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Zu den Folgen eines Vorvertrages, durch den sich künftige Mietparteien verpflichten, einen Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen Kurzfassung Aus einem Vertrag vor dem eigentlichen Vertrag ergeben sich Rechte, aber auch Pflichten. Löst sich beispielsweise der künftige Mieter einseitig von einer bindenden Vereinbarung, einen Mietvertrag abzuschließen, hat er unter Umständen trotzdem die vereinbarte anvisierte Miete (als Schadensersatz) zu zahlen. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der abzuschließende Mietvertrag erstmals hätte gekündigt werden können. Das musste jetzt eine sich in diesem Sinne Verpflichtete erfahren. Amtsgericht und Landgericht Coburg verurteilten sie zur Zahlung von rund 1.500 € ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.5.2015, Aktenzeichen 235 C 133/13. Schlagzeile „Mietspiegel gekippt“ – Vorbemerkung: Man konnte am Montag nach dem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg in den Schlagzeilen lesen, das Gericht habe den Mitspiegel gekippt. Dazu muss man zunächst folgendes anmerken: das kann das Amtsgericht Charlottenburg gar nicht tun. Entschieden hat nur eine Abteilung des Amtsgerichts, eine andere kam schon zu einem anderen Urteil. Andere Gerichte sind an das Urteil nicht gebunden, zudem ist dieses berufungsfähig. Somit kann man die gewählte ... weiter lesen
Beim Thema Tierhaltung während des Mietverhältnisses gelten folgende 7 Grundsätze: 1. Der Vermieter darf dem Mieter nicht das Halten aller Tiere verbieten. Eine Klausel „Haltung von Tieren ist untersagt" ist unwirksam. Die Folge: Ein Verbot der Tierhaltung gilt nicht. Der Mieter darf - in angemessenem Umfang - die Tiere seiner Wahl halten. Der Vermieter darf die Tierhaltung dann nur nach konkreter Störung durch das Tier verbieten. 2. Eine Klausel, die dem Mieter die Tierhaltung generell - unter Erlaubnisvorbehalt - untersagt, ist so auszulegen, dass der Mieter nur für das Halten von größeren Tieren eine Erlaubnis benötigt. 3. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf nur das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Heute unter anderem mit folgenden Themen: Vorratsdatenspeicherung II. Versuch Der Justizminister Heiko Maas hat die Leitlinien für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs sollen angeblich beachtet werden. Soweit ersichtlich, soll das Ganze dadurch geschehen, dass der E-Mail Verkehr nicht gespeichert wird. Welche verfassungsrechtlichen Bedenken gibt es weiterhin? In Frankreich gibt es bereits ein solches Gesetz, der Überfall auf Charlie Hebdo wurde nicht verhindert. Ist ... weiter lesen
Winterdienstkosten können auf die Mieter einer Wohnung nur dann umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Verpflichtet der Mietvertrag hingegen die Mieter, den Schnee selbst zu räumen, kann ein Hausmeister o.ä. nur dann beauftragt und die Winterdienstkosten umgelegt werden, wenn die Mieter ihrer Räumpflicht nicht nachkommen oder aber dem Vermieter eine Rückholmöglichkeit eingeräumt wurde (Urteil des AG Steinfurt vom 13.02.2014, 21 C 1668/12). Der Fall mit den Winterdienstkosten Im streitgegenständlichen Mietvertrag über eine Wohnung wurden die Mieter ausdrücklich selbst verpflichtet, im Winter bei Bedarf den Schnee zu beseitigen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Das Thema Untervermietung ist ein Dauerbrenner im Mietrecht. Wer als Mieter z. B. für eine gewisse Zeit ins Ausland geht oder vorübergehend beruflich den Standort wechselt, aber zu günstigen Bedingungen wohnt, wird über eine Untervermietung nachdenken. Hier kursieren zahlreiche Halbwahrheiten unter Mietern hinsichtlich der Frage, ob es einen Anspruch darauf gibt, unterzuvermieten und wenn ja in welchem Umfang. Mietvertrag überprüfen: Als erstes sollten Mieter in diesem Zusammenhang einen Blick in ihren Mietvertrag werfen. Findet sich dort eine Regelung dazu, dass etwa die gesamte Wohnung ... weiter lesen
