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Beim Erwerb eines Grundstücks oder einer sonstigen Immobilie muss der Käufer besonders darauf achten, dass der Verkäufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Es gilt nämlich der öffentliche Glaube des Grundbuchs. Wenn der Käufer sich mit dem als Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Veräußerer über den Immobilienerwerb einigt, kann er nach notarieller Beurkundung und Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch wirksam Eigentum erwerben. Der gutgläubige Erwerb von Eigentum ist demnach nur dann möglich, wenn das Grundbuch den Veräußerer als Eigentümer ausweist. Selbst wenn der Veräußerer - aus welchen ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In einer Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 21.10.2009, Az. VIII ZR 64/09) die Räumungsklage eines Vermieters abgewiesen, der fristlos gekündigt hatte. Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter die fristlose Kündigung darauf gestützt, dass das Jobcenter die Miete für die Mieter trotz Abmahnung immer wieder verspätet gezahlt hatte. Der Bundesgerichtshof meinte, dass dem Mieter ein etwaiges Verschulden des Jobcenters nicht zuzurechnen sei. Dem Mieter sei zugute zu halten, dass er wegen seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse auf die Leistungen des ... weiter lesen
Haben Sie gemeinsam mit anderen eine Wohnung angemietet, etwa mit Ihrem Ehepartner, Lebensgefährten oder auch Freunden im Fall einer Wohngemeinschaft? Auch Geschäftsräume werden oft von mehreren Personen angemietet. Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wer die Kaution zurückverlangen kann, wenn das Mietverhältnis beendet ist? Diese Frage hat das Kammergericht Berlin in seinem Beschluss vom 02.02.2012, 8 U 193/11 beantwortet. In dem Fall wurden drei Mitmieter von der ehemaligen Vermieterin auf rückständige Miete verklagt. Es ging um die Berechtigung einer Mietminderung wegen Schimmels. Nur einer der Beklagten verlangte im Wege der sog. Widerklage die Kaution zurück, jedoch vergeblich. Nach ... weiter lesen
Zur Vermeidung von Streitigkeiten empfehlen sich im Gewerberaummietvertrag klare Regelungen zum Konkurrenzschutz. Auch ohne eine vertragliche Regelung kann ein so genannter vertragsimmanenter Konkurrenzschutz zugunsten des Mieters bestehen. Das gilt z.B. dann, wenn der Mieter bei Anmietung einziger Anbieter einer bestimmten Leistung in einem größeren Objekt ist. Der vertragsimmanente Konkurrenzschutz kann im Gewerberaummietvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Mieter in Kenntnis einer bereits bestehenden Wettbewerbssituation neu anmietet. Aus der ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Bei Mängeln der Gewerbemietsache hat der Gewerbemieter unter Umständen das Recht, den Gewerbemietvertrag nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich fristlos zu kündigen. Doch Vorsicht! Zunächst berechtigt nur ein besonders schwerwiegender Mangel zu einer fristlosen Kündigung des Gewerbemietvertrages. Hierzu berechtigt etwa eine nachhaltige Gesundheitsgefährdung, die Vorenthaltung des Gebrauchs der Gewerbeflächen, oder ein schwerer Wasserschaden. Der Gewerbemieter muss das Mietverhältnis rechtzeitig kündigen. Eine fristlose Kündigung muss zeitnah zu dem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Mit dem Herbstbeginn startet auch dieses Jahr wieder die Heizsaison und damit die Saison des Schimmelpilzes. Im Sommer gibt es auch für anfällige Wohnungen wenige Probleme mit Schimmelpilz, da es an der erforderlichen Feuchtigkeit zur Entwicklung des Pilzes fehlt. Zudem lüften Mieter im Sommer auch öfter als im Herbst. Kommt der Herbst dann aber wieder, kann man sich auch darauf verlassen, dass die Schimmelpilzproblematik wieder akut wird. Im Hinblick auf die Ansprüche wegen Schimmelpilzes in der Wohnung kommen für Mieter verschiedene Optionen in Betracht. Voraussetzung ... weiter lesen
