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Zur Minderung des Mietzinses, wenn der Vermieter dem Mieter vertragswidrig keine Mülltonne zur Verfügung stellt Kurzfassung Eine fehlende Mülltonne kann den Mieter berechtigen, die Miete um 5 % zu mindern. Voraussetzung: es muss vertragliche Pflicht des Vermieters sein, die Abfallentsorgung zu ermöglichen. Und das ist der Fall, wenn die Nebenkostenzahlungen des Mieters auch die Gebühren für Müllabfuhr beinhalten. Diesen Hinweis erteilte jetzt die Berufungskammer des Landgerichts Coburg in einer Mietstreitigkeit. Worauf sich Vermieter und Mieter auf einen entsprechenden Abzug einigten. Bei einer Monatsmiete von 2.500,- DM und neun Monaten summierte sich der auf immerhin 1.125,- DM. Eine Mülltonne wäre für den Vermieter ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Fensterputzen in einer Mietwohnung ist grundsätzlich Sache des Mieters. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt dies auch für Fenster, die nur von außen erreichbar und daher sehr schwer zu reinigen sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 21. August 2018 entschied (Az.: VIII ZR 188/16). Im konkreten Fall geht es um eine Loft-Wohnung im ersten Stock eines ehemaligen Fabrikgebäudes im Raum Mainz. Es hat mehrere große Fenster mit einer Fläche von 1,30 mal 2,75 Metern. Davon lässt sich nur in der Mitte eine Teilfläche von 0,60 mal 1,25 Metern öffnen. Bislang hatte die Vermieterin ... weiter lesen
Das Amtsgerichts München hat mit Urteil vom 30.11.2017 zum Aktenzeichen 423 C 8953/17 entschieden, dass ein Vermieter einem Mieter, der in einem angemieteten Wohngebäude eine Werkstatt einrichtet, gekündigt werden darf. Die Klägerin ist Vermieterin, die Beklagten bewohnen mit ihren beiden gemeinsamen Kindern die von ihnen angemietete streitgegenständliche Doppelhaushälfte. Im Mietvertrag vom Juni 2016 ist geregelt, dass das Mietobjekt zur Benutzung als Wohnung vermietet ist. Im November 2016 brachten die Beklagten am Balkon des ersten Stockwerks gut sichtbar ein Plakat mit folgendem Text an: „Skiservice - Montag - Freitag 16:00 - 19:30 Uhr - Ski- und Snowboard-Service wachsen, schleifen ... weiter lesen
Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, Urteil vom 13.2.2008, Az. VIII ZR 105/07). Der Bundesgerichtshof weist ausdrücklich darauf hin, dass es immer auf den ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur Kündigung wegen Zahlungsverzug: Wenn der Mieter mehr als 2 Monatsmieten im Verzug ist, kann der Vermieter fristlos und gleichzeitig fristgemäß kündigen. Mit einer nachträglichen Zahlung der Miete (Schonfristzahlung) kann der Mieter nur die fristlose Kündigung aus der Welt schaffen. In jedem Einzelfall ist dann zu prüfen, ob die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam bleibt. Das Landgericht Berlin hatte Anfang 2011 über einen Fall zu entscheiden (Landgericht Berlin, Urteil vom 18.4.2011, Aktenzeichen: 67 S 502/10), in dem ein Mieter durch unberechtigte ... weiter lesen
Das Berliner Kammergericht (Berlins höchstes Zivilgericht, Urteil vom 25.9.2006, Aktenzeichen: 12 U 118/05) entschied, dass wiederholte Schimmelbildung an den Einbaumöbeln im Gewerberaum nicht zu einem Mietmangel führt, solange keine erhöhte Schimmelkonzentration in der Luft oder keine erhöhte Raumluftfeuchtigkeit nachgewiesen werden kann. Selbst ein laborgutachterlich geführter Nachweis, dass die Schimmelpilzsporen toxischer Natur waren, konnte keinen Mietmangel begründen. Denn, so die Richter, die Einbaumöbel seien nicht mitvermietet und eine Schadstoffbelastung der Mieträume konnte nicht nachgewiesen werden. In einem anderen Fall sah das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom ... weiter lesen
