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Die Scholz Holding GmbH steht offenbar in erfolgversprechenden Verhandlungen mit einem Finanzinvestor. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Anleihe-Gläubiger ihren Teil zur Restrukturierung des angeschlagenen Unternehmens beitragen sollen. Am 19. Mai sind sie daher zu einer Gläubigerversammlung nach Wien eingeladen. Im Mittelpunkt wird dabei voraussichtlich die geplante Restrukturierung der 2012 nach österreichischem Recht begebenen Mittelstandsanleihe stehen. Für die Anleger geht es um viel Geld. Die Anleihe hat ein Volumen von 182,5 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Die ursprünglich im März fällige Zinszahlung wurde allerdings bereits bis Ende Mai gestundet. Im ... weiter lesen
Die Enterprise Holdings Limited (EHL) ist insolvent und wurde vom Obersten Gerichtshof in England am 23. September unter Verwaltung gestellt. Für die Anleger der beiden Anleihen des Versicherungsanbieters stellt sich die Frage, was aus ihrem Geld wird. Die erste Zinszahlung ist bereits ausgefallen. Die Enterprise Holdings hat zwei Anleihen begeben. Die Anleihe 2012/17 (ISIN: DE000A1G9AQ4 / WKN: A1G9AQ) hat ein Volumen von 19,5 Millionen Euro und ist mit 7 Prozent p.a. verzinst. Die am 26. September fällige Zinszahlung ist bereits ausgeblieben. In einem Jahr steht die Anleihe komplett zur Rückzahlung an. Für die Anleihe 2015/20 (ISIN: DE000A1ZWPT5 / WKN: A1ZWPT) war ein Volumen von 30 Millionen Euro ... weiter lesen
Noch bis zum 14. Dezember können die Anleger der insolventen Pro Ventus GmbH ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat das Insolvenzverfahren inzwischen eröffnet (Az.: 613 IN 356/15). Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Edelmetallhändler Pro Ventus GmbH ist endgültig klar, dass die Anleger um ihr in Silbermünzen investiertes Geld fürchten müssen. Umso wichtiger ist es zunächst, die Forderungen bis zum 14. Dezember beim zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden. Denn nur angemeldete Forderungen können auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Allerdings sollten sich die Anleger nicht ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (jur). Ein Energydrink darf nicht mit der Aussage beworben werden, er verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Dies ist eine zumindest in pauschaler Form unzulässige gesundheitsbezogene Aussage, wie das Landgericht Hamburg in einem am Dienstag, 25. April 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 312 O 256/21). In seiner Werbung für ein koffeinhaltiges Pulver zur Herstellung eines Energydrinks hatte der Hersteller Emporgy GmbH aus Hamburg gezielt Gamer angesprochen. „Das neue Emporgy Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es auf der Homepage des Unternehmens. „Ein ... weiter lesen
Hatten die Banken und Sparkassen vielleicht gehofft, dass sie mit Ablauf der Widerrufsfrist am 21. Juni 2016 Ruhe in Sachen Darlehenswiderruf haben, hat der Bundesgerichtshof ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Mit zwei aktuellen Urteilen vom12. Juli 2016 stärkte der BGH die Verbraucherrechte beim Widerruf von Darlehen erheblich. Die Karlsruher Richter stellten klar, dass das Widerrufsrecht der Verbraucher weder rechtsmissbräuchlich ausgeübt noch verwirkt sei, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. In dem Urteil (Az.: XI ZR 564/15) ging es um eine Widerrufsbelehrung der Sparkasse Nürnberg aus dem Jahr 2008, die aber auch von ... weiter lesen
Die Strafe ist hoch, der angerichtete Schaden vermutlich noch viel höher. Die EU-Kommission hat ein Bußgeld in Höhe von rund 2,93 Milliarden Euro gegen das Lkw-Kartell wegen illegaler Absprachen verhängt. Für die Geschädigten des Lkw-Kartells, vorwiegend Speditionen aber auch andere Gewerbetreibende, ist durch die Entscheidung der EU-Kommission der Weg für Schadensersatzansprüche frei. Zwischen 1997 und 2011, also über einen Zeitraum von 14 Jahren, haben die Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, Iveco und DAF offenbar illegale Absprachen getroffen. Preise oder auch die Einführung neuer Umwelttechnologien sowie die Weitergabe der damit verbundenen Kosten an die ... weiter lesen