Der Vermieter darf nicht die auf die Instandsetzung entfallenden Kosten umlegen. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2014, VIII ZR 88/13. Ausgangslage: Wenn der Vermieter modernisiert, darf er die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen auf den Mieter umlegen. Nicht umlegen darf er die Instandsetzungskosten. Umstritten ist immer wieder, was das konkret für den jeweiligen Prozess, für die Darlegungs- und Beweislast und die Wirksamkeit der Mieterhöhungserklärung bedeutet. Der Fall: Eine Vermieterin hatte verschiedene Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt und je nach Baufortschritt insgesamt fünfmal ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin zur Modernisierung von Wohnraum: Wenn der Vermieter bei der Auftragsvergabe Firmen bevorzugt, die zu überhöhten Preisen arbeiten, kann er die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht in der Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umlegen. (Mieterhöhung wegen Modernisierung) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.12.2008, Az. VIII ZR 84/08) lässt die Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierungsarbeiten des Vermieters nur in der Höhe für zulässig erachtet, die den angemessenen, also ortsüblichen Handwerkerkosten entsprach. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einen ... weiter lesen
Der Vermieter muss die Anbringung einer Markise auf dem Balkon erlauben, soweit dies sein Eigentum nicht erheblich beeinträchtigt - AG München vom 07.06.2013, 411 C 4836/13 Der Frühling naht in großen Schritten, und noch freut sich jeder über die Sonne. Aber schon bald wird sie wieder so vom Himmel brennen, dass sich mancher Mieter auf seinem Balkon ein wenig Schatten wünscht und gerne eine Markise anbringen würde. Nach einem Urteil des AG München ist der Vermieter unter bestimmten Umständen auch verpflichtet, der Montage einer solchen Markise zuzustimmen, und kann den Mieter nicht darauf verweisen, einen Sonnenschirm aufzustellen. Das Urteil des AG München zur Markise ... weiter lesen
Bei Vorliegen von Mängeln der Mietsache wird Vermieter regelmäßig an Baumaßnahmen denken. Zumindest soweit diese in der Wohnung des Mieters stattfinden müssen, ist zu beachten, dass der Vermieter hierzu Zutritt zur Wohnung benötigt. Zur Begutachtung des Zustandes der Wohnung kann der Vermieter nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung eine Besichtigung verlangen. Baumaßnahmen in der Wohnung können aber nicht ohne weiteres gegen den Willen des Mieters durchgeführt werden. Die Rechte des Vermieters unterscheiden sich maßgeblich danach, ob es sich um notwendige Instandsetzungsmaßnahmen handelt oder um vom Vermieter gewünschte Modernisierungen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Vermieter über Mängel informieren: Treten Mängel in der Wohnung auf, sollte der Mieter den Vermieter in jedem Fall direkt darüber informieren. Ob man vom Vermieter überhaupt die Beseitigung verlangen oder die Miete mindern will, spielt an der Stelle noch keine Rolle. Hintergrund ist folgender: Zeigt der Mieter die Mängel nicht an und vergrößern diese sich später, kann der Vermieter wiederum unter Umständen Schadensersatz verlangen. Im Gegensatz zum Mieter hat der ja keinen Zugriff auf die Wohnung und daher keine ... weiter lesen
1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Zieht der Mieter in die Wohnung ein und überweist dem Vermieter die monatlichen Mietzahlungen mehrmals, ohne dass der Vermieter hier ausdrücklich widerspricht, ist in der Regel ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Ein solcher Mietvertrag ist für den Mieter häufig günstiger, da in solchen Fällen die gesetzlichen Regelungen gelten. Diese sind mieterfreundlich. Tipp für Mieter: Wenn Sie einige Zeit in der Wohnung wohnen und die Miete überwiesen haben, ohne dass der Vermieter dem widersprochen hat: Unterzeichnen Sie keinen schriftlichen Mietvertrag, ohne ... weiter lesen