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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen. Grundsätzlich guter Schutz für Wohnungsmieter vor Kündigung In Deutschland besteht ein grundsätzlich guter Schutz des Mieters vor einer Kündigung durch den Vermieter. Deswegen ist das Mietsystem in Deutschland (anders als in anderen Ländern) auch so beliebt. Das ändert sich gerade. In Ballungszentren, wo die Nachfrage nach Wohnraum stark und die Mietpreise durch gesetzliche Regelungen gebremst sind, entsteht zunehmend ein starkes Bedürfnis der Vermieter, die Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Der Vorteil: Man kann dann an neue Mieter zu einer höheren Miete vermieten. ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Leibliche Nichten und Neffen des Vermieters sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses zum Vermieter Familienangehörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (BGH, Urteil vom 27. Januar 2010 – VIII ZR 159/09 –, BGHZ 184, 138-148). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs unter anderem dann kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für seine Familienangehörigen benötigt. Hier stellt sich die Frage, wer Familienangehörige im Sinne des Gesetzes ist? Der ... weiter lesen
Neben der Wohngegend ist die Größe der Wohnung die wohl wichtigste Grundlage für einen Mietinteressenten, sich für eine Wohnung zu entscheiden. Wie selbstverständlich lesen wir im Mietvertrag etwa: 3 Zimmer, Küche, Flur, Bad, EBK, sanierter Altbau, Parkett neu, ca. 96,45 m². Alle Informationen können sofort überprüft werden. Nur die für den Mietzins üblicherweise entscheidende Information, die Wohnfläche, kann der Interessent bei Mietvertragsabschluss praktisch nicht überprüfen. Bei Mietvertragsbeginn kommt kaum ein Mieter auf die Idee, die Wohnungsgröße nachzumessen. Nach einigen Jahren Mietzeit stellt manch einer nun fest: Die 95 m² Wohnung ... weiter lesen
Die zehn wichtigsten Fragen mit Antworten von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Frage 1: Was ist nach Erhalt der Kündigung als erstes zu tun? Der Vermieter kann Wohnraum nicht einfach kündigen. Er braucht einen Kündigungsgrund. Der Kündigungsgrund muss in der Kündigung angegeben sein. Fehlt ein Grund, können Sie die Kündigung ignorieren. Frage 2: Kann der Vermieter einen einfach aus der Wohnung werfen? Nein. Wenn man nicht freiwillig auszieht, muss der Vermieter zunächst Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht des Wohnsitzes) einreichen. Er braucht einen rechtskräftigen ... weiter lesen
Zum Urteil des Landgerichts Hamburg (LG Hamburg, Urteil vom 25. November 2014 – 334 S 20/14) ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ausgangslage: Klar ist, dass der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist, wenn in der Umgebung der Wohnung gebaut wird. Lärm und Schmutz, oft auch schwere Erschütterungen machen den Mietern das Leben zur Hölle. Gerade diejenigen, die ansonsten recht ruhig wohnen, stellen eine erhebliche Abweichung der Wohnqualität von der ursprünglichen fest und gehen selbstverständlich von einer entsprechenden Mietminderung aus. Die Gerichte machen da manchmal nicht mit. Hier in Berlin ist das Problem unter dem ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin zur Modernisierung von Wohnraum: Wenn der Vermieter bei der Auftragsvergabe Firmen bevorzugt, die zu überhöhten Preisen arbeiten, kann er die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht in der Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umlegen. (Mieterhöhung wegen Modernisierung) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.12.2008, Az. VIII ZR 84/08) lässt die Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierungsarbeiten des Vermieters nur in der Höhe für zulässig erachtet, die den angemessenen, also ortsüblichen Handwerkerkosten entsprach. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einen ... weiter lesen
