GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Bochum hat mit Urteil vom 03.07.2012 (Az.: I-17 O 76/12) entschieden, dass der Hinweis auf die Mehrwertsteuer unter dem Reiter "Versand und Zahlungsmethoden" auf einer Internetseite den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen soll. Dies soll insbesondere deshalb gelten, weil die Seite nur sichtbar werde, wenn der Reiter angeklickt wird. Das Angebot könne somit aufgerufen werden, ohne dass dieser Hinweis sichtbar wird. Dies soll dazu führen, dass der Bestellvorgang auch eingeleitet werden ... weiter lesen