Welche Voraussetzungen hat die Rechtsprechung entwickelt? Eine berechtigte fristlose Kündigung durch den Mieter wegen Schimmelbefalls ist nur dann möglich, wenn durch die Schimmelbelastung eine derart hohe Beeinträchtigung vorliegt, dass der Mieter deswegen nicht bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist warten kann, sondern gezwungen ist, das Mietverhältnis sofort zu beenden. Der Mieter kann zum Beispiel fristlos kündigen, wenn der Mieter es nachweisen kann, dass der in der Raumluft vorhandene Schimmel nachweislich zu Erkrankungen der Bewohner geführt hat. Dann hat der Mieter nach Auffassung des Amtsgerichts Charlottenburg in einem Urteil vom 9.7.2007 (Aktenzeichen 203 C 607/06) ein ... weiter lesen
Wer als Mieter ohne Rücksprache mit dem Vermieter über die Wohnungsbörse an Touristen überlässt muss mit seiner fristlosen Kündigung rechnen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des LG Berlin. Vorliegend hatte ein Mieter über die Online-Wohnungsbörse airbnb mehrfach an Touristen vermietet. Der Vermieter schickte ihm daraufhin eine Abmahnung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung zu. Als der Mieter dem nicht nachkam verklagte der Vermieter ihn auf Räumung der Wohnung. Hierzu stellte das Landgericht Berlin im Rahmen der Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits mit Beschluss vom 03.02.2015 – 67 T 29/15 klar, dass die Überlassung einer gegen Cash ... weiter lesen
Bei Schimmel in der Wohnung verstehen die Mieter keinen Spaß. Besonders, wenn kleine Kinder im Haushalt leben, haben die Eltern berechtigte Sorge, dass der Schimmel in der Wohnung die Gesundheit der Bewohner schädigt. Natürlich zeigen die Mieter den Schimmelschaden sofort an und fordern zur Beseitigung auf. Was aber, wenn die Hausverwaltung keinen Handlungsbedarf sieht? Was, wenn der zuständige Sachbearbeiter gerade in Urlaub ist, oder die Angelegenheit nur verzögert bearbeitet wird? Manch ein Mieter kündigt fristlos und zieht aus Sorge, dass die Kinder krank werden, aus der Wohnung aus. Der Vermieter stellt fest, dass keine toxischen Stoffe nachweisbar sind und klagt auf Zahlung rückständiger ... weiter lesen
Mietkaution: Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten. Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, zum Urteil des Bundesgerichtshof vom 07. Mai 2014 - VIII ZR 234/13. Ausgangslage: Häufig stehen Mieter und Vermieter gleichermaßen vor dem Problem, dass Mietrückstände bestehen, die Beteiligten wegen der Ursachen streiten und diese Rückstände mit der vom Mieter geleisteten Mietkaution verrechnet werden sollen. Beide Beteiligte fragen sich nun, ist das im laufenden Mietverhältnis ... weiter lesen
Kaum ist es mehr als ein Jahr her, dass Sie als Mieter in Ihre neue Mietwohnung gezogen sind, schon finden Sie in Ihrem Briefkasten eine Mieterhöhung, der Sie zu stimmen sollen. Und immer wieder beruft sich der Vermieter auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Wenn Sie sich auch fragen, ob Sie verpflichtet sind, zuzustimmen, dann lesen Sie weiter: Der Vermieter ist gesetzlich dazu berechtigt, wenn er keine Staffelmiete oder Indexmiete mit Ihnen vertraglich vereinbart hat, die Nettokaltmiete in regelmäßigen Abständen zu erhöhen. Das ist in § 558 BGB geregelt. Dabei bleiben Mieterhöhungen wegen der Erhöhung der Betriebskosten und Modernisierungen außer Betracht. Bei der Erhöhung ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Unter welchen Voraussetzungen darf das Gericht einen unstreitigen Eigenbedarf des Vermieters annehmen? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zum Urteil des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Urteil vom 25. September 2014 – 67 S 198/14 – juris. Die Ausgangslage: Der Vermieter spricht die Eigenbedarfskündigung aus. Zieht der Mieter nicht aus, muss er Räumungsklage erheben. Hier muss er dann den Eigenbedarf zunächst plausibel darlegen. Der prozessual geschickt agierende Mieter wird alle in diesem Zusammenhang vom Vermieter vorgetragenen Tatsachen bestreiten. Hier ist immer wieder umstritten, unter welchen Voraussetzungen ... weiter lesen