Bei der KTG Agrar SE geht es Schlag auf Schlag – und für die Anleger reiht sich schlechte Nachricht an schlechte Nachricht. Sie drohen im Insolvenzverfahren, das am 1. September am Amtsgericht Hamburg regulär eröffnet wurde, praktisch leer auszugehen (Az.: 67g IN 266/16). Wie der Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bereits ankündigte, sei von einer „äußerst geringen“ Insolvenzquote auszugehen. Denn die KTG Agrar sei mit rund 394 Millionen Euro überschuldet und der Abschreibungsbedarf bei Beteiligungen und Forderungen liege bei 391 Millionen Euro. Zwei Tage vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung haben auch die KTG-Töchter Delta ... weiter lesen
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, Az: 17 U 54/14, OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2014, Az: 8 U 1334/13 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21.08.2013, Az: 4 U 202/11OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, Az: 6 U 79/11) Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei der Beteiligung können Anleger auch heute noch wirksam den Widerruf erklären, da die Widerrufsfrist wegen dieser Fehler bei der Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass durch den Widerruf die Rückabwicklung der Beteiligung möglich bleibt. Die verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und irreführend, da sie Formulierung bei der Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt, dass der Fristlauf ... weiter lesen
Das wäre zu schön gewesen: 14 % Rendite - und das alles noch "Sicher wie Gold" - Doch so langsam erwachen auch die zuversichtlichsten Anleger der Canada Gold Trust (CGT) Fonds aus ihren Goldträumen. Nach ersten ordentlichen Ausschüttungen nahm die Katastrophe ihren Lauf und mit der Insolvenzanmeldung einen unrühmlichen Höhepunkt. Entsprechende Verfahren werden seit Juli 2015 vom Amtsgericht Konstanz bearbeitet. Betroffen sind die Gesellschaften Canada Gold Trust GmbH (42 IN 152/15), Canada Gold Trust Verwaltungs GmbH (42 IN 154/15) und die Canada Gold Trust Management GmbH (40 IN 153/15). Die Fondsgesellschaften sind davon nicht betroffen. Deren Geschäftsführer Rudolf ... weiter lesen
Schon im Sommer war eine wichtige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Widerruf von Darlehen erwartet worden. Diese blieb aus, weil sich die Parteien kurz vor dem Verhandlungstermin noch außergerichtlich geeinigt haben. Nun wurde eine für den 1. Dezember angesetzte BGH-Verhandlung zum Thema Widerruf auf den 15. Dezember vertagt. Im Juni wäre es vor dem BGH um die Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen gegangen (XI ZR 154/14). Der klagende Verbraucher hatte verschiedene Darlehensverträge vorzeitig abgelöst. Später erklärte er aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung den Widerruf und verlangte die Rückerstattung geleisteter Zinsen und ... weiter lesen
Bausparkassen kündigen weiterhin alte gut verzinste Bausparverträge. Doch die Kritik an dieser Vorgehensweise und die Unterstützung für die Bausparer wächst. So verlangt nun der Petitionsausschuss des Bundestages, dass der Gesetzgeber für Klarheit sorgt. Nach Ansicht des Petitionsausschusses sind die massenhaften Kündigungen alter Bausparverträge unter Berufung auf § 489 BGB nicht zulässig. Dieser Paragraph sei zum Schutz der Verbraucher im BGB verankert, heißt es in der Petition. Unternehmen und andere Institutionen dürften dieses Recht nicht für ihre Zwecke missbrauchen. Das sieht auch das OLG Bamberg so und stellt sich nach dem OLG ... weiter lesen
Die Kurse der Germann Pellets Anleihen befinden sich derzeit im freien Fall. Die Lage hat sich durch die Insolvenz des Ofenbauers Kago weiter verschärft. Den Anlegern können hohe Verluste drohen. Die German Pellets GmbH hat drei Unternehmensanleihen im Wert von rund 224 Millionen Euro begeben und Genussscheine im Wert von ca. 13,5 Millionen Euro emittiert. Die mit 7,25 Prozent verzinste Anleihe 2011/16 (ISIN: DE000A1H3J6 7 / WKN: A1H3J6) wäre zum 1. April 2016 zur Rückzahlung fällig. Das scheint das Unternehmen nicht leisten zu können. Daher sollen die Anleger bei einer Gläubigerversammlung am 10. Februar in Wismar über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Im Kern ... weiter lesen