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Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin im Auftrag der Volkswagen AG (Zentrale in Wolfsburg) wegen der Verletzung des Markenrechts Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durchgesetzt werden sollen. Der von der Abmahnung betroffene Händler soll Ventilkappen, Türschlossabdeckungen und Felgendeckeln, die mit den Marken der Volkswagen AG gekennzeichnet seien vertrieben haben. Jedoch würde es sich bei diesen Produkten der Abmahnung zufolge nicht um Originalware handeln würde. Wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht fordert die Kanzlei Lubberger Lehment ... weiter lesen
Es wird darüber berichtet, dass die iOcean UG erneut eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes verschickt haben soll. Inhalt der Abmahnung: In der neusten Abmahnung wird eine fehlende Registrierung im Verpackungsregister (LUCID) und somit ein Verstoß gegen § 9 Abs.4 VerpackG gerügt. In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon über diverse Abmahnungen der iOcean UG, die insbesondere von dem bekannten Abmahnanwalt S. aus Berlin verschickt wurden, berichtet: https://ra-herrle.de/2022/02/10/abmahnung-ra-s-iocean-ug-hundehalsbaender/ https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-ra-s-u-a-fuer-ssd-media-und-computer-ug-192604.html ... weiter lesen
Die Kanzlei Noerr aus Hamburg verschickt eine Abmahnung für die LaSelva Toskana Feinkost Vertriebs GmbH und der LaSelva società bioagricola a.r.l. wegen einer Markenrechtsverletzung . Inhalt der Abmahnung: Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er angebotene Teeprodukte mit der Marke „LaSelva“ bezeichnet hat. Er betreibt einen Online-Shop, bei dem die besagten Teesorten zum Kauf angeboten wurden. Die Marke „LaSelva“ ist markenrechtlich geschützt und der Abgemahnte ist nicht der ausschließliche Lizenznehmer. Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht. Forderung aus der Abmahnung: Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer ... weiter lesen
Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg im Auftrag des VfL Bochum wegen der Verletzung von Rechten an der Marke "VfL Bochum" Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des VfL Bochum durchgesetzt werden soll. Dieser ist Inhaber der Rechte an der Wortmarke "VfL Bochum" und dem dazugehörigen bekannten Emblem des Fußball-Vereins. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen online Schlüsselanhänger unter Verwendung der Unternehmenskennzeichen zum Verkauf angeboten zu haben. Zur Nutzung dieses ... weiter lesen
Der u.a. für Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hatte über eine Klage des Schutzverbandes Dresdner Stollen gegen die Verwendung der Bezeichnung "Dresdner Christstollen" und die Benutzung des für den Verband geschützten Qualitätssiegels zu entscheiden. Der Kläger ist ein Verband von Dresdner Bäckern, der sich für den Schutz der Bezeichnung "Dresdner Stollen" als geographische Herkunftsangabe einsetzt und die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Dresdner Stollen fördert. Er hat sich zu diesem Zweck zwei Kollektivmarken eintragen lassen, nämlich "Dresdner Christstollen" sowie "Qualitätssiegel". Die Mitgliedschaft in diesem Verein steht jedem offen, der Stollen in Dresden ... weiter lesen
Abmahnung der Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen "Hill Ficker " Die Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek verschickten aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Tommy Hilfiger Europe B.V. durchgesetzt werden sollen. Der Gegenstand der Abmahnung ist ein auf ein T-Shirt gedruckter Spruch "Hill Ficker". Diese Verwendung des Zeichens würde der Abmahnung zufolge eine Verletzung des Markenrechts der Tommy Hilfiger Europe B.V. darstellen. Begründet wird die Verletzung damit, dass durch die Verwendung eine Verunglimpfung der bekannten Marke Tommy ... weiter lesen
