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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, geht es ihnen oftmals nicht mehr darum, in ihrem Job zu bleiben, sondern eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten und offene Ansprüche wie etwa Überstundenvergütung oder ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis zu sichern. Viele Arbeitnehmer wollen bei einer Kündigung nicht mehr zurück in den Job. Eine möglichst hohe Abfindung von mehreren Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr und die Sicherung der noch offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Überstundenvergütung, gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis, ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte über einen Fall zu entscheiden in welchem ein langjähriger Mitarbeiter seinen Vorgesetzten grob beleidigt hatte. Der Mitarbeiter hatte seinen Chef „soziales Arschloch“ genannt. Das Arbeitsgericht entschied, dass eine solche grobe Beleidigung des Geschäftsführers in einem Familienunternehmen auch ohne vorherige Abmahnung bei einem langjährigen Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. (Arbeitsgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 24. Januar 2017 Aktenzeichen 3 Sa 244/16). Der Kläger war 62 Jahre alt und in einem Gas und Wasserinstallationsbetrieb beschäftigt. ... weiter lesen
Schadensersatzansprüche bei außerordentlicher Eigenkündigung Der Kläger schloß mit der Beklagten, einem Unternehmen des Baugewerbes, mit Wirkung zum 1. Januar 1998 einen Vertrag, wonach er nach einer Einarbeitungszeit am 1. Juli 1998 zum Geschäftsführer bestellt werden sollte. Des weiteren sollte sich das Gehalt des Klägers am 1. Juli 1998 erhöhen. Die Frist für eine ordentliche Kündigung betrug ein Jahr zum Quartalsende. Zum 1. Juli 1998 erfolgte weder die vereinbarte Bestellung zum Geschäftsführer noch wurde das Gehalt erhöht. Die Gesellschafter der Beklagten, deren Geschäftsführer und dessen Ehefrau, hatten eine Verlängerung der Einarbeitungszeit des Klägers beschlossen, weil sie seine fachliche und persönliche Eignung ... weiter lesen
Die Klägerin war bei den Beklagten als Sachbearbeiterin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete auf Wunsch der Klägerin. In dem Arbeitszeugnis beurteilten die Beklagten Führung und Leistung der Klägerin und bescheinigten ihr, sie habe die übertragenen Aufgaben immer zuverlässig und gewissenhaft zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Die Klägerin hat das Zeugnis als unvollständig beanstandet und verlangt, folgende Schlußformel aufzunehmen: Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau H. alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hat einen Anspruch der Klägerin auf eine Erklärung der Beklagten, ihr Ausscheiden werde bedauert, verneint. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Einige Arbeitnehmer haben den Wunsch, neben ihrem Hauptjob noch anderweitig tätig zu werden – entweder für einen anderen Arbeitgeber oder sogar selbständig. Was gilt es dabei zu beachten? Genehmigung der Nebentätigkeit: Wer neben seiner regulären Tätigkeit auch noch anderweitig arbeiten möchte, muss einige Formalien berücksichtigen. Um keine Probleme zu bekommen, ist am besten, eine Genehmigung des Arbeitgebers für die Nebentätigkeit einzuholen. Nebentätigkeit oder Freizeitaktivität: Vom Begriff der Nebentätigkeiten sind im Arbeitsrecht neben entgeltlichen ... weiter lesen
• Der Interessenausgleich soll die Entstehung von wirtschaftlichen Nachteilen bei einer Betriebsänderung nach Möglichkeit verhindern oder abmildern. • Der Interessenausgleich ist ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats. • Der Interessenausgleich ist anders als der Sozialplan keine Betriebsvereinbarung. • Bei jeder Betriebsänderung besteht die Verpflichtung zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Interessenausgleich. • In Interessenausgleichen werden typischerweise Dinge vereinbart wie z.B. die Modalität der Betriebsänderung, Regelungen zur Einführung von Kurzarbeit, Vereinbarungen von Qualifikationsmaßnahmen der Arbeitnehmer, sonstige ... weiter lesen
