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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter entschieden mit Urteil vom 07.12.2012 (Az.: IV ZR 292/10), dass die Verwendung einer solchen Klausel keine unangemessene Benachteiligung der Anleger darstelle. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall soll ein Kläger gegen eine Investmentgesellschaft geklagt haben, welche Altersvorsorgeprodukte vertreibt. Dabei soll eine Klausel in den von der Gesellschaft verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen anscheinend besagen, dass die Anleger die Abschluss- und Vertriebskosten dadurch entrichten, dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Lebensversicherungsfonds sind erst seit dem Jahr 2002 in Deutschland als Beteiligungsmodell in der Branche vertreten. In der Regel handelt es sich um Kapital- und Risikolebensversicherungen. Der Fokus liegt hier auf dem Erwerb bereits existierender oder besser gesagt "gebrauchter" Lebensversicherungspolicen. Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer zum Beispiel aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen dazu, seine Lebensversicherung zu verkaufen, ist er meist mit der Tatsache konfrontiert, dass ihm der ... weiter lesen
Seit einigen Jahren werden Versicherungsnehmern nicht selten zusätzlich zu den Vertragsunterlagen zu dem Versicherungsvertrag sog. Kostenausgleichsvereinbarungen vorgelegt und mit diesen abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zum Ausgleich der Einrichtungs- und Abschlusskosten, also v.a. der Kosten, die für Provisionen für Versicherungsvermittler aufzuwenden sind. Dieses Procedere ist an sich rechtlich nicht zu beanstanden. Problematisch wird es jedoch, wenn diese von dem eigentlichen Versicherungsvertrag rechtlich unabhängigen Kostenausgleichsvereinbarungen vorsehen, dass sie nicht kündbar sind. Der BGH hat zuletzt in seinem Beschluss vom 18.06.2014 – ... weiter lesen
Macht ein Versicherungsnehmer bei der Abwicklung eines Versicherungsfalles falsche Angaben zum gezahlten Kaufpreis für einen Oldtimer, verliert er seinen Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden. Ein Mann aus dem nördlichen Ruhrgebiet erwarb 1990 in den USA für 9.000 US $ einen Oldtimer vom Typ Porsche 356 B Cabriolet. Er ließ das Fahrzeug aufwändig restaurieren. Das Fahrzeug wurde im September 1998 zugelassen. Bei Abschluss der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wurde das Cabriolet von einem Gutachter auf einen Wert von rund 60.000 € geschätzt. Zwei Jahre nach der Zulassung meldete der Versicherungsnehmer das Auto als gestohlen. Gegenüber seiner Versicherung gab ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und so die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen weiter gestärkt. In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Den Versicherten wurden aufgrund dieser Verrechnung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom OLG Karlsruhe zu entscheidenden Fall (Urt. v. 17.05.2011, Az. 12 U 445/11) habe der Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Invaliditäts-Zusatzversicherung geltend gemacht, woraufhin das Versicherungsunternehmen zulässigerweise den Versicherungsnehmer auf einen Beruf mit ähnlicher Ausbildung verwiesen habe, da dies im Versicherungsvertragswerk so geregelt sei. Der Verweis auf eine ähnliche Tätigkeit müsse gerade nicht der ursprünglichen beruflichen Ausbildung entsprechen, da – so die Richter – ein ... weiter lesen
Wie weit geht die Befugnis der Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer bei der Regulierung eines fremden Unfallschadens? Kurzfassung Der Kfz-Haftpflichtversicherer kann auch zweifelhafte Schadensersatzansprüche eines Dritten gegen den Versicherungsnehmer befriedigen. Dies jedenfalls dann, wenn er den Schaden nicht ins Blaue hinein reguliert. Liegen sachlich vertretbare Gründe vor, muss der Versicherte die Rückstufung in eine Niedrige Schadensfreiheitsklasse hinnehmen. So entschieden nun Amtsgericht und Landgericht Coburg. Die Klage des Versicherungsnehmers, die Versicherungsgesellschaft zu verpflichten, die Rückstufung rückgängig zu machen, wurde abgewiesen. Der Versicherer habe nach umfassender ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit rechtskräftigem Urteil vom 06.06.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az.: 12 U 204/12), dass einem Versicherten kein Versicherungsschutz zukomme, wenn er den Sachverhalt arglistig falsch dargestellt habe. Dies gelte selbst dann, wenn der wahre Sachverhalt vom Versicherungsschutz umfasst gewesen wäre, so das OLG. Vorliegend gab der Versicherte gegenüber seiner Jagdhaftpflichtversicherung an, er habe seine Jagdhunde an der Leine geführt, welche mit dieser Leine auch die Geschädigte ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken fällt der Gang zum Anwalt, oder gar vor Gericht, sicher etwas leichter als ohne. Kommt doch der Rechtsschutzversicherer gemäß Vertrag für die entstehenden Kosten auf. Aber aufgepasst! Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Konflikt entstanden ist, sieht der Rechtsschutzversicherer dies anders. Nicht immer zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. November 2014 zuletzt entschieden hat (AZ: IV ZR 22/13). „Liegt die Wurzel des Ärgers nämlich in einer Zeit, zu der noch gar keine Rechtsschutzversicherung bestanden hat, kann der Versicherer sich weigern, für Anwalt und Rechtsstreit aufzukommen“ , ... weiter lesen
Der u.a. für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß zwei einer Auslandsreise-Krankenversicherung zugrunde liegende Klauseln unwirksam sind. Das beklagte Versicherungsunternehmen verwendet beim Abschluß solcher Versicherungsverträge Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), die folgende Klauseln enthalten: "§ 1 ... (2) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall ersetzt er dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringt sonst vereinbarte Leistungen. ... (5) Als Ausland im Sinne von Absatz (2) gilt nicht das ... weiter lesen
Kein Anspruch gegen die Reisegepäckversicherung bei grob fahrlässigem Verschweigen eines vorausgegangenen Versicherungsfalles Als die Klägerin Anfang September 2003 von einem 14-tägigen Urlaub in Mallorca zurückkam, erlebte sie an der Gepäckausgabe des Flughafens Düsseldorf eine böse Überraschung: Einer ihrer Koffer kam nicht mit zurück und ließ sich auch später nicht mehr auffinden. Daher nahm die Klägerin (die später beklagte) Reisegepäckversicherung in Anspruch. Die Klägerin machte eine Rechnung über 2.163,00 € auf; soviel sei – mit Kaufbelegen glaubhaft gemacht – der Inhalt des Koffers Wert gewesen. Die Versicherung zahlte jedoch nicht und wies darauf hin, dass die Klägerin in ihrer Schadensmeldung verschwiegen habe, dass ein ... weiter lesen
Mit Urteil vom 07.05.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Versicherungsnehmer von Renten-und Lebensversicherungen sowie Lebenszusatzversicherungen bei fehlender Belehrung trotz Ablauf der Jahresfrist widersprechen können (AZ.: IV ZR 76/11). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Der BGH war hier um eine richtlinienkonforme Auslegung einer Vorschrift aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nämlich § 5 a Absatz 1 Satz 1 VVG a.F. (alte Fassung), bemüht, welche allerdings nur für Renten- und Lebensversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherungen gelte. Die ... weiter lesen