Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Pirmasens - Markenrecht
Rechtsanwälte für Markenrecht im Umkreis von 100 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Kanzlei Meissner & Meissner aus Berlin mahnt im Auftrage der Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) wegen Verletzungen der Marke "Stormriders" ab. Über die Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt): Die Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin treibt Handel mit Textilien sowie dem Erwerb und der Verwertung von gewerblichen Schutzrechten. Sie ist Inhaberin diverser Marken, wie u.a. "PARTYANIMAL", "BRLN", "HNY" oder auch der Wortmarke "Stormriders" für Bekleidung. Inhalt der Abmahnung: Inhalt der durch die Kanzlei Meissner & Meissner ausgesprochenen Abmahnung, ist der Vorwurf des Anbietens von ... weiter lesen
Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München im Auftrag der Naketano GmbH wegen der Verletzung von Rechten an der Wortmarke "Brave New Word" Die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Naketano GmbH durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der eingetragenen Marke "Brave New Word". Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online Produkte im Bereich Textilien zum Verkauf angeboten und diese mit "Brave New Word" bezeichnet zu haben. Zudem ... weiter lesen
Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg im Auftrag der TSV München 1860 GmbH & Co. KGaA wegen der Verletzung von Rechten an den geschützten Wortmarken "1860 München" und "TSV 1860". Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der TSV München 1860 GmbH & Co. KGaA durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an den Wortmarken "1860 München" und "TSV 1860". Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen über die Internethandelsplattform eBay ... weiter lesen
Über die markenrechtlichen Abmahnungen von Swarovski bei EBay wird bereits seit längerer Zeit im Internet berichtet. Auch die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel (München) versendet derzeit im Auftrag der Swarovski AG Abmahnungen wegen angeblich begangenen Markenrechtsverletzungen. Anlass des Schreibens ist eine angebliche Verletzung der Kennzeichenrechte von Swarovski. Die abgemahnte Unternehmerin bietet Bücher auf der Internetplattform Ebay zum Verkauf und verwendet dabei den Markennamen „Swarovski“ in ihrer Werbung. Der Abgemahnten wird vorgeworfen, dass die Werbung im Verkehr so missverstanden werden kann, dass das ganze Produkt von Swarovski stammt oder dass das Produkt von ... weiter lesen
Schreiben der Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart im Auftrag der Playboy Enterprises International Inc. wegen unberechtigter Nutzung der Marke "Playboy-Häschenkopf“ Die Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart verschickte vor kurzem eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Playboy Enterprises International Inc. durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der umfangreich geschützen Bild-Marke "Playboy-Häschenkopf“. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird die Nutzung des „Playboy-Häschenkopfes“ im geschäftlichen Verkehr durch den Verkauf von TShirts vorgeworfen. Auf diesen ... weiter lesen
Der u.a. für Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hatte über eine Klage des Schutzverbandes Dresdner Stollen gegen die Verwendung der Bezeichnung "Dresdner Christstollen" und die Benutzung des für den Verband geschützten Qualitätssiegels zu entscheiden. Der Kläger ist ein Verband von Dresdner Bäckern, der sich für den Schutz der Bezeichnung "Dresdner Stollen" als geographische Herkunftsangabe einsetzt und die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Dresdner Stollen fördert. Er hat sich zu diesem Zweck zwei Kollektivmarken eintragen lassen, nämlich "Dresdner Christstollen" sowie "Qualitätssiegel". Die Mitgliedschaft in diesem Verein steht jedem offen, der Stollen in Dresden ... weiter lesen
Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH aus Hamburg wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke „Gaya„. Unabhängig davon werden von dieser Kanzlei im Auftrage der FAST Fashion Brands GmbH auch die Marken "myMo„, MO", "USHA", HOMEBASE", "Isha", "Izia" und "faina" abgemahnt. Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickt aktuell ... weiter lesen
Die Kanzlei CBH aus Hamburg verschickt erneut für die Fast Fashion Brands GmbH , ebenfalls aus Hamburg, Abmahnungen wegen einer Markenrechtsverletzung . Inhalt der Abmahnung: Der/Die Abgemahnte betreibt einen Onlineshop. Ihm/Ihr wird vorgeworfen auf diesem Onlineshop Produkte zum Kauf angeboten und mit der Marke „ESHA“ beworben sowie beschrieben zu haben. „ESHA“ stellt eine geschützte Marke dar. Die ausschließliche Lizenznehmerin ist diesbezüglich die Fast Fashion Brands GmbH. Der/Die Abgemahnte habe ohne Zustimmung der GmbH die Marke „ESHA“ verwendet. Folglich wird gegen dem/der Abgemahnten eine Markenrechtsverletzung an der DE-Marke 30 2016 023 794 ... weiter lesen
Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg im Auftrag des SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH wegen der Verletzung von Rechten an der Marke " SG Dynamo Dresden" Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH durchgesetzt werden sollen. Diese sei vom SG Dynamo Dresden e. V. bevollmächtigt die Markenrechte gerichtlich und außergerichtlich im eigenen Namen geltend zu machen. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen online Produkte zum Verkauf angeboten und diese mit ... weiter lesen
DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - Bundesgerichtshof setzt Spekulationsmarken Grenzen - Der u.a. für Markensachen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte sich erstmals mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Privatpersonen Rechte an von ihnen angemeldeten Marken geltend machen können. Der in Frankreich lebende Beklagte, der seinerzeit keinen Geschäftsbetrieb unterhielt, meldete am 24. November 1992 in Frankreich das Zeichen "Classe E" (u.a.) für Kraftfahrzeuge an, das auch eingetragen wurde. Im November 1995 erfolgte auf Antrag des Beklagten vom 19. April 1993 die internationale Registrierung der Marke für Deutschland. Seit Mitte des Jahres 1993 verwendet die Klägerin in der Werbung ... weiter lesen
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Zierhut IP aus München im Auftrag der Zapf Creation AG aus Rödental eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll. Inhalt der Abmahnung: Die Zapf Creation AG ist die Herstellerin von Kinderspielzeug. Die Kinderspielzeuge werden unter der Bezeichnung „BABY born“ zum Kauf angeboten. Die Bezeichnung „BABY born“ ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum als Marke unter der Registernummer 002468346 eingetragen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Zubehörartikel mit dem Markenzeichen „BABY born“ beworben haben soll, obwohl es sich dabei nicht um Originalware ... weiter lesen
Es wird darüber berichtet, dass die R&K Smoke Master GmbH aus Wuppertal eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll. Inhalt der Abmahnung: Die R&K Smoke Master GmbH soll die Rechte an der deutschen Marke „Da Vinci“ innehaben. Die Marke sei unter der Registernummer 302017021598 in der Warenklasse 34 eingetragen. Dies gilt unter anderem für Raucherzubehör, Wasserpfeifen, Wasserpfeifen-Schläuche, Tabak für Wasserpfeifen und Tabakwaren für Wasserpfeifen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er in einem Angebot seinerseits ein Zeichen verwendet habe, welches eine Verletzung der Rechte an der Marke „Da Vinci“ darstelle. ... weiter lesen