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Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind ein aktuelles Thema für Mieter und Vermieter. Aus Mietersicht ist sie der "wunde Punkt" des eher mieterfreundlichen deutschen Mietrechts. Mehr Immobilienkäufe führen regelmäßig auch zu einem Anstieg von Eigenbedarfskündigungen. Hier werden die wichtigsten Fragen rund um die Eigenbedarfskündigung beantwortet. 1. Was ist Eigenbedarf? Für wen gilt er? 2. Wann gilt eine Sperrfrist? 3. Form und Frist der Eigenbedarfskündigung beachtet? 4. Freie Alternativwohnung angeboten? 5. Liegt ein Härtefall zugunsten des Mieters vor? 1. Was ist Eigenbedarf? Für wen gilt er? Eigenbedarf ist gegeben, wenn der Vermieter seine Wohnung für sich, ... weiter lesen
Viele Klauseln in Mietverträgen, die von Mietern die Durchführung sog. Schönheitsreparaturen verlangen, sind unwirksam. Hintergrund sind etliche Urteile des Bundesgerichtshofs der letzten Jahre, die vorher gebräuchliche Klauseln für unwirksam erklärt haben. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass der Vermieter die Mietsache selbst erhalten muss, da er hierfür ja auch die Miete bekommt. Der Vermieter kann Instandhaltungsarbeiten, zu denen auch die Schönheitsreparaturen gehören, nur durch eine vertragliche Vereinbarung auf den Mieter abwälzen. Diese muss bestimmten Vorgaben entsprechen. Meist handelt es sich bei diesen Klauseln um Allgemeine Geschäftsbedingungen, da ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin. Maximilian Renger: Der Bundesgerichtshof hat sich zuletzt mal wieder in einem Urteil zum Thema Kündigung der Wohnung wegen Zahlungsverzugs geäußert ( BGH, 20.07.2016 – VIII ZR 238/15) . Worum ging es und was hat der BGH entschieden? Fachanwalt Bredereck: Zunächst vielleicht einmal kurz zum thematischen Hintergrund. Der Bundesgerichtshof sagt, dass Mieter nach einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen grundsätzlich die Möglichkeit haben, die Rückstände innerhalb einer Schonfrist auszugleichen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Frankfurt, LG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2015 – 2-17 S 51/14, 2/17 S 51/14 – . Ausgangslage: Bei Schimmelpilz in der Wohnung stellt sich der Vermieter meist auf den Standpunkt, dass dieser durch fehlerhaftes Nutzungsverhalten, speziell zu geringe Beheizung und Belüftung, hervorgerufen wurde. Der Mieter auf der anderen Seite führt Baumängel als Ursache an. Der Streit zwischen beiden Parteien wird dann durch ein Sachverständigengutachten entschieden, dem in der Regel durch die Gerichte gefolgt wird. Fall: Ein solcher Streitfall hat nun ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Mitte, AG Berlin-Mitte, Urteil vom 20. November 2013 – 19 C 77/12 –, juris. Die Ausgangslage: Je größer die Diskrepanz zwischen Miethöhe im Altbestand und erzielbare Miete bei einer Neuvermietung, umso größer wird das Interesse des Vermieters, Mieter aus dem Mietverhältnis zu bekommen. Angesichts der vermieterfreundlichen Gesetzeslage und der ebenso vermieterfreundlichen Rechtsprechung, können Mieter Vermietern, die jedenfalls nicht widerlegbar Eigenbedarf anmelden und darauf gestützt eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, kaum ... weiter lesen
Die zehn wichtigsten Fragen mit Antworten von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Frage 1: Was ist nach Erhalt der Kündigung als erstes zu tun? Der Vermieter kann Wohnraum nicht einfach kündigen. Er braucht einen Kündigungsgrund. Der Kündigungsgrund muss in der Kündigung angegeben sein. Fehlt ein Grund, können Sie die Kündigung ignorieren. Frage 2: Kann der Vermieter einen einfach aus der Wohnung werfen? Nein. Wenn man nicht freiwillig auszieht, muss der Vermieter zunächst Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht des Wohnsitzes) einreichen. Er braucht einen rechtskräftigen ... weiter lesen
