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Weitere Informationen zum Thema Gesellschaftsrecht

Das deutsche Gesellschaftsrecht ist eng verbunden mit dem Handelsrecht und dem Kapitalmarktrecht. Das Gesellschaftsrecht regelt unter anderem die Gründung von Unternehmen, die Haftung, die Vertretung, sowie die Auflösung von Gesellschaften.

Es wird zwischen sogenannten Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Personengesellschaften kennzeichnen sich dadurch, dass die Gesellschafter unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. So haften sie zum einen mit dem Gesellschaftsvermögen, zum anderen aber auch mit ihrem Privatvermögen. Die typischen Personengesellschaften in Deutschland sind die OHG, die KG und die GbR (BGB-Gesellschaft).

Kapitalgesellschaften sind hingegen juristische Personen mit Rechtsfähigkeit, die im Handelsregister einzutragen sind. Der wesentliche Unterschied zur Personengesellschaft ist die Haftung und die Fremdorganschaft. Bei einer Aktiengesellschaft ist der Vorstand beispielsweile das vertretungsberichtige Organ. Die Haftung ist bei Kapitalgesellschaften auf das Stamm- und Grundkapital beschränkt. Dementsprechend ist erforderlich, dass bei der Gründung einer solchen Gesellschaft ein Mindeststammkapital eingezahlt wird. Durch diese gesetzliche Regelung im Gesellschaftsrecht soll sichergestellt werden, dass im Falle der Insolvenz genug Insolvenzmasse zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung steht.

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