Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Schwandorf - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Arbeitsrecht Amberg
- Anwalt Arbeitsrecht Bruck i.d. OPf.
- Anwalt Arbeitsrecht Maxhütte-Haidhof
- Anwalt Arbeitsrecht Nabburg
- Anwalt Arbeitsrecht Neunburg vorm Wald
- Anwalt Arbeitsrecht Nittenau
- Anwalt Arbeitsrecht Steinberg
- Anwalt Arbeitsrecht Bach a.d. Donau
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Abbach
- Anwalt Arbeitsrecht Barbing
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Arbeitgeberin ist ein Zeitarbeitsunternehmen. Mit ihren zur Leiharbeit vorgesehenen Beschäftigten vereinbart sie eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Die Leiharbeitnehmer werden auch an Betriebe mit einer längeren Arbeitszeit ausgeliehen und sind dort über ihre vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus tätig. Dabei wird der bei ihr gebildete Betriebsrat nicht beteiligt. Der auf die Feststellung eines Mitbestimmungsrechts gerichtete Antrag des Betriebsrats blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Antrag stattgegeben. Leiharbeitnehmer sind betriebsverfassungsrechtlich dem Verleiherbetrieb zugeordnet. Für sie ist daher der dort gebildete Betriebsrat zuständig. ... weiter lesen
Saisonarbeitskräfte (Erntehelfer, Kellner in Ausflugslokalen, Eisverkäufer) – Wie können der¬artige Arbeitsverhältnisse befristet werden? Haben Saisonarbeitskräfte im Folgejahr einen Anspruch auf Wiedereinstellung? 1. Wie kann der Arbeitsvertrag mit einer Saisonkraft wirksam befristet werden? Grund¬sätzlich kommen eine kalendermäßige Befristung (Zeitbefristung) oder eine Zweckbe¬fristung oder aber eine sogenannte Doppelbefristung (kombiniert aus Zeit und Zweck) in Betracht. 2. Bei der nachfolgend vorgeschlagenen Klausel handelt es sich um eine Doppelbefristung. Diese Befristungsart ist insbesondere dann sinnvoll, wenn nicht genau klar ist, an welchem Tag der ... weiter lesen
Kassel (jur). Wenn Arbeitslose einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beanspruchen wollen, müssen sie ihre Tätigkeit rechtzeitig aufnehmen. Vorbereitungen am Stichtag reichen nur aus, wenn sie einen erheblichen zeitlichen Umfang haben, urteilte am 9. Juni 2017 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 13/16 R). Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, können hierfür einen Zuschuss bekommen. Faktisch müssen sie dafür allerdings auf einen Teil ihres Arbeitslosengeldes verzichten. Denn die neue Tätigkeit muss zu einem Zeitpunkt aufgenommen werden, an dem noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Im Streitfall eines ... weiter lesen
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob einem Angestellten einer Landesversicherungsanstalt aus Anlaß der Niederkunft seiner nichtehelichen Lebensgefährtin ein tariflicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Arbeitstag zusteht. Der Kläger hatte für den voraussichtlichen Tag der Niederkunft bei der Beklagten bezahlte Freistellung beantragt. Die Beklagte gewährte zwar die Freistellung, lehnte jedoch die Fortzahlung der Vergütung ab. Der Klage auf Zahlung der Vergütung gab das Arbeitsgericht statt, das Landesarbeitsgericht wies sie ab. Die Revision des Klägers blieb erfolglos. Nach § 616 Abs. 1 BGB iVm. § 52 Abs. 1 Buchst. a des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts - ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen
Die Bekanntmachung der Einladung zur Betriebsversammlung mit Wahl des Wahlvorstandes muss unter Umständen länger als eine Woche vor dem Termin erfolgen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. Januar 2015 – 27 BVGa 5/14 –, juris. Ausgangslage: Wenn im Betrieb eine Betriebsratswahl durchgeführt werden soll, muss zunächst immer von einer Betriebsversammlung ein Wahlvorstand gewählt werden. Durchaus umstritten ist, wie viele Tage vorher die Einladung zur Betriebsversammlung im Betrieb bekannt gemacht werden muss. Fall: Die Einladung zur Betriebsversammlung mit dem Ziel der Wahl ... weiter lesen
