Mit Urteil vom 05.06.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Bauunternehmers bei Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber gehemmt wird, wenn die Parteien über die Fortsetzung des Vertrags verhandeln (AZ.: VII ZR 285/12).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich f ü hrt aus:
Nach Auffassung des BGH kommt es nicht darauf an, ob der Unternehmer seinen Anspruch bereits geltend gemacht hat oder nicht, wenn die Parteien über die Fortsetzung des Vertrags verhandeln.
Hier wurde der Unternehmer mit der Errichtung eines ... weiter lesen