Muss man für die Vermietung von Gewerberäumen Umsatzsteuer entrichten? • Die gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. • Bei der Neuerrichtung von Gebäuden oder der Instandsetzung ist diese Befreiung für den Vermieter oft nachteilig, da er in diesem Fall die auf die Baukosten zu zahlende Umsatzsteuer nicht abziehen kann. • Erfolgt die Vermietung/Verpachtung des Grundstücks oder des Gebäudes gewerblich, kann der Vermieter zur Umsatzsteuer optieren. Er unterwirft sich damit freiwillig der Umsatzsteuerpflicht für die Mieteinnahmen. Im Gegenzug kann er die Umsatzsteuer aus den an ihn gestellten ... weiter lesen
Und wie kann ich meine Ansprüche im Immobilienkaufvertrag sichern? Bei einem Immobilienerwerb besteht in der Praxis häufig die Gefahr, dass entweder die Immobilie sachlich mangelhaft ist. Dies ist etwa der Fall, wenn die Bausubstanz des auf dem Grundstück stehenden Gebäudes Mängel aufweist (z.B. Hausschwamm, Ungezieferbefall, Feuchtigkeit, Mängel der Statik, etc.). Ein weiteres Problem stellen regelmäßig fehlender Baugenehmigungen, behördliche Bauverbote oder Baulasten dar, die eine bestimmte Pflicht zur Benutzung eines Gebäudes vorschreiben. Vor Erwerb eines Grundstücks ist es deshalb regelmäßig sinnvoll, ein Sachverständigengutachten über die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen In Mietverhältnissen über Gewerberäume ist das Minderungsrecht des Mieters oft beschränkt. Während ein Ausschluss des Minderungsrechts in der Regel unwirksam ist, sind Klauseln, die die Mietminderung von bestimmten Formalien abhängig machen, von den Gerichten als wirksam anerkannt. So ist zum Beispiel die Klausel „Eine Minderung der Mietzahlungen ... ist nur möglich bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen“ nicht nach § 307 BGB unwirksam (KG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 2015 – 8 W 45/15 –, juris) . Miete immer unter ... weiter lesen
Vermieter kündigt wegen des Vorwurfs „krimineller Hausverwaltungsgeschäfte und Machenschaften“ durch den Mieter. Der Mieter hatte diese Vorwürfe im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens geäußert. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.3.2013, AZ: 65 S 403/12. Ausgangslage: Beleidigungen oder sonstige Straftaten des Mieters gegenüber dem Vermieter können den Vermieter zur fristlosen, bzw. ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen. Je nach Schwere des Vorwurfs, kann eine solche Kündigung sogar ohne vorherige Abmahnung zulässig sein. ... weiter lesen
Der Vermieter will einen Mieter, der keinen Ärger macht. Immer ausgefeilter, immer bohrender werden deshalb die Fragen, die er einem potentiellen Mieter stellt. Einige Mieter reichen edle Bewerbungsmappen ein, ganz wie Universitätsabsolventen im Gerangel um einen gut dotierten Posten. Der ideale Mieter muss nicht nur Akademiker und am Besten Single mit Niveau sein. Er muss vor allem ein gutes geregeltes Einkommen haben und insgesamt den Eindruck machen, dass er die Miete immer pünktlich zahlen wird. Um da sicher zu gehen, verlangen Vermieter Auskunft und zunehmend auch Nachweise. Darf der Mieter hier lügen und etwa die 2 unterhaltspflichtigen Kinder verschweigen, denen er regelmäßig Unterhalt zahlt? ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ende des Jahres bekommen die meisten Wohnungsmieter ihre Betriebskostenabrechnungen. Da die Kosten generell meistens steigen, sind regelmäßig erhebliche Nachzahlungen für die Vergangenheit zu entrichten. Die Nachzahlungen schuldet der Mieter allerdings nur dann, wenn die Betriebskostenabrechnung auch wirksam ist. Ist die Betriebskostenabrechnung zum Beispiel schon formell unwirksam, weil sie die wesentlichen Dinge, die eine Betriebskostenabrechnung enthalten muss, nicht enthält, ist ein Nachforderungsbetrag nicht geschuldet. Doch welche Anforderungen werden an die formelle ... weiter lesen