In der Praxis ist in vielen Fällen der Eigenbedarf des Vermieters nur vorgetäuscht. Der Vermieter sollte hier berücksichtigen, dass er sich in einem solchen Fall schadensersatzpflichtig machen kann. Das kann teuer werden, da ein Schaden in der Differenz zwischen dem ursprünglichen Mietzins und der vom Mieter für die vergleichbare neue Wohnung zu zahlenden Miete bestehen kann und theoretisch über einen sehr langen Zeitraum vom Vermieter zu zahlen ist. Nichtsdestotrotz lässt sich ein vorgetäuschter Eigenbedarf oft nur schwer nachweisen. Wird die Wohnung z.B. als Studentenbude für den Nachwuchs des Vermieters benötigt, macht sich der Vermieter nicht schadensersatzpflichtig, wenn der ... weiter lesen
Lediglich optische Beeinträchtigungen der Mietsache oder Teilen von ihr (hier: Badfliesen) beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache grundsätzlich nicht. Der Mieter hat daher in diesen Fällen keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Erneuerung. Der Kläger bewohnt eine 1-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad/WC in der Lothstraße in München. Die Beklagte ist seine Vermieterin. Der Kläger behauptete, im Laufe des 25 Jahre andauernden Mietverhältnisses hätten sich die Badfliesen unansehnlich grau verfärbt. Er forderte daher die Beklagte auf, die Fliesen zu erneuern. Die Beklagte lehnte dies mit dem Hinweis ab, bei der "Verfärbung" handele es sich um leicht zu beseitigenden Schmutz, für den der Kläger selbst ... weiter lesen
Viele Mieter möchten nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung die einzelnen Positionen anhand der Belege überprüfen und fordern diese daher in Kopie bei ihrem Vermieter an. Die Vermieter sind oft entgegenkommend und überlassen diese gegen Erstattung der Kopierkosten. Hierzu sind sie aber im Normalfall nicht verpflichtet. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 13.04.2010, AZ VIII ZR 80/09 nochmals bestätigt. Wenn keine besonderen Umstände vorliegen, darf der Vermieter den Mieter nämlich darauf verweisen, die Belege in seinen Räumen einzusehen. Eine Ausnahme ist nur gegeben, wenn dies für den Mieter unzumutbar ist. Dies war in dem entschiedenen Fall so gewesen, weil die Mieterin, eine ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. August 2018 zum Aktenzeichen VIII ZR 277/16 entschieden, dass die formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung auch bei "Renovierungsvereinbarung" zwischen Mieter und Vormieter unwirksam ist. Sachverhalt und Prozessverlauf: Der Beklagte war von Januar 2009 bis Ende Februar 2014 Mieter einer Wohnung der Klägerin, die ihm bei Mietbeginn in nicht renoviertem Zustand und mit Gebrauchsspuren der Vormieterin übergeben worden war. Der von der Klägerin verwendete Formularmietvertrag sah vor, dass die Schönheitsreparaturen dem Mieter oblagen. Am Ende der Mietzeit führte der ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Klage des Vermieters gegen den Mieter auf zukünftige Mietzahlungen oder Nutzungsentschädigungen Bislang galt, dass eine Klage auf zukünftige Mietzahlungen des Mieters nicht möglich ist. Eine Regel des allgemeinen Zivilrechts, nach der unter bestimmten Voraussetzungen auf künftige Leistung geklagt werden konnte, wurde im Mietrecht von den Gerichten entweder schlicht gar nicht oder nur in sehr selten Ausnahmefällen angewandt. Der Mieter musste seine Verpflichtung zur zukünftigen Mietzahlung ernsthaft bestreiten und es musste seine dauernde Zahlungsunfähigkeit drohen. Dies war laut ... weiter lesen
Es kommt in der Praxis nicht selten vor, dass der Vermieter bei Ende des Mietverhältnisses verjährte Mietforderungen entdeckt. Dann stellt sich die Frage, ob er mit der Kaution aufrechnen kann. Grundsätzlich ja! Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlauben grundsätzlich die Aufrechnung mit einer bereits verjährten Forderung. Bislang war strittig, ob eine verjährte Mietzinsforderung auch gegen ein verpfändetes Sparbuch aufgerechnet werden kann. Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 8.2.2010 (Az. 20 U 167/08) hatte dies noch bejaht. Der Vermieter konnte das Sparbuch in Höhe seiner verjährten Mietzinsforderung abschöpfen. Kammergericht aktuell: Das höchste ... weiter lesen