• Mit der Abmahnung erklärt der Arbeitgeber, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit der Leistung des Arbeitnehmers unzufrieden ist. • Die Abmahnung ist zugleich die Androhung, dass der Arbeitnehmer bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung, rechnen muss. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. • In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Bei einer personenbedingten Kündigung kann eine vorherige Abmahnung notwendig sein. • Die ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat in zwei Fällen Urteile aufgehoben, mit denen Zahnärzten verboten worden war, ihren Tätigkeitsschwerpunkt "Implantologie" auf dem Praxisschild zu verlautbaren. 1. Die Beschwerdeführer (Bf) sind Zahnärzte, denen vom Bundesverband der niedergelassenen implantologisch tätigen Zahnärzte in Deutschland e. V. (BDIZ) ein Zertifikat über den Nachweis besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der oralen Implantologie erteilt wurde. Sie sind seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig und erwirtschaften ein Viertel oder sogar etwa die Hälfte des Honoraraufkommens mit implantologischen Leistungen. Auf Briefbögen und dem Praxisschild führten sie den Zusatz ... weiter lesen
Focus Online berichtet am 10.November 2011, dass Siemens in seinem Geschäftssektor Health Care Entlassungen plant. Trotz steigender Gewinne des Technologiekonzerns im letzten Geschäftsjahr müssten Stellen in diesem Bereich auf Grund des Kostendrucks in den Gesundheitssystemen eingespart werden. Wie viele Stellen in den nächsten beiden Jahren abgebaut werden sollen, sei noch nicht klar, teilte Siemens vor einigen Wochen in München mit. Es werden wohl aber vor allem Mitarbeiter aus dem Bereich Strahlentherapie betroffen sein. Für die betroffenen Arbeitnehmer stellt sich bei Erhalt der Kündigung die Frage: Sollte man Kündigungsschutzklage einreichen? Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist ... weiter lesen
• Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Nutzung des Internets für private Zwecke erlaubt, so kann dieser das Internet privat nutzen, wenn dadurch die Pflicht Arbeitsleistung nicht verletzt wird. • Eine exzessive Nutzung des Internets, durch den Arbeitnehmer, während der Arbeitszeit verletzt erheblich die arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenleistungspflichten. In einem solchen Fall bedarf es keiner Abmahnung, wenn davon auszugehen ist, dass die Abmahnung nicht als erfolgsversprechend angesehen werden kann. • Ist dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Internets untersagt, so ist diese nicht pflichtwidrig, wenn die Pflicht zur Arbeitsleistung nicht verletzt wird, und der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Fortbestand von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang Die Arbeitgeberin erwarb im Juli 1998 im Wege des Betriebsübergangs von einem anderen Unternehmen einen Betrieb und Teile zweier weiterer Betriebe; die beiden Betriebsteile führte sie als selbständige Betriebe fort. Andere Betriebe besaß sie nicht. In dem abgebenden Unternehmen galt beim Betriebsübergang eine als Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossene "Betriebsordnung". In ihr waren zahlreiche, auch nicht mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten geregelt. Im September 1998 wurde bei der Arbeitgeberin ein Gesamtbetriebsrat gebildet. Im April 1999 kündigte die Arbeitgeberin die "Betriebsordnung" zum 31. Dezember 1999 gegenüber dem antragstellenden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Gewährt der Arbeitgeber freiwillige Zusatzzahlungen, so ist dies für den Arbeitnehmer zunächst von Vorteil und kann diesen zu mehr Arbeitsleistung motivieren. Schwierig wird es jedoch dann, wenn sich der Arbeitgeber von in Aussicht gestellten Zusatzgeldern wieder lösen möchte. Einen solchen Fall hatte das LAG Rheinland-Pfalz zu entscheiden. Im den Richtern vorliegenden Fall wurde wohl einem Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld gekürzt, der Arbeitgeber hatte dies anscheinend mit der ... weiter lesen