 1603 Abs. 2, ZPO § 850c Abs. 1weiter lesen
In einer Entscheidung vom 31. Januar 2024 (Aktenzeichen XII ZB 385/23 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass Elternvereinbarungen zum Umgang mit dem Kind, die mittels Vertragsstrafen oder ähnlichen Klauseln durchgesetzt werden sollen, unzulässig sind. Dies gilt besonders, wenn dadurch eine gerichtliche Prüfung des Kindeswohls umgangen wird. BGH kippt Umgangsvereinbarung ohne Kindeswohlprüfung Eine peruanische Staatsbürgerin und ihr deutscher Ex-Ehemann regelten in einem Vergleich die Umgangszeiten für ihre zwei Kinder mit der Bedingung, dass der Vater Zugewinnausgleichszahlungen leistet, sofern er zuvor Umgang mit den Kindern in Deutschland hatte. Nach der Trennung lebte die Mutter mit den Kindern in ... weiter lesen
Zum Anspruch der Witwe gegen die Erben des Ehemannes auf Ausgleich des während langjähriger Trennung erzielten Zugewinns Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Zugewinnausgleichsanspruch einer Witwe zu entscheiden, die ihren 28 Jahre älteren, schwer erkrankten Ehemann vier Jahre nach der Eheschließung verlassen hatte und seitdem unbekannten Aufenthalts war. 17 Jahre nach der Trennung hatte der Ehemann ihr einen Scheidungsantrag öffentlich zustellen lassen, war kurz darauf verstorben und von seinen drei Schwestern beerbt worden. Die Klägerin, die selbst keinen Zugewinn erzielt hat, nahm die Erbinnen auf Zugewinnausgleich in Höhe der Hälfte des Endvermögens des Erblassers ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Eine „Kinderehe“ mit einer 16-Jährigen kann in besonderen Härtefällen gültig sein. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg im Fall eines rumänischen Ehepaares in einem am Donnerstag, 9. August 2018, bekanntgegebenen Hinweisbeschluss entschieden (Az.: 13 UF 23/18). Das seit Sommer 2017 geltende „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ erlaubt eine Heirat erst mit der Volljährigkeit. Die früher mögliche Ausnahmegenehmigung ab 16 Jahren gibt es nicht mehr. Ist ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Heirat unter 16, ist die Ehe generell unwirksam, zwischen 16 und 18 soll diese per richterlicher Entscheidung aufgehoben werden. Nur besondere ... weiter lesen
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung (BGH XII ZR 124/08) die Frage geklärt, ob Unterhaltsschuldner verpflichtet sind, auch über die Einkommensverhältnisse ihrer neuen Ehepartner Auskunft zu erteilen. I. Ausgangslage: Im Rahmen von Unterhaltsstreitigkeiten kommt es immer wieder zu der Fallgestaltung, dass der in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner neu verheiratet ist, dabei selbst wenig verdient, aber eben sein neuer Ehepartner erhebliches Einkommen zu verzeichnen hat. Der Unterhaltsschuldner partizipiert im Rahmen der neuen Ehe nun hieran nicht nur faktisch wirtschaftlich, sondern auch rechtlich: Ihm steht bei bestehender Ehe ein Anspruch auf sogenannten Familienunterhalt zu, d..h. auf Teilhabe an ... weiter lesen