Nicht nur das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsstellung der Leiharbeitnehmer verbessert, sondern auch der Europäische Gerichtshof. In seiner Entscheidung vom 21.10.2010, AZ C 242/09 urteilte er, dass der Erwerber des Entleiherbetriebs Arbeitgeber auch der dort befindlichen Leiharbeitnehmer wird und verpflichtet ist, diese zu den gleichen Bedingungen weiter zu beschäftigen. In dem entschiedenen Fall hatte sich die internationale Brauereigruppe Heineken so organisiert, dass sämtliche Arbeitnehmer bei der Personalservicegesellschaft Heineken Nederlands Beheer BV beschäftigt waren. Diese verlieh die Arbeitgeber an die verschiedenen konzerneigenen Betriebsgesellschaften. Herr Roest war dort seit 1985 angestellt und ... weiter lesen
Keine Diskriminierung nichtehelicher Kinder durch eine tarifliche Versorgungsregelung Die Klägerin ist die nichteheliche Tochter eines verstorbenen Arbeitnehmers der Beklagten. Auf das Arbeitsverhältnis war der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) anzuwenden. Nach § 10 Nr. 4 MTV erhalten die Hinterbliebenen die bisherigen Bezüge des verstorbenen Arbeitnehmers für den Rest des Sterbemonats und für weitere drei Monate. Diese Hinterbliebenenbezüge stehen vorrangig dem Ehegatten zu. Ist kein Ehegatte vorhanden, so sind sie an die unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen, die mit dem verstorbenen Arbeitnehmer in einem Haushalt lebten oder für die er das Sorgerecht hatte. Falls auch keine solchen Kinder vorhanden ... weiter lesen
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 1 BUrlG) haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Als Arbeitnehmer iSd. Gesetzes gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (§ 2 BUrlG). Der Urlaubsanspruch der arbeitnehmerähnlichen Personen richtet sich grundsätzlich nach denselben Bestimmungen wie der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer. Sie haben ebenfalls Anspruch auf bezahlte Freistellung. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist der Urlaub abzugelten. Die in einer Klinik als Nachtwache beschäftigte Klägerin hatte geltend gemacht, sie sei Arbeitnehmerin gewesen. Die Arbeitgeberin hatte das verneint, weil die Klinik den ... weiter lesen
Viele werden es bereits wissen: Das Kündigungsschutzgesetz findet nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zehn Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigt, § 23 Abs. 1 KSchG. Ausnahmen gibt es ggf. für vor 2004 eingestellte Arbeitnehmer, die aber an dieser Stelle nicht behandelt werden sollen. Wer also im sog. Kleinbetrieb tätig ist, kann – Sonderfälle wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung etc. ausgenommen - ohne jeden Kündigungsgrund gekündigt werden, wobei lediglich die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten ist. Dies wurde und wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass im Kleinbetrieb es auf jeden einzelnen Mitarbeiter ankomme, so dass Leistungsdefizite ... weiter lesen
Ursprung fast jeden Mobbing-Prozesses ist ein ungelöster Konflikt. Wird dieser nicht gelöst, kommt es oft zum Mobbing. Der Betroffene wird dann Ziel von Handlungen der Mitarbeiter – dazu gehört oft, dass mit dem Opfer nicht mehr kommuniziert wird, dessen Arbeit wird erschwert und sabotiert durch die Kollegen und Vorgesetzte. Es werden über das Opfer Gerüchte verbreitet. Im weiteren Verlauf wird das Mobbing-Opfer zum Außenseiter, es wird sozial gemieden und meist zeigt sich jetzt eine Veränderung des Verhaltens des Mobbing-Opfers, oft unbewusst. Oft ist dem Mobbing-Opfer spätestens ab diesem Zeitpunkt eine selbstständige Lösung der Situation nicht mehr möglich – und ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteilen vom 14. Dezember 2023 zu den Aktenzeichen 2 Ca 2206/23 und 2 Ca 2207/23 die Klagen zweier Arbeitnehmer der Performa Nord gegen fristlose Kündigungen abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich: Die Kläger waren als Servicemitarbeiter bei Performa Nord im Bereich des Bürgertelefons Bremen beschäftigt. Die als Arbeitgeberin beklagte Freie Hansestadt Bremen, zu der Performa Nord gehört, warf den Klägern vor, in besonders geringem Umfang Telefonanrufe entgegengenommen zu haben. Sie stützt sich auf eine nachträgliche Auswertung der Telefoniezeiten der Kläger in der Zeit von März bis Mai 2023. Der Auswertung hatte der ... weiter lesen