Infos zum Rechtsanwalt für Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht wird die rechtliche Beziehung zwischen Privaten sowie Versicherungsunternehmen geregelt sowie der Bereich der Versicherungsaufsicht bestimmt. Diese fungiert als öffentlich-rechtliches Verhältnis. Ebenso reguliert es die Beziehung der sogenannten Risikogemeinschaften zur Absicherung jedweiliger Schadensfälle. Als Grundlage dient das Versicherungsvertragsgesetz. Für gewöhnlich hat der Versicherungsnehmer eine vereinbarte Prämie an die Versicherungsgesellschaft zu zahlen. Diese wiederum übernimmt im Schadensfall die Regulierung gemäß den sogenannten Umlageverfahren. Selbstverständlich ist der Versicherungsnehmer angehalten, an der Schadensvermeidung aktiv mitzuarbeiten. Vorsätzlich entstandene Schäden oder anderweitiger Versicherungsbetrug führen zum Ausschluss der Regulierung. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen werden in den meisten Fällen in die Versicherungspolice, dem Versicherungsvertrag, integriert. Trotz oberflächlicher Gemeinsamkeiten werden die verschiedenen Bereiche der Versicherungsbranche in die folgenden Rechtsbereiche aufgeteilt:
1. Transport- und Speditionsversicherungsrecht
2. Sachversicherungsrecht
3. Personenversicherungsrecht
4. Haftpflichtversicherungsrecht
5. Rechtschutzversicherung
6. Vertrauensschaden- und Kreditversicherung
In Deutschland unterliegen alle Versicherungsunternehmen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Generell sind sie genehmigungspflichtige Unternehmungen. Es besteht ein Rechtsformenzwang. Meist eröffnen sie in Form einer AG.
Es ist nicht unüblich in Deutschland, dass ein Privatmann bis zu zehn verschiedene Versicherungen abgeschlossen hat. Doch nicht in jedem Schadensfall erhält er die Schadensregulierung, die er sich durch diesen Abschluss erhofft hat. Oft ist es so unumgänglich, einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht mit dem Fall zu betrauen, möchte man zu seinem vermeintlichen Recht kommen. Die Aufgabe des Rechtsanwalts für Versicherungsrecht besteht darin, den Fall zu sichten und seinen Mandanten über die Durchführbarkeit einer außergerichtlichen Klärung oder eines Prozesses aufzuklären. Selbiges gilt selbstverständlich auch für gewerbliche Unternehmer, die in einem Regulierungsfall auf Schwierigkeiten mit ihrer Versicherung stoßen. Wie auch in den meisten anderen rechtlichen Bereichen wird auch in dieser Rubrik bereichsübergreifend gearbeitet. Einerseits kann das Vertragsrecht involviert sein, andererseits kann bei gewerblich Versicherten ein weiteres Recht wie Vertragsrecht, Speditionsrecht, Gewerberecht oder andere einbezogen werden müssen. So ist es von Vorteil, wenn der Schwerpunktbereich des gewählten Anwalts weit gefächert ist. Auch wenn er in einer Sozietät mit versierten Kollegen anderer Fachbereiche zusammenarbeitet und sich entsprechend austauschen kann, bringt ihn dies nicht selten in die Lage, der Gegenpartei einen Schritt voraus zu sein. Die Wahl des Rechtsanwalts ist sorgfältig zu treffen. Notwendige Referenzen sollten bei Bedarf angefordert werden. Es macht überdies Sinn, bei der Auswahl eines Anwalts darauf zu achten, dass der Jurist auf dem gegebenen Problemfeld im Speziellen fachkundig ist. Bei Problemen mit beispielsweise der Rechtsschutzversicherung, Kasko-Versicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung oder mit der Rentenversicherung, sollte ein Anwalt gewählt werden, der den jeweiligen Bereich als Teil seines Tätigkeitsschwerpunktes nennt.