WETTBEWERBSRECHT
Abmahnung HKMW RA | Michaela Maurer | Saugroboter
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die HKMW Rechtsanwälte aus Köln haben im Auftrag von Frau Michaela Maurer eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes verschickt.
Inhalt der Abmahnung:
Michaela Maurer handelt nach Angaben in der Abmahnung im Internet mit unterschiedlichen im 3D-Druckverfahren hergestellte Waren. Unter anderem mit einem „Saugroboter Kletterschutz Weiss Kompatibel mit Xiaomi Roborock S5 S6“.
Der Abgemahnte soll auf der Internetplattform eBay unter anderem einen „Saugroboter Kletterschutz 5 Stück passend für Xiaomi Roborock S5 S6 Schwarz Weiß“ angeboten haben. Ihm wird vorgeworfen, dass er bei der Belehrung über die Widerrufsfrist mit der Länge der Frist die Verbraucher in die Irre führen soll. Einerseits wird eine Frist von 30 Tagen und andererseits wird eine Frist von 14 Tagen genannt.
Das vorgeworfene Irreführen sei nach Ansicht der HKMW Rechtsanwälte unlauter im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWG.
Folglich wird ein Wettbewerbsverstoß geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des angeblichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.