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Kündigungen von Wohnungen in Berlin durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gemäß § 573 Abs.1 Satz 1 BGB. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin Ausgangslage Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kündigt in Berlin Mietwohnungen unter Berufung auf ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 Abs.1 Satz 1 BGB. Dies geschieht im Zusammenhang mit den geplanten Umbaumaßnahmen, die letztendlich in der Nutzung durch das Auswärtige Amt (Gesamtkomplex zwischen Werderscher Markt und kleine Kurstraße) münden soll. Das betroffene Gebäude ist ein ganz normales Wohnhaus mit vielen verschiedenen ... weiter lesen
Vermieter dürfen nicht ohne Weiteres kündigen, weil sie trotz eines intakten Gebäudes mehr Rendite aus dem Verkauf einer Mietwohnung herausholen wollen. Ein Mieter erhielt von seinem Vermieter die Kündigung. Der Vermieter begründete die Kündigung seiner Wohnung damit, dass er das Grundstück nach dem Abriss von 20 Wohnungen neu bebauen wollte. Im Anschluss daran soll das Grundstück mit den neuen Wohnungen verkauft und nach Abzug der Investitionskosten von 35,5 Millionen Euro zum Preis von 48, 2 Millionen Euro ein Gewinn in Höhe von 12,7 Millionen Euro erzielt werden. Doch der Mieter akzeptierte die Kündigung nicht und weigerte sich die Wohnung zu räumen. Hierzu ... weiter lesen
Vermieter von Gewerberäumen muss Untervermietung im Einzelfall aus Gründen der Billigkeit genehmigen LG München I, Urteil vom 28.05.2004, Az.: 6 O 21145/03 Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen zur Genehmigung von Untermietsverhältnissen, es sei denn, besondere Umstände lassen die Versagung der Genehmigung willkürlich erscheinen. Ein Münchner Hauseigentümer hatte Geschäftsräume im ersten Obergeschoss seines Hauses in der Münchner Innenstadt an eine Reinigungsfirma vermietet. Ein griechischer Gastwirt, der im gleichen Haus ein Cafe betreibt, suchte zusätzliche Büroräume und wandte sich deshalb an seien Vermieter. Beide schlossen einen Mietvertrag mit langjähriger Bindung über ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November, AZ: VIII ZR 266/14 . Fall: Ein Mieter hatte eine 5-Zimmer-Wohnung in Berlin angemietet. Im Mietvertrag wurde die Wohnfläche mit 156,95 qm und die monatliche Miete mit 811,81 DM angegeben. Tatsächlich beträgt die Wohnfläche 210,43 qm. Der Vermieter verlangte vom Mieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Der Vermieter hatte sich bei der Berechnung der Mieterhöhung auf die tatsächliche Wohnfläche von 210,43 m² gestützt. Der Mieter hatte sich darauf berufen, dass für die Berechnung der zulässigen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Vorliegend lesen Sie Teil 9 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. 9. Muster – Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung Absender: Alfred Mustermann und Elvira Musterfrau Vorlagenstr. 13 10117 Beispielstadt Empfänger: Anton Beispielsmann und Fridoline Lady Schemastr. 24 10453 Modellstadt Beispielstadt, den 14.12.2013 Widerspruch gegen Kündigung wegen Eigenbedarf vom 01.12.2013 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel unter Mitarbeit von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie wollen Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus vermieten? Hier einige Tipps, welche Unterlagen Sie für den Mietvertragsabschluss vorbereiten können: Nachdem Sie alle Unterlagen der Mietinteressenten zusammengetragen und sich für einen Mietinteressenten entschieden haben, brauchen Sie nun einen geeigneten Mietvertrag. Zwar finden Sie hierzu zahlreiche Muster im Internet. Allerdings sind die meisten Vorschläge im Internet nicht in jeder Hinsicht praxistauglich. Auch wenn Ihr Mietinteressent einen vorbereiteten Vertrag mitbringt, sollten Sie ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag verpflichten den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung. Schönheitsreparaturen sind die Beseitigung der Gebrauchsspuren und der Abnutzung an der Wohnung durch den Mietgebrauch. Sie umfassen das Streichen der Wände, Innentüren, Fensterrahmen, Heizungsrohre, etc. Ältere Mietverträge (bis in die frühen 2000er) sahen vor, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen nach Zeiträumen bemessen durchführen musste. Der damals gängigste Zeitraum war, dass Schönheitsreparaturen ... weiter lesen
Neben der Wohngegend ist die Größe der Wohnung die wohl wichtigste Grundlage für einen Mietinteressenten, sich für eine Wohnung zu entscheiden. Die meisten Mietverträge geben die Wohnfläche präzise an oder setzten ein ca. vor eine exakt berechnete m²-Zahl. In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass eine Nachmessung ergibt, dass die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % geringer ist, als die Wohnflächenangabe im Mietvertrag. Dass dies fatale Konsequenzen für den Vermieter hat, entschied jüngst wieder der Bundesgerichtshof (BGH) – übrigens in ständiger Rechtsprechung. Selbst wenn die Wohnflächenangabe mit einem ca. relativiert wird, muss der ... weiter lesen
• Eine Mietsicherheit (Kaution) wird nur geschuldet, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. • Im Wohnraummietrecht darf die Kaution nicht höher sein als drei Monatskaltmieten ohne Nebenkostenvorauszahlungen. • Der Vermieter ist im Wohnraummietrecht kraft Gesetztes verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. • Der Vermieter muss die Kaution spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache und Beendigung des Mietverhältnisses abrechnen, darf aber einen angemessenen Teil für Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen bis zum Ende des Folgejahres zurückhalten. • Wird das Grundstück verkauft, muss der neue ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Seit Beginn der kalten Jahreszeit tritt in vielen Wohnungen vermehrt Schimmelpilz auf. Insbesondere ein falsches Wohnverhalten kann zu einer Haftung des Mieters führen. Umgekehrt sind dann eigene Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit der Bildung des Schimmelpilzes ausgeschlossen. Nachfolgend einige Tipps für Mieter: 1. Richtig lüften Wenn Sie die Wohnung lüften, sollten Sie immer sämtliche Fenster vollständig öffnen. Halten Sie die Fenster möglichst mindestens für 5 Minuten offen. 2. Mehrmaliges Lüften am Tag Die Gerichte haben teilweise ... weiter lesen
Zur Auswirkung auf das Mietverhältnis, wenn ein Mieter den Lebensgefährten der Vermieterin beleidigt Kurzfassung Die Fassung zu verlieren, lohnt in keinem Fall. Die Konsequenzen können fatal sein: Kränkt etwa der Mieter den Freund der Vermieterin, kann sie grundsätzlich den Mietvertrag sofort kündigen. Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg jetzt entschiedener Fall. Beide Gerichte gaben dem Räumungsbegehren der Vermieterin statt. Ihr Mieter hatte sich im Ton vergriffen und ihren Lebensgefährten aufs Übelste beschimpft. Sachverhalt Bereits seit einiger Zeit kriselte es zwischen den Mietparteien. Der Streit drehte sich um die korrekte Abrechnung der Nebenkosten. Der Höhepunkt der unschönen ... weiter lesen
Viele Klauseln in Mietverträgen, die von Mietern die Durchführung sog. Schönheitsreparaturen verlangen, sind unwirksam. Hintergrund sind etliche Urteile des Bundesgerichtshofs der letzten Jahre, die vorher gebräuchliche Klauseln für unwirksam erklärt haben. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass der Vermieter die Mietsache selbst erhalten muss, da er hierfür ja auch die Miete bekommt. Der Vermieter kann Instandhaltungsarbeiten, zu denen auch die Schönheitsreparaturen gehören, nur durch eine vertragliche Vereinbarung auf den Mieter abwälzen. Diese muss bestimmten Vorgaben entsprechen. Meist handelt es sich bei diesen Klauseln um Allgemeine Geschäftsbedingungen, da ... weiter lesen