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Experten-Ratgeber
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1. Notwendigkeit der Möglichkeit eines Gesellschafterausschlusses Der Gesellschafterausschluss ist ein wichtiges Instrumentarium , um “Störfeuer” in der Gesellschaft zu verhindern, gesteigerten Risiken vorzubeugen, Schäden vom Unternehmen abzuwenden und schlimmstenfalls einer Liquidation oder Insolvenz vorzubeugen. Durch den Ausschluss eines Gesellschafters wird sichergestellt, dass dieser nicht mehr in der Lage ist, die Unternehmung durch blockierende und verschleppende Maßnahmen oder sogar durch aktive falsche Entscheidungen und Weisungen zu schädigen. Entsprechende Situationen können sich insbesondere bei hälftiger Stimmverteilung (sog. Pattsituationen) oder entstandenen ... weiter lesen
„Gefühlt“ nehmen die Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Unternehmern täglich zu. Durch fachkundige Beratung kann jedoch auch in diesem Bereich eine Vorbeugung und Haftungsminimierung erzielt werden. Im Fortgang dieses Artikels sollen die sechs wesentlichen Haftungsrisiken und Fallstricke für Geschäftsführer, Unternehmer und Gesellschafter aufgeführt werden. Je nach Branche und Besonderheit der jeweiligen Unternehmung dürften sich diese jedoch definitiv erweitern lassen. 1. Haftungsfalle Steuerhinterziehung / Steuerverkürzung Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung ist nicht die erste Haftungsfalle, die einem Geschäftsführer bzw. Unternehmer einfällt. Gleichwohl ist hier das Risiko einer Haftung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) ist es möglich, dass sich aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Im vorliegenden Fall sollte die GbR dazu dienen, Mehrfamilienhäusern in Ausübung eines Erbbaurechts zu erbauen und diese anschließend zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit dem Beschluss vom 12.07.2012 (Aktenzeichen: IX ZR 217/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur von dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft eingefordert werden kann. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat insbesondere die Wirkung, dass die Gesellschaftsgläubiger persönlich haftende Gesellschafter nicht mehr ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei der Auslegung von Bestimmungen, welche die Abfindung eines aus einer GmbH ausscheidenden Gesellschafters regeln, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Im Zweifel ist wohl anzunehmen, dass die Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvertrag eine auf Dauer wirksame und die gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung wollen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) müsse die Auslegung von Abfindungsklauseln anhand objektiver Umstände erfolgen. Zu den Grundmitgliedsrechten eines Gesellschafters gehöre, dass dieser bei Ausscheiden aus ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Im Rahmen der Gehälterspanne für Geschäftsführer einer GmbH existieren gravierende Unterschiede. So ist es nicht selten, dass Vergütungen dieser Position in einem Unternehmen dieser Gesellschaftsform im Vergleich zu vergleichbaren Unternehmen unverhältnismäßig hoch liegen. Problematisch ist dies dann, wenn der Verdacht nahe liegt, dass die Höhe der Gehälter lediglich durch die Gesellschaftsverhältnisse zustande kommt, mithin verdeckte Gewinnausschüttungen ... weiter lesen
1. Grundsatz der Haftungsbeschränkung des Gesellschafters einer GmbH Die Haftung eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in Deutschland grundsätzlich auf seine Einlage in das Stammkapital der Gesellschaft beschränkt. Dies bedeutet, dass der Gesellschafter im Normalfall nicht mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haften kann: 2. Fälle der persönlichen Haftung des GmbH-Gesellschafters Der Gesellschafter einer GmbH kann insbesondere in nachfolgenden Fallkonstellationen persönlich und unbeschränkt mit dem Privatvermögen haften (nicht abschließend): ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat insbesondere die Wirkung, dass die Gesellschaftsgläubiger die persönlich haftenden Gesellschafter nicht mehr belangen können. Umgekehrt können die Gesellschafter nicht mehr länger befreiend die Leistung an die Gläubiger der Gesellschaft bewirken. Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann die persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur von dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hierdurch soll Freiberuflern bei der Wahl der Rechtsform eine Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung plant laut ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ (BT- Drucks. 17/10487) das Hinzukommen einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für die Angehörigen der freien ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Bundesregierung plant laut ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ (BT- Drucks. 17/10487) die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für die Angehörigen der freien Berufe. Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll aber weiterhin bestehen bleiben. Hierdurch soll diesen bei der Wahl der Rechtsform eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Erwerber eines Handelsgeschäfts haftet gemäß § 25 I HGB für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers, wenn er das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt. Mit Urteil vom 02.12.2011 (AZ: 20 U 134/10) hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass von der Fortführung der Firma als Handelsname des Kaufmanns, die Übernahme einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung zu unterscheiden sei. Die Firmenfortführung ... weiter lesen
Mit Urteil vom 15.04.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zur eigenmächtigen Gehaltserhöhung des Geschäftsführers ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung (AZ.: II ZR 44/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Der BGH entschied, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der sich in einem Anstellungsverhältnis mit der Kommanditgesellschaft (KG) befindet und im Verhältnis zur Komplementär-GmbH von den Beschränkungen des Insichgeschäfts befreit ist, mit sich selbst eine Gehaltserhöhung vereinbaren kann. Allerdings, so ... weiter lesen