Unter Mietern und auch Vermietern ist bekannt, dass viele Klauseln aus älteren Standardmietverträgen, wonach die Mieter die Schönheitsreparaturen ausführen müssen, unwirksam sind. Manchmal fällt es den Mietern aber auch erst nach durchgeführter Renovierung oder dem Bezahlen einer Abstandssumme auf, dass sie eine Leistung erbracht haben, zu der sie nicht verpflichtet waren. In diesen Fällen empfiehlt es sich, schnell zu handeln. Denn die Rechtsprechung wendet die kurze Frist des § 548 Abs. 2 BGB auf solche Ansprüche an, so dass etwaige Aufwendungsersatz- oder Rückzahlungsansprüche bereits in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses verjähren, so der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 12. März 2015 – 79 C 3529/14 –. Ausgangslage: Um diese Jahreszeit stehen alljährlich die Betriebskostenabrechnungen ins Haus. Wenn der Vermieter nicht bis spätestens zum einen 31.12.2015 abrechnet, kann er bei einem vereinbarten Abrechnungszeitraum des Kalenderjahres die Betriebskostennachforderungen für das Jahr 2014 in den Wind schießen. Doch Mieter müssen nicht alle Kosten zahlen, die der Vermieter behauptet. Genaues Hinsehen lohnt sich wieder nachfolgende Fall des Amtsgerichts Duisburg zeigt. Fall: Ein Mieter ... weiter lesen
Bei Bautätigkeit mindert sich regelmäßig die Miete der Wohnungen, in denen Mieter von den Bauarbeiten betroffen sind. Die Minderungsquote hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab, etwa durch Lärm, Staub, Erschütterung, unansehnliches Baugerüst, Sichtbeschränkung durch Bauplanen etc. Minderungsquoten von 50 % und mehr sind nicht unrealistisch. Im Internet kursieren Lärmtabellen, die einen guten ersten Überblick geben. Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Der Mieter mag die Bauarbeiten als sehr störend empfinden. Ein Gericht kann das aber immer auch anders sehen und die erhoffte Minderungsquote von 55 % schmilzt auf 35 %, weil der Richter ... weiter lesen
Bei Vorliegen von Mängeln der Mietsache wird Vermieter regelmäßig an Baumaßnahmen denken. Zumindest soweit diese in der Wohnung des Mieters stattfinden müssen, ist zu beachten, dass der Vermieter hierzu Zutritt zur Wohnung benötigt. Zur Begutachtung des Zustandes der Wohnung kann der Vermieter nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung eine Besichtigung verlangen. Baumaßnahmen in der Wohnung können aber nicht ohne weiteres gegen den Willen des Mieters durchgeführt werden. Die Rechte des Vermieters unterscheiden sich maßgeblich danach, ob es sich um notwendige Instandsetzungsmaßnahmen handelt oder um vom Vermieter gewünschte Modernisierungen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Bei einer Kündigung des Vermieters wegen Mietrückständen bricht bei Mietern schnell Panik aus, auch wenn dafür zunächst kein Anlass besteht. Hier die wichtigsten Hinweise für Mieter, die eine Kündigung wegen Mietschulden erhalten haben: Räumung nur nach Räumungsprozess vor dem Amtsgericht: Keine Sorge, Sie können nicht einfach so von heute auf morgen vom Vermieter auf die Straße gesetzt werden. Auch nach erhaltener Kündigung können Sie also erstmal weiter in der Wohnung bleiben. Der Vermieter muss in diesem Fall dann nämlich zunächst ... weiter lesen
Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu gestrichen werden. Doch von wem? Zunächst kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Ist die Schönheitsreparaturklausel, wie bei vielen Mietverträgen jüngeren Datums, wirksam, gibt es keine Frage. Der kreative Mieter muss nolens volens die Wände am Besten in Weiß nachstreichen - und zwar so lange, bis die darunter liegende Farbe ... weiter lesen