Abmahnung der Kanzlei Sonnenberg Fortmann / 24IP Law Group mit Sitz in München, Berlin, Düsseldorf und Paris im Auftrag der The Polo Lauren Co. L.P. (New York) wegen der Marke " Polo Ralph Lauren " Die Kanzlei Sonnenberg Fortmann, welche auch unter 24IP Law Group auftritt, verschickte aktuell wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der The Polo Lauren Co. L.P. (New York) durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der weltweit bekannten Marke "Polo Ralph Lauren", die insbesondere für ihre Polo-Hemden Bekanntheit genießt. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe in seinem Laden Bekleidungsstücke angeboten, die mit dem ... weiter lesen
Nicht nur obskure Wirtschaftsverbrecher, sondern auch relativ gutgläubige Händler können durch den Vorwurf der Produktpiraterie betroffen werden, vor allem beim Verkauf renommierter Markenwaren im Internet. Wurde eine gefälschte Ware in Unkenntnis der Fälschung erworben und wird diese über Auktionsplattformen wieder veräußert, so ist das Risiko hoch, vom Label-Inhaber abgemahnt zu werden. Die Inhaber bedeutender Marken und Geschmacksmuster im In- und Ausland beauftragen sehr aktiv Rechtsfirmen für die Versendung der Abmahnungen. Die Kanzlei Lempe&Kessler (Würzburg – Dresden) versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der SKODA AUTO GmbH wegen angeblich begangener ... weiter lesen
Abmahnung der MBBS Rechtsanwälte Meyer-Bohl Wenk-Fischer aus Hamburg im Auftrag von Mandanten wegen der Verletzung von "TORNADOR". Die MBBS Rechtsanwälte Meyer-Bohl Wenk-Fischer aus Hamburg vertreten die Interessen der Herren Bendel. Sie verschickten nun eine Abmahnung, mit der vermeintliche Markenrechtsverletzungen gerügt werden. Konkreter Gegenstand der Abmahnung sind Reinigungspistolen. Die Herren Bendel haben die Marke "TORNADOR" für Autopflegemittel und Reinigungsmaschinen angemeldet. Reinigungsmittel und -geräte seien jedoch auch unter der Bezeichnung "TORNADO" auffindbar. Der von der Abmahnung Betroffene habe die Bezeichnung ... weiter lesen
Abmahnung der 24IP LAW GROUP SONNENBERG FORTMANN im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH wegen der Verletzung der Marke "Mensch ärgere Dich nicht". Die 24IP LAW GROUP SONNENBERG FORTMANN vertritt die Interessen der Schmidt Spiele GmbH, welche Hersteller von bekannten Brett- und Gesellschaftsspielen, unter anderem dem bekannten Spiel "Mensch ärgere Dich nicht", ist. Bei der Bezeichnung "Mensch ärgere Dich nicht" handelt es sich um eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke zugunsten der Schmidt Spiele GmbH, die somit geschützt ist. Der von der Abmahnung Betroffene habe über eBay ein Brettspiel zu Kauf angeboten und mit der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im vorliegenden Falle ging es um eine namhafte Marke, die ihr Image insbesondere im Internetverkauf schützen wollte. Ein Unternehmen für Sportartikel erwägt ein Verbot „selektiver Vertriebssysteme“. Die neuen E-Commerce-Regeln für Produkte dieses Unternehmens sollen spätestens ab 2013 europaweit gelten. Dabei will das Unternehmen den Vertragshändlern untersagen, ihre Produkte auf online-Marktplätzen anzubieten. Auf diesen Plattformen dürfen regelmäßig zum Einen auch private Verkäufer Waren anbieten und ... weiter lesen
Die Kanzlei Fortmann Tegethoff vertritt die Interessen der Schmidt Spiele GmbH. Derzeit verschicken die Rechtsanwälte eine Abmahnung, mit welcher der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung erhoben wird. Inhalt der Abmahnung: Konkreter Gegenstand der Abmahnung ist die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“. Diese ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Nr. 293721 zugunsten der Schmidt Spiele GmbH eingetragen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf eBay Kleinanzeigen das Spiel „Ludo“ der Firma Lego angeboten zu haben und die Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ verwendet zu haben. Die Verwendung der Marke sei ohne